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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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5068 148. Sitzung. Dienstag, den 7. Juli 1925 (Abg. Siewert.) /O wurde aber nicht die Strafe auf Ehrverlust aufgehoben, so daß er keine neue Stelle bekommt. Ich habe mich wegen Erlasses auch der Ehrenstrase an das Justiz. Ministerium gewandt, das mir durch die Staatsanwalt- schäft beim Landgericht in Chemnitz aber mitgeteilt hat, daß die Frage eines Gnadenerweises auch in bezug auf die Ehrenstrafen im September 1927 erneut geprüft werden wird. <Hört, hört! b. d. Komm.) Man über lege sich einmal die Widersinnigkeit: man begnadigt den Mann, will aber die Ehrenstrafe bis zum Mai 1928 lausen lassen und glaubt, erst im September 1927 nach prüfen zu können, ob man die Ehrenstrafe nicht auf heben soll. Ich glaube, dieser Fall illustriert die Gnadenpraxis des sächsischen Justizministeriums am allerbesten. (Zuruf b. d. Komm.: Kleinliche Schikane!) Wenn ich dann zum Etat einiges zu sagen habe, dann vor allen Dingen folgendes: Wenn sich der Herr Abg. Gündel und andere beklagen, daß wir den Vor wurf der Klassenjustiz erheben, so ändert das nichts an der Tatsache, daß die Klassenjustiz besteht. Der Unterschied zwischen Sowjetrußland und Deutschland ist nur der, daß die sowjetrussischen Richter offen die Klassenjustiz zugeben und daß sie von Ihnen (nach rechts) bestritten wird. (Sehr gut! b. d. Komm.) Schon der Aufbau des Etats zeigt und beweist uns, daß die Justizbehörde eine ausgesprochene Klassenbehörde ist. Wir haben ja schon einmal darauf hingewiesen, daß es in keinem anderen Ministerium und in keiner anderen Beamtengruppe so hoch bezahlte Beamte gibt, wie bei der sächsischen Justiz. Wir sind der Meinung, daß die Justiz vom Standpunkte ihrer Klasse urteilt, daß die Richter als Angehörige der Kapitalistenklasse gar nicht fühlen, daß sie einseitig und in einseitigster Weise ihre (w Urteile sprechen. Wir haben heute kein Recht, das irgendwie vollständig unbeeinflußt ist: das heutige Recht ist Klassenrecht; die Justiz, die dieses Recht übt, ist Klassenjustiz, und die Richter, die im Dienste dieser Justiz stehen, sind Klassenrichter. Beispiel: Erst in den letzten Tagen geht durch die Presse die Meldung, daß z. B. ein Kommunist Schreiber aus Oberwürschnitz wegen angeblichen Sprengstoff- vergehens zu 1>/L Jahre Zuchthaus verurteilt worden ist. Niemandem ist etwas geschehen, der Sprengstoss kam nie in Anwendung, es ist überhaupt nicht möglich, nach zuweisen, daß der Angeklagte Sprengstosf gehabt hat und ihn irgendwie verwenden wollte. Dagegen steht ein anderer Fall. Der Kaufmann Scherzer aus Thal heim hat auf offener Straße seinen Kompagnon nieder- geschossen; dieser ist seinen Verletzungen erlegen. Dieser Kaufmann Scherzer aus Thalheim erhält 1s^ Jahr Gefängnis. Also ein Kommunist, weil er Sprengstoff besessen hat, 1V- Jahr Zuchthaus, der Kaufmann, der einen anderen auf offener Straße erschießt, 1 V-Jahr Gefängnis. Sie werden sagen, das beruhe auf den Bestimmungen der Paragraphen. Sehr richtig! Aber diese Paragraphen find Klassenrecht. Klassenjustiz ist deshalb die Folge, die sich daraus ergibt. (Justizminister Bünger: Wo hat sich das abgespielt?) Das hat sich abgespielt vor einem Zwickauer Gericht. Weiter muß gesagt werden, daß die Statistik, die der Herr Justizminister hier angeführt hat über die ungeheuren Begnadigungen, unserer Ansicht nach nicht stichhaltig ist deshalb, weil eine ganze Reihe schwerer Urteile gegen Arbeiter erfolgt sind und weil ihre Entlassung ständig abgelehnt worden ist mit der Begründung, daß man auf eine Entlassung nicht zu kommen könne, weil