553 A a a. B e r i ch t der dritten Deputation der zweiten Kammer über den Antrag der Abgeordneten Oe. Gensel und Genossen, die Aus hebung einiger Festtage betreffend. Eingegangen am 19. Januar 1870. drittelst Beschlusses der zweiten Kammer wurde der in der Ueberschrift bezeichnete, von den Abgeordneten Or Gensel nnd Genossen gestellte Antrag der unter- zeichneten Deputation zur Berichterstattung überwiesen, die sich ihres gewordenen l§ Auftrags in Folgendem entledigt. Der Antrag lautet: „Die zweite Kammer wolle im Verein mit der ersten Kammer bei der Regierung beantragen, daß t. das Hohneujahrsfest uud daS Fest Mariä Verkündigung nicht mehr als besondere öffentliche Feiertage gefeiert und 2. von den beiden Bußtagen u) der eine ebenfalls als besonderer öffentlicher Feiertag in Wegfäll gebracht, 5) in Betreff des anderen aber eine Vereinigung wegen gleich mäßiger Bestimmung deS Tages mit Preußen und den Thüringischen Herzogtümern angestrebt werde." Zu Punkt 1 ovf sagen die Motiven, daß der religiöse Inhalt der beiden genannten Feste, welche ni in eine ohnehin an Feiertagen sehr reiche Periode fallen und in der Mehrzahl der Bundesstaaten nicht mehr besonders gefeiert werden, im Bewußtsein des Volkes ii,k keine solche Bedeutung mehr habe, um Angesichts des jetzigen Culturzustandes § Beilage zur dritten Abteilung, 93 1. Baud.