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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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5078 148. Sitzung. Dienstag, den 7. Juli 1925 (Abg. Renner.) M keiner Weile ist das festgelegt, kein Mensch hat daran gedacht, kein Antrag hat das verlangt. Sowohl die Regierung als auch Herr Abg. Gündel wissen, daß das nicht gefordert worden ist. Einzelne Formulierungen von Anträgen werden in den Gesetzen immer wieder anders auftreten, es werden nie die Anträge genau in das Gesetz übernommen. Wenn man also die Absicht hatte, eine Amnestie zu gewähren, konnte man sich nicht stoßen an der Formulierung des Antrages, sondern dann wäre es Aufgabe des Ausschusses gewesen, von der Regierung ein einwandfreies Gesetz zu verlangen und ein solches Gesetz anzunehmen. Das Verschanzen hinter Formalitäten zeigt doch ein sehr schlechtes Gewissen, die Verschanzung hinter Formalitäten zeigt, daß man nicht die Absicht hat, proletarische Verhaftete frei zu lassen, weil man weiß, daß durch gute Verbindungen und vielleicht durch Ranggleichheit mit den Ministern die Möglichkeit gegeben ist, von der rechten Seite sie Gefangenen herauszuholen, während sie von der Seite der Proletarier im Gefängnis sitzen bleiben. Gerade die jetzt eben bezeichnete Kabinettsjustiz des Herrn Justiz ministers Bünger sollte der Mehrheit des Landtages Veranlassung geben, für unsere Anträge zu stimmen. Wenn heute die Mehrheit des Landtages nicht für die Anträge stimmt, so zeigt sie damit nur ihre Arbeiter feindlichkeit. Wenn heute die Herren Deutschnationalen mit einem spöttischen Lächeln über die Frage hin weggehen, wenn sie erklären, das sie sich für die An gelegenheit nicht interessieren, dann vergessen sie, daß auch für sie einmal eine Zeit kommen wird, wo sie vielleicht sich auch für eine Amnestie interessieren werden, wie sie sich jetzt für eine Amnestie der Kindermann und Wolscht und anderer Brüder in Rußland interessieren. M Dann werden sie sehen, wie sich das Proletariat zur Amnestie der jetzigen Klassenrichter stellt, dann wer den sie sehen, daß die Saat, die sie jetzt mit ihrer Klassenjustiz, mit ihrer einseitigen Einstellung großgezüchtet haben, für sie einmal stürmisch aufgehen wird, und dann können sie sich ja bei ihren eigenen Freunden bedanken. Abgeordneter Gündel (zu einer tatsächlichen Berich tigung): Die Bemerkungen des Herrn Abg. Edel veran lassen mich zu folgender Erklärung: Es ist richtig, daß ich den Brief, den er vorgelesen hat, von Herrn Rechts anwalt Kohlmann erhalten habe, in dem er mich um eine Verwendung gebeten hat, aber — und das ist wichtig — ich habe diese Verwendungnicht unternommen. Ich habe mich nicht in dem Sinne verwendet. Herr Justizminister Bünger sitzt hier; er wird mir bestätigen, daß ich mich nicht in dem Sinne verwendet habe. So