das Vergehen so sehr schwer sei. Und was sind das für Vergehen? In der (0) Regel Landfriedensbruchvergehen, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz. Wenn man von dem üb lichen Politischen absieht, was man darum herum gemacht hat, sind alle diese Vergehen äußerst harmlos. Es muß gesagt werden, die Stellung des Herrn Justiz- Ministers zur Amnestie wird uns erst recht veranlassen, in der breitesten Öffentlichkeit für die Amnestie einzu treten. Wie der Herr Justizminister heute die Amnestie abgelehnt hat, so muß man den Arbeitern zeigen, daß eine Amnestie nur erreicht werden kann, wenn man die breiten Massen der Bevölkerung aus die Beine bringt, aus die Beine bringt nicht nur, um die Amnestie durch zusetzen, sondern um überhaupt e«ne Änderung der be stehenden Zustände durchzusetzen. Wenn sich heute ein Arbeiter an irgendeiner Demonstration beteiligt, so besteht für den Arbeiter die Gefahr, daß er wegen Landfriedensbruch vor Gericht gestellt wird. Immer lassen sich diese Fälle konstruieren. Man sieht an allen diesen Dingen, daß man darauf zukommen muß, die Justiz überhaupt von Grund auf zu ändern. Es waren ja einmal solche Bestrebungen in Deutschland im Gange. Man sprach einmal von einer großen Justizreform. Von dieser großen Justizreform hört man aber feit langem nichts mehr. Wenn die Anklagen verstummen sollen, daß Klassenjustiz geübt wird, wenn die Anklagen auf hören sollen, daß wir ein Klassenrecht haben, dann muß man in weitestem Maße die Justiz ändern, dann muß eine weitgehende Justizreform durchgeführt werden. Bei dieser Reform müßten die Ehrenstrafen verschwinden. Die bedingte Begnadigung müßte ergänzt werden durch die bedingte Verurteilung, die man nicht zum Schaden der Justiz schon in der Schweiz und in Belgien usw. hat. Sehr wichtig ist auch die Wahl der Richter durch (o) das Volk. Auch damit könnte man einen Teil der An klagen der Klassenjustiz, des Klassenrechtes entkräften. Auch diese Dinge bestehen in den kapitalistischen Staaten, nicht nur in Sowjetrußland. Wir haben auch in der Schweiz die Richterwahl durch das Voll; sogar die Oberrichter werden durch das Volk gewählt. Wir haben in einzelnen Teilen Amerikas die Richterwahl durch das Volk. Diese Dinge müßten unserer Ansicht nach von einem fortschritt- lichenJustizministerium in den Vordergrund gerückt werden. Ebenso wichtig ist die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Ein großer Teil armer Leute ist nicht in der Lage, sich einen Verteidiger zu wählen. Sie werden sagen, sie können auf Armenrecht klagen; aber dem Armenrecht haftet ein ungeheuerer Makel an, und auch hier müßte die Justizreform eingreifcn. Noch viel wich tiger ist die Entschädigung unschuldig Eingcsperrter, un- schuldig Verhafteter und unschuldig Verurteilter. Wir kommen aus diesen Punkt vor allen Dingen deswegen zu sprechen, weil wir in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Untersuchungshaftfälleu erlebt haben, die sich über mehrere Monate Untersuchungshaft erstreckten, und wenn dann die in Untersuchungshaft Gehaltenen vor den Richter gestellt werden, werden sie freigesprochen. Eine Entschädigung erfolgt in den meisten Fällen nicht. Ganz abgesehen davon, daß jeder, der in Untersuchungs haft genommen wird, schwere materielle Schädigungen eifährt, kommen sehr oft gesundheitliche Schädigungen dazu. Redner führt einige Fälle an. Zu dem Ausbau des Strafvollzuges in Sachsen möchte ich auf die Ausführungen des großen bekannten ameri- konischen Autokönigs Ford über den Strafvollzug Hin weisen, der eine Einreihung der Gefangenen in den all gemeinen Produktionsprozeß befürwortet. In Rußland
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