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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 139. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
- Links
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139. Sitzung. Montag, den 25. Mai 1925 4465 liegt kein Beschluß vor, die Eingaben für erledigt zu 650 (4. Abonnement.) tung, die Eingaben ihrem Inhalte nach vorzutragen. Aber Sie haben natürlich bisher ein Interesse daran gehabt, diese Eingaben zu verschweigen, weil sich die- selbew gegen die Verschandelung des Gesetzes aussprechen. Wer dafür ist, bleibe in seiner Verfassung, sW wer dagegen ist, erhebe sich. (Widerspruch links. — Zuruf b. d. Komm.: Die Deutsch, nationalen sind gespalten! — Zuruf links: Die Weichen stellerfraktion ist auch gespalten!) Der Antrag ist mit 57 gegen 32 Stimmen ange nommen. Abgeordneter Renner (zur Geschäftsordnung): Wir haben eben konstatiert, daß wir diele Abstimmung icschästsordnungsmäßig nicht für zulässig halten und wantragen deshalb, den Landtag aus eine Viertel- tunde zu vertagen, um den Altestenausschuß zu- ammenzuberufen, damit darüber verhandelt werden kann. Präsident: Ich lasse über diesen Antrag Renner abstlmmen. Wer für den Antrag ist, bleibe in seiner Ver fassung, wer dagegen ist, erhebe sich. Abgelehnt. Abgeordneter Krahner (zur Geschäftsordnung): Zur Beratung der Vorlage Nr. 176 mit dem Antrag Nr. 801 standen noch auf der Tagesordnung eine ganze Anzahl von Eingaben. Es sollen wohl 50 an der Zahlsein, die von den verschiedensten Korporationen zu der Vorlage an den Landtag eingegangen sind. Ich habe vermißt, daß vom Herrn Berichterstatter heute bei seiner Bericht- (Abg. Böttcher.) (L) dern von einer ganzen Anzahl Abgeordneter dieses Hauses geltend gemacht worden ist. Ich bitte doch den Herrn Präsidenten, der ja doch in der Anwendung der Geschäftsordnung gegenüber meiner Fraktion jeder- zeit gezeigt hat, daß er in den einzelnen Paragraphen und Sätzen der Geschäftsordnung sehr gut Bescheid weiß, sich auch in diesem Fall zu bemühen, seine Kennt- nis der Geschäftsordnung im Interesse der berühmten Objektivität des Präsidiums hier anzuwenden. Da er das nicht tut; haben wir bereits von seiten des Prä sidiums das Einverständnis, daß es sich hier um eine ganz brutale Vergewaltigung der oppositionellen Min derheit des Hauses handelt und daß Sie bestrebt sind, selbst über die festgelegten Paragraphen der Geschäfts ordnung die Verschlechterung der Gemeindereform, den Raub des Wahlrechts an den Arbeitern durchzuführen. Abgeordneter Renner (zur Abstimmung): Ich möchte zur Abstimmung noch folgendes feststellen. Es besteht (Große Unruhe) die Absicht des Präsidiums, über den Antrag Bethke abstimmen zu lassen. Wir werden des- halb gegen den Antrag Bethke stimmen, aber ich erkläre für meine Fraktion im voraus, daß wir durch unsere Abstimmung nicht die Rechtmäßigkeit der Durchführung der Abstimmung anerkennen und uns weitere Schritte Vorbehalten. Abgeordneter Menke: Es ist üblich, wenn der Präsi dent zur Abstimmung ausruft und sich dann jemand zum Worte meldet, daß der Herr Präsident erklärt, es kann nur zur Abstimmung gesprochen werden. Jetzt hat der Herr Präsident in etwa einem Dutzend Fällen das Wort erteilt mit der ausdrücklichen Begründung, Sie dürfen nicht zur Geschäftsordnung sprechen, sondern nnr zur Abstimmung. Das setzt doch voraus, wenn