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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Neuorganisation des gewerblichen Fortbildungs- und Fachschulwesens durch Schulrat Dr. Kerschensteiner in München
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- ArtikelCentral-Verband 337
- ArtikelBericht über den XII. Verbandstag (Fortsetzung aus Nr. 20) 338
- ArtikelDie Ausbildung der Lehrlinge 340
- ArtikelAnsprüche des Prinzipals auf Schadenersatz gegen seinen ... 341
- ArtikelDie Historische Uhrenausstellung zu Nürnberg, im Jahre 1905 ... 344
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 345
- ArtikelEntwurf zu einem Moritz Grossmann-Denkmal in Glashütte 346
- ArtikelDie Ausstellung zum Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen ... 346
- ArtikelJuristischer Briefkasten 347
- ArtikelSprechsaal 348
- ArtikelDie Neuorganisation des gewerblichen Fortbildungs- und ... 348
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 351
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 352
- ArtikelVerschiedenes 352
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 352
- ArtikelArbeitsmarkt 352
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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350 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 22. der Versuch lebhaft zu begrüssen. Uebrigens sei hier ausdrücklich betont, dass Dr. Kerschensteiner die Unterweisung in „staats bürgerlicher Bildung“ nur als eine elementare aufgefasst wissen will, die natürlich nur den Begabteren zu gute kommen wird. Aber das tut der guten Sache keinen Abbruch. „Denn das Wichtigste jeder Schule ist ja doch, das unbedingt^Notwendige zu lehren, dies aber so gründlich als möglich.“ Wir möchten dem Organisationsplan einige der Praxis entnommene Bestimmungen und Erläuterungen anfügen Als wichtigstes Moment erscheint die Vorschrift, dass die fachliche Fortbildungsschule gehalten ist, nach Möglichkeit die Gewerbe verbände zur Beratung über die Lehrpläne, zur Vorbringung von Wünschen, zum Vorschlag geeigneter Fachlehrkräfte, zur Unter haltung der Fachschule u. s. w. beizuziehen. Zur Aufrechterhaltung dieser Beziehungen ist ausser dem besonders dafür haftbaren Schulleiter die Fachschulbehörde verpflichtet, der ausser- dem die Ueberwachung des Schulbesuchs, die Wahrung der beruflichen und lokalen Interessen der Fachschule und die Fühlungnahme mit Meistern und Eltern obliegt. Die Fachschulbehörde setzt sich aus einem Magistratsmitglied, drei möglichst dem Fach entnommenen Gemeindebürgern und dem Schulleiter zusammen. Eventuell wird der Innungs vorsitzende oder dessen Stellvertreter als ausserordentliches Mit glied zu den Sitzungen beigezogen. Ausserdem haben die Mit glieder der Vorstandschaft des Verbandes das Recht, nach vorhergehender Anmeldung dem Unterricht und der Entlassungs prüfung beizuwohnen und allenfallsige Wünsche zum Unterrichts betrieb dem Leiter der Schule zur Kenntnis zu geben. Dagegen bestreitet der Verband die jährlichen Kosten für Verbrauchs materialien und stellt nach Massgabe seiner Mittel der Schule ge eignete Anschauungs- und Lehrobjekte schenkungs- oder leih weise zur Verfügung. Der Schulbesuch für Schulpflichtige ist unentgeltlich. Nicht mehr Schulpflichtige zahlen eine Monats gebühr von 2 bis 4 Mk. Für Werkzeuge und Maschinen abnutzung ist von den Lehrlingen der ausserhalb des Verbandes stehenden Meister eine Monatsgebühr bis zu 50 Pf. zu entrichten. Die Lehrlinge sind gesetzlich verpflichtet, während der ganzen Dauer ihrer Lehrzeit, mindestens aber drei Jahre lang nach Erfüllung der siebenjährigen Werktagschulpflicht, die fachliche Fortbildungsschule zu besuchen. Das Zeugnis der erlangten Schulreife wird durch eine besondere schriftliche und mündliche Entlassungsprüfung erworben, Jeder Schüler er hält ein „Führungsbuch“, das ausser der Disziplinär- und Ferien ordnung auch die wichtigsten Bestimmungen der Schulordnung enthält und zur Aufnahme der dreimal im Jahr erteilten Noten über sittliche Haltung, Fleiss und Fortgang dient. Nach vollendeter Schulpflicht erhält jeder Schüler bei seinem Abgang von der Schule ein vom Lehrerrat auf Grund der Entlassungs prüfung festzustellendes Entlassungszeugnis. Für die vorzüg lichsten Schüler einer jeden fachlichen Fortbildungsschule sind Preise oder Stipendien zur weiteren Ausbildung für den gewerb lichen Beruf ausgesetzt. Schliesslich bringen wir noch einige nähere Angaben (soweit solche zu erhalten waren) über die „fachliche Fortbildungs schule für Uhrmacherlehrlinge“. Dieselbeist im September 1902 auf Grund einer Beratung zwischen Dr. Kerschensteiner, Hofuhrmacher Andreas Huber und Werkmeister August Held ins Leben getreten. Sie sieht, entsprechend der vierjährigen Lehr zeit der Uhrmacherlehrlinge, vier Jahreskurse vor. Der Besuch der drei ersten Jahresklassen ist obligatorisch. Der Besuch des vierten Unterrichtsjahres ist ein freiwilliger. Der Unterricht, auf neun Stunden in der Woche festgesetzt, ist aufs engste dem Ge werbe angeschlossen. Der Unterricht im Fachzeichnen, in Technologie und Warenkunde ist einem erprobten Fachmann (Werkmeister August Held) übertragen. Der übrige Unterricht wird von geeignet vorgebildeten Lehrpersonen der Volks- und Fortbildungsschulen Münchens erteilt Die Beistellung der nötigen Unterrichtslokale, die Bestreitung der Honoraro für den Unterricht hat die Stadtgemeinde übernommen, wogegen für die Gewinnung einer zweckentsprechenden Lehrmittelsammlung der „Uhrmacherverein“ Sorge getragen hat. Eine gut ausgestattete Lehrwerkstätte, die durch ihre peinliche Ordnung und Sauber keit angenehm auffällt, steht zur Verfügung. Der Lehrstoff ist folgendermassen verteilt: a) Bürgerliches und kaufmännisches Rechnen: I. Klasse: Einkommen des Uhrmachers, Stunden-, Tages- und Wochenlöhne, Lohnbuch, Monats- und Jahresverdienste. Haushaltungsbuch, Monats- und Jahresabgleichungen. Kleinere Einkäufe in Uhren und Materialien, Rabatt bei Barzahlung, Transporte und sonstige Geschäftsspesen. Gleichungsrechnen. II. Klasse: Grössere Ein- und Verkäufe, Gewinn und Verlust rechnungen, Geschäftsunkosten, Prozent- und Durchschnitts berechnungen, Teilungsrechnungen. Kostenberechnungen für kleinere Arbeiten. Gleichungsrechnen. III. Klasse: Kostenberechnungen und Kostenvoranschläge für kleinere und grössere Uhrwerke. Die einfache Buchführung. Abgleichungen und Erwägungen hierbei, Schuldentilgungen, der Wechsel. Zur Unterstützung der Konstruktionsaufgaben lösungen des Zeichenunterrichts werden geometrische Berechnungen über den Kreis und den Zylinder angereiht. IV. Klasse: Geometrie und Trigonometrie: Flächen- berechnuDgen der Viereckfiguren, dann des Dreiecks. Erweiterung der Berechnungen über den Kreis und den Zylinder. Die Kugel. Grundbegriffe der trigonometrischen Funktionen, Bestimmung ihrer Werte. Die Anwendung des trigonometrischen Rechnens in der Uhrmacherei. Berechnung ganzer Uhrwerke. Bestimmung gross- zahliger und komplizierterer Uebersetzungen der Präzisionsuhren mechanik. b) Geschäftsaufsatz. Der Unterricht im Aufsatz behandelt zuerst: Anfragen und Auskünfte, Dienstanerbieten, Geschäfts empfehlungen und den Lehrvertrag, im nächsten Jahre: Kauf- und Arbeitsverträge, Kreditgewährung, Gutachten, Zeugnisse und schliesst mit Aufsätzen über Schuldverhältnisse, Schriftverkehr mit Behörden und Berichterstattung an die Handels- und Gewerbe kammer ab. c) Bürger- und Lebenskunde. Dieses Fach gliedert sich in Gesundheitslehre, Anstandslehre, Gewerbekunde, in der die Ge schichte der Uhrmacherei, gegenwärtiger Stand des Gewerbes, Gewerbefreiheit und Befähigungsnachweis, Gesellen- und Meister prüfung und das Wichtigste aus der Gewerbe-Ordnung vor getragen wird, und Bürgerkunde, die sich über Gemeinde- und Staatsverfassung, dann über Sozialgesetzgebung verbreitet. d) Technologie und Warenkunde. Dieser Unterricht hat die Aufgabe, den Schüler mit dem Arbeitsmaterial der Uhr macherei, mit dessen Eigenschaften und Bearbeitung, sowie mit den Arbeitsgeräten des Gewerbes vertraut zu machen. e) Physik. Hier werden die Metalle und sonstigen Körper, die Wirkung der Wärme und Oelung, die Gesetze des Hebels, die Rolle in der Uhr, die schiefen Ebenen und die Schraube; im nächsten Jahr: Schwere, Fall, Uhrgewicht, Pendel, Hemmungs vorrichtungen, Uhrspirale und Unruh, Reibung und Widerständö besprochen. In der IV. Klasse folgt: Elektrizität und Magnetismus, Chronometer und Chronographen, Präzisionsuhrwerke für astro nomische und Marinezwecke, Turmuhrenbau. f) Zeichnen. Die Aufgabe des Zeichenunterrichts liegt so wohl in der Unterweisung des Schülers in den Elementen der Geometrie, als auch insbesondere in der Einführung desselben in die Konstruktionen des Uhrenbaues. Das Freihandzeichnen wird zur Ausstattung der Zeiger und Zifferblätter, für Aetzungen und Gravierungen der sichtbaren Metallteile, Malereien und Schnitze reien der Uhrgehäuse, Konsolen u. s. w. im Anschluss an das konstruktive Zeichnen gepflegt. g) Religion nach den Bestimmungen der kirchlichen Be hörden. Schliesslich sei noch erwähnt, dass die Lehrmittelsammlung der Fachschule durch die unermüdliche Tätigkeit ihres Leiters Lehrer A. Vogler, manche Zuwendung erhalten hat und über eine instruktive Material-, Uhrteile- und Werksammlung verfügt. Sie sei an dieser Stelle auch der Gebefreudigkeit der geehrten Leser empfohlen. Es besteht wohl kein Zweifel, dass diese mustergültig organi sierte Schule eine sichere Gewähr für eine vorzügliche technische Ausbildung bietet,, und dass sie sich mit ihrem das Fachliche betonenden Lehrplan auf dem richtigen Weg befindet, Ferner
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