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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 139. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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4464 1Z9. Sitzung. Montag, den 25. Mai 1925 lL) Abgeordneter Schwarz (zur Abstimmung): Meine Damen und Herren! Sie (nach rechts) können doch die Situation nicht retten, indem Sie der Geschäfts- ordnung eine Auslegung geben, die in der Geschäfts ordnung nicht verankert ist. Herr Vorsitzender, Sie haben die Pflicht, sich so deutlich auszudrücken, daß — (Lebhafte Unruhe b. d. Mehrh. d. Soz. und rechts: Zuruf b. d. Dem.: Wenn Sie immer dazwischen schreien!) jeder es versteht. Ich möchte Sie daran erinnern, daß Sie doch davon sprachen: Ich komme zur Abstimmung, und wem das nicht paßt, der kann seine Rechte dort suchen, wo sie angeblich gesucht werden sollen. (Lebhafte Zustimmung b. d. Minderh. d. Soz. und b. d. Komm.) Was hat denn das mit der Abstimmung zu tun? (Lebhaftes Sehr richtig! b. d. Minderh. d. Soz. und b. d. Komm.) Haben Sie abgestimmt über (Hammer des Präsidenten.) Präsident (unterbrechend): Herr Abgeordneter Schwarz, ich verbitte mir eine Kritik. (Lebhaftes Lachen b. d. Minderh. d. Soz. und b. d. Komm.) Abgeordneter Schwarz (fortfahrend): Herr Vor sitzender, bitte, ich mache nur von dem Gebrauch, was mir gesetzmäßig zusteht. Ich lasse mich von Ihnen nicht schulmeistern; merken Sie sich das ein für allemal. (Hammer des Präsidenten.) So stehen wir noch nicht. Präsident (unterbrechend): Herr Abgeordneter Schwarz, ich entziehe Ihnen das Wort. (Abg. Schwarz: Ich lasse mich von Ihnen nicht schulmeistern! Das ist ein Skandal sondergleichen .) Ich rufe Sie zur Ordnung. (Große Unruhe b. d. Minderh. d. Soz.und b. d. Komm., in der die weiteren Worte des Abg. Schwarz untergehen.) gg) Abgeordneter Renner (zur Abstimmung): Ich möchte zur Abstimmung solgendes feststellen. Der Herr Präsident hat erklärt, wir kommen zur Abstimmung. Er hat sich dann in eine Diskussion eingelassen, aber nicht die übliche Abstimmungsfrage gestellt: Wer für den Antrag ist usw. oder dagegen. Die Abstimmung ist also absolut mcht durchgesührt worden. (Zuruf links: Es ist überhaupt keine Abstimmung vorgenommen worden!) Wenn es zur Abstimmung gekommen wäre, so hätten Sie doch wenigstens die Frage stellen müssen, wer für den Antrag ist oder nicht. Sie haben das im Sturme der Angriffe vergessen. Für Ihre Vergeßlichkeit kann natürlich der Landtag nichts. Präsident: Es wird mir zugerufen, daß ich die Abstimmung wiederholen soll. (Abg. Lieberasch: Sie ist ja noch gar nicht vorgenommen worden!) Abgeordneter Arzt (zur Abstimmung): Ich muß noch eins erwähnen. Wir haben geltend gemacht, daß der Antrag Bethke nach unserer Auffassung geschäfts- ordnungsmäßig überhaupt nicht zulässig ist. Ich erin nere daran, daß wir schon einmal hier im Landtage dieselbe Situation hatten, wo mau sich auch im Zweifel darüber war, ob der Antrag zulässig war oder nicht. Daraufhin ist die Sitzung vertagt worden. Ich erinnere daran, daß es damals die Deutschnationalen waren, die auf dem Standpunkte standen, daß über einen solchen Antrag überhaupt nicht abgestimmt werden dürfe. (Hammer des Präsidenten.) Präsident (unterbrechend): Herr Abg. Arzt, einen Augenblick! Sie sprechen nicht zur Abstimmung. Zur Geschäftsordnung kann ich Ihnen das Wort nicht geben, weil Sie zu diesem Punkte