die Dinge eine Logik haben sollen, daß überhaupt noch nicht abgestimmt worden ist, denn über eine erfolgte Ab stimmung sich noch zur Abstimmung zum Wort zu melden, gibt es wohl nicht. Präsident: Toch! Abgeordneter Menke: Nein, das dürfen Sie nicht. Das wollen Sie, bitte, die Liebenswürdigkeit haben zu berücksichtigen. Ich sage jedenfalls, daß es das nicht gibt in der Form, wie sich jetzt die Debatte abspielt. Es handelt sich jetzt um die Ordnung und darum, dem Herrn Präsidenten entgegenzutreten, wenn er sagt, er wolle die Abstimmung wiederholen. Er hat noch gar keine Abstimmung vorgenommen, er hat die Frage nicht gestellt: wer dafür oder wer dagegen ist usw. Eine solche Fragestellung ist aber absolut vorgeschrieben. Da diese Frage aber nicht gestellt worden ist, kann von einer Wiederholung der Abstimmung nicht die Rede sein, sondern nur von der Abstimmung überhaupt. Das halte ich mich sür verpflichtet festzustellen. erstattung sowohl als auch in den Ausschußverhand lungen auf eine einzige dieser Eingaben eingegangen worden ist. (Hört, hört! links. — Zuruf b. d. Minderh. d. Soz.: Die hat er unterschlagen!) Ich möchte den Herrn Präsidenten ersuchen, den Herrn Berichterstatter zu veranlassen, daß über die Eingaben noch berich tet wird. Die Dinge sind doch so, daß der Landtag D) die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger gewaltig schädigen würde,- denn nach der Verfassung steht den Bürgern zu, daß sie Eingaben an den Landtag richten können. Der Landtag würde das Recht der Bürger nur mit Füßen treten, wenn er diese Eingaben bei der Beratung nicht einmal erwähnen würde. Abgeordneter Menke (zur Geschäftsordnung): Meine Damen und Herren! Wie mein Herr Vorredner eben mitgeteilt hat, steht unter Punkt der Mehrheits- anträge in Zisf. 2 „die vorliegenden Eingaben durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erklären". Es ist das Recht jedes Staatsbürgers, Eingaben an den Land tag zu machen, und es ist auch Pflicht des Landtages, im Interesse seines Ansehens zu den Eingaben inhalt lich Stellung zu nehmen. Wir haben nun gehört, daß im Ausschuß zu den Eingaben nicht Stellung genommen worden ist. Wenn Herr Kollege Schembor den Zuruf machte: „Im einzelnen", so will ich ihm erwidern, daß er im Haushaltausschuß S zu einer ganzen Reihe ver schiedener Eingaben, die z. B. bei dem Kap. Forsten eingegangen sind, Stellung genommen und sie in ihren einzelnen Motiven vorgetragen hat. Das ist hier nicht geschehen; die Mitglieder können gar keine Stellung dazu nehmen, weil sie die Eingaben nicht in der Hand haben, sondern die Eingaben sind in der Hand des Berichterstatters. Der Berichterstatter hat die Verpflich- Präsident: Die Aussprache über die vorhin getätigte Abstimmung hat sich erledigt. Wir kommen nunmehr zur Wiederholung der Abstimmung. (Widerspruch links.) Ich lasse jetzt abstimmen über den Zeitpunkt der Ab stimmungen; wohl verstanden, ich will mich ganz deutlic ausdrücken, ich will mich so deutlich ausdrücken, da Mißdeutungen später nicht mehr möglich sind, wir stimmen ab über den Zeitpunkt der Abstimmungen nach dem Anträge des Herrn Abg. Bethke, der beantragt, die , „ „ - , , „ . Abstimmungen nach Beendigung der Einzelberatung vor- (Anhaltender Lärm. — Hammer des Präsidenten.) Es zunehmen. (Abg. Edel: Das ist unzulässig!) ...
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