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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 68.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19430100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19430100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (19. Februar 1943)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aufruf des Reichshandwerksmeisters Schramm:
- Untertitel
- Erfassung von Metallen im Handwerk!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 68.1943 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (8. Januar 1943) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (22. Januar 1943) 15
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (5. Februar 1943)Nr. 4 (19. Februar 1943) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1943) 35
- ArtikelNoch mehr leisten - denkt an Stalingrad! 35
- ArtikelAufruf des Reichshandwerksmeisters Schramm: 36
- ArtikelAufbau und Wirkungsweise eines Kegelpendelregulators für ... 38
- ArtikelTrigonometrie in der Berechnung der Uhr (Schluß) 40
- ArtikelHärteprüfverfahren für Schmucksteine 41
- ArtikelOhne Gutenberg keine Druckwerke 42
- ArtikelErmittlung unbekannter Soldaten durch aufgefundene Uhren / Liste ... 42
- ArtikelFür die Werkstatt 43
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 43
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 44
- ArtikelPersönliches 44
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (5. März 1943) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (19. März 1943) 59
- BandBand 68.1943 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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36 UHRMACHERKUNst t jAH Aufruf des Reichshandwerksmeisters Schramm: Erfassung von Metallen im Handwerk! RH. Für die Rüstung wird alles wichtige Metall gebraucht, das in den Handwerksbetrieben irgend entbehrlich ist — in allen Betrieben aller Berufe. Das Handwerk, dessen Kriegsleistung Reichsmarschall Göring soeben nachdrücklich anerkannt hat, wird zeigen, daß es die Lage versteht und wird auch hier alles Erdenkliche tun, um die Front zu stärken. - Reichshandwerksmeister Schramm richtet folgenden Aufruf an alle Handwerker: kämpfende Vaterland zu entziehen versucht. Gleichgültigkeit oder Nachlässigkeit können dabei keine mildere Beurteilung erfahren alt böser Wille. - . * • Die Bestimmungen über die Höhe der Abgabepreise schließen jeden Verlust für den Ablieferer aus. Jede überhöhte oder irreführende Be rechnung von Abgabepreisen bedeutet daher den Versuch einer unrecht* mäßigen Bereicherung auf Kosten des Staates und der Volksgemein, schaft. Wer sich gegen diese Leitgedanken vergeht, muß damit rechnen, unnachsichtig zur Verantwortung gezogen zu werden. bis® ang* Abi 6. F urker«' triebe »aigci jeishai erechti ä »Ol echnisc Meine Handwerkskameraden! Zur Erfassung der im Handwerk vorhandenen „ungängigen* Erzeug nisse und überschüssigen Bestände aus Schwer- und Leichtmetallen habe ich auf Ersuchen des Reichswirtschaftsministers die Reichsinnungs meister angewiesen, eine entsprechende Anweisung zur Erfassung an die Innungsmitglieder zu erlassen. Diese Anweisung ist nachstehend ver öffentlicht. Da der Zweck dieser Anweisung auf eine Stärkung der deutschen Rüstungsreserve an Metallen abzielt, verlange und erwarte ich von jedem pflichtbewußten deutschen Handwerker, daß er bereitwillig und gewissenhaft die Anweisung nach ihrem Sinne erfüllt und sich nicht etwa durch scheinbare Lücken im Wortlaut oder durch Auslegungs kunststücke seinem Beitrage zur gemeinsamen Leistung für das Diese Anweisungen der Reichsinnungsmeister ersetzen nicht nur die Anordnungen 52 a der Reichsstelle für Metalle und der Anordnung 52b der Reichsstelle Eisen und Metalle, sondern dienen zu einer möglichst lückenlosen Erfassung aller im Handwerk vorhandenen ungängigen Er zeugnisse und überschüssigen Bestände aus Schwer- und Leichtmetallen. Die Erfassung erfolgt daher nicht nur in den metallverarbeitendeg Handwerkszweigen, sondern im gesamten Handwerk. tslle verpj zustä sung naue angai arten fertif und Abgf Im Interesse einer erheblichen Stärkung unserer Metalldecke ist es daher notwendig, daß alle Handwerker des Handwerks sich tatkräftig für diese Metallmobilisierung innerhalb des Handwerks einsetzen. weisi gez. Schramm, M. d. R ? Reichshandwerksmeister. eine Belej 8. E tateria Erläuterung zur Anweisung über die Metall-Mobilisierung im Handwerk Diese Anweisung ist in ihrem Wortlaut vorgeschrieben. Sie kommt nur bedingt für das Uhrmacherhandwerk in Frage. Die Betonung der Anweisung liegt auf „ungängige Erzeugnisse“ und „überschüssige Be stände“. Wir bitten daher unsere Mitglieder, bei der Beachtung der Anweisung den 'entsprechenden Maßstab anzulegen. Zu Punkt 2 a: In unserem Handwerk gibt es so gut wie keine" selbst gefertigten Erzeugnisse, die aus irgendwelchen Gründen unver käuflich geworden sind. Es wäre zu prüfen, ob noch unverkäuf liche Fertigfabrikate im Geschäft vorhanden sind. Uhren und andere Gegenstände, die nicht mehr für den Verkauf zurccht- gemacht werden können, sind als „Altmaterial“ abzuliefem. Soweit Metalle oder Metallerzeugnisse bereits nach den - Vor schriften der Anordnung 52a in Verbindung mit der Bekanntmachung 17 an den zuständigen Vertrauenshändler zur Ablieferung gebracht sind, behält es dabei sein Bewehden, und die Vergütung erfolgt zu den Uber- nahmepreisen der Bekanntmachung 17, gegebenenfalls in Verbindung mit den Richtlinien für den Ausgleich von- wirtschaftlichen Härten. Soweit lediglich eine Meldung nach Anordnung 52 a oder eine An bietung nach Bekanntmachung 17, aber noch keine Ablieferung erfolgt ist, haben die handwerklichen Betriebe mit dem Material ausschließ lich' nach den Bestimmungen dieser Anweisung zu verfahren. Die Ver trauenshändler werden entsprechend von der Reichsstelle Eisen und Metalle unterrichtet. 2. Jeder in die Handwerksrolle eingetragene Betrieb hat abzulifcfem: a) die bei ihm vorhandenen ungängigen Erzeugnisse, b) die bei ihm vorhandenen überschüssigem Bestände Zu Punkt 2 b: Sind Ersatzteile vorhanden, die sich schon lange Zeit ohne Verwendungsmöglichkeit im .Ersatzteillager herumtreiben, so müssen diese aussortiert und abgegeben werden. Wenn auch die Mengen, die das Uhrmacherhandwerk braucht und •für die Metallsammlung zusammenbringen wird, gering sind, so sind sie doch nicht weniger wichtig. Aus diesem Grunde muß jeder Uhr macher darauf achten, daß nicht ein Gramm für diese Metall-Mobilisie rung verlorcngeht. an fertigen und unfertigen Gegenständen, Halbmaterial, Rohmaterial und Abfallmaterial aus folgenden Metallarten: Aluminium und Aluminiumlegierungen, Weichblei und Hartblei sowie sonstige Bleilegierungen, Kupfer und Kupferlegierungen, Nickel und Nickellegierungen, Zink und Zinklegierungen, Zinn und Zinnlegierungen. Die begriffliche Bedeutung der Materialgruppcn Halbmaterial, Roh material und Abfallmaterial darf als bekannt vorausgesetzt werden. Im Zweifelsfalle ergibt sie sich aus den Begriffsbestimmungen der Anord nung M II der Reichsstelle Eisen und Metalle vom 10 September 1942. Anweisung des Reichsinnungsmeisters des Uhrmacherhandwerks zur Erfassung der im Handwerk vorhandenen ungängigen Erzeugnisse und überschüssigen Bestände aus Metallen 3. Durch die Ausdehnung der Ablieferungspflicht auf fertige und unfertige Gegenstände, Halbmaterial, Rohmaterial und Abfallmaterial werden die unter Ziffer 2 aufgeführten Metalle praktisch in jeder Form und jedem Verarbeitungsgrad erfaßt. Nicht unter die Ablieferungs pflicht fallen Erzeugnisse, die zur Hauptsache aus anderen Stoffen (z. B. Holz oder Eisen) bestehen und die aufgeführten Metalle nur als Plattierung oder Überzug, Zubehör oder unwesentlichen Bestandteil enthalten. Ittallim iibletui fttalleq Zur Erfassung der im Handwerk vorhandenen ungängigen Erzeug nisse und überschüssigen Bestände aus Schwer- und Leichtmetallen er lasse ich auf Grund des § 9 der Anordnung über die bezirkliche und fachliche Gliederung der Rcichsgruppe Handwerk innerhalb des organi schen Aufbaues der gewerblichen Wirtschaft in der Fassung der Ver ordnung vom 17. Oktober 1942 (RGBl. I, S. 605) mit Genehmigung des Reichswirtschaftsminister folgende Anweisung: 1. Die Bestimmungen dieser Anweisung treten für -alle handwerk lichen Betriebe än Stelle der Vorschriften 4. Als ungängige Erzeugnisse im Sinne von Ziffer 2 a geltende fertigen und unfertigen Gegenstände, ddren Fertigstellung, Verwendung oder Absatz verboten ist, ferner alle Arten von Metallen in Form von Halbmaterial, Rohmaterial oder Abfallmaterial, deren Verwendung im Betrieb des Handwerkers gegen ein Verbot verstoßen würde, und dar über hinaus alle Erzeugnisse (fertige und unfertige Gegenstände, Halb* material, Rohmaterial und Abfallmaterial), die für den derzeitigen Be- darf des Handwerksbetriebes nicht benötigt werden und deshalb ent behrlich sind. Meta] der Anordnung 52 a der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlag nahme von Lagcrbeständeri an Metallen und Metallerzeugnissen, vom 3. März 1942 in Verbindung mit der Bekanntmachung 17 der Reichs stelle für Metalle (1. Bekanntmachung betr. Anbietung und Ablieferung von beschlagnahmten Metallen und Metallerzeugnissen nach Anord- ordnung 52 a) vom 30.' Juni 1942 und der Anordnung 52 b der Reichsstelle Eisen und Metalle, betr. Er- 1942 Un ^ Unt * ^ erwertun ß v - on Leichtmetallerzeugnissen, vom 20. August Als überschüssige Bestände im Sinne von Ziffer 2 b gelten die jenigen Mengen an gängigen, fertigen oder unfertigen Gegenständen, die. voraussichtlich nicht für Installationszwecke oder Belieferung der Kundschaft in den nächsten drei Monaten benötigt werden, ferner die jenigen Mengen an gängigem Halbmaterial, Rohmaterial und Abfall material, die den voraussichtlichen Eigenbedarf des Handwerksbetriebes für drei Monate übersteigen. 5. Alles Abfallmaterial, das nach den Vorschriften der Anord nung 49 der Reichsstelle für Metalle vom 1. März 1940 abzuliefern war
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