geschäftsordnungsmäßig schon über 5 Minuten gesprochen haben. Abgeordneter Arzt (fortfahrend): Nein, Herr Präsi- (W bent, ich will nur begründen, daß Sie vor der Abstimmung über den Antrag Bethke erst hätten abstimmen lassen müssen, ob der Antrag Bethke überhaupt zulässig ist oder nicht. (Widerspruch b. d. Regierungsparteien.) Abgeordneter Edel (zur Abstimmung): Nach der Auslegung, die vorhin der Antrag gesunden hatte, konnte eine Abstimmung, wenn sie vorgenommen wird, nur dann das Ergebnis haben, daß der Antrag angenommen worden wäre, wenn nicht mehr als 10 Abgeordnete dagegenstimmten. Da nun aber eine Abstimmung über haupt nicht vorgenommen worden ist, müßte dann der Präsident in diesem Falle überhaupt erst einmal eine Abstimmung über den Antrag Bethke vornehmen. Der Herr Kollege vr. Dehne hat ausgeführt, sofern es zu träfe, daß der Landtag eine Einzelberatung beschlossen hätte, wäre unsere Ansicht richtig, daß dann der Wider spruch von 10 Abgeordneten genügt. Im Laufe der Debatte hat nunmehr der Herr Präsident zugegeben, daß ein solcher Antrag auf Einzelberatung an den Land tag gestellt worden ist. Infolgedessen muß zunächst ein mal abgestimmt werden, und wenn 10 Abgeordnete widersprechen bzw. gegen den Antrag stimmen, gilt der Antrag Bethke als abgelehnt. Das ist die klare Sach lage, die hier gegeben ist. Deshalb bitte ich noch ein mal, zur Abstimmung zu kommen, aber unmöglich ist es, zu sagen, wir hätten abgestimmt, wenn der Präsident überhaupt nicht hat abstimmen lassen. Ich stelle aus drücklich fest, daß eine Abstimmung überhaupt nicht vor genommen worden ist. (Widerspruch rechts.—Sehr richtig! b. d. Minderh. d. Soz. und b. d. Komm.) Es ist schon un gefähr der Gipfel aller Schieberkünste, wenn man dem Hause einrcdet, es wäre eine Abstimmung vorgenommen worden, wo eine solche Abstimmung überhaupt nicht ll» erfolgt ist. Präsident: Um die Differenz schiedlich zu beheben, werden wir die Abstimmung wiederholen und ich frage (Abg. Böttcher: Zur Abstimmung!) Abgeordneter Böttcher (zur Abstimmung): Die poli tische Strategie des Herrn Präsidenten geht dahin, die Verwirrung über die Abstimmung nicht zu mildern, sondern noch zu steigern. Das ist ja begreiflich, weil es sich hier um eine einfache politische Machtfrage handelt. Aber es ist doch Tatsache und auch aus den verschie denen Darlegungen der Geschäftsordnungsredner hervor gegangen und bestätigt morden, daß der Antrag Bethle bedeutet eine Abweichung von der in der Geschäfts ordnung niedergelegten Abstimmungsform. Sie können also über den Antrag Bethke gar nicht abstimmen, da der Abstimmungsmodus bereits in der Geschäftsordnung niedergelegt ist. Wenn Sie aber dennoch über den An trag Bethke abstimmen lassen, dann bedeutet das gleich zeitig eine Abstimmung über eine Abweichung von der Geschäftsordnung. Uber die Abweichungen von der Geschäftsordnung ist aber in Art. 78 unserer Geschäfts ordnung die Bestimmung niedergelegt, daß die Abwei chung nicht durchgeführt werden darf, wenn ein Ab geordneter widerspricht. Wörtlich heißt es: In einzelnen Fällen können, soweit nicht Bestim mungen der Verfassung oder andere Gesetze entgegen stehen, Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung beschlossen werden, wenn kein Ab geordneter widerspricht. Es hat sich also die Abstimmung von vornherein erübrigt, da ein Widerspruch nicht nur von einem, fon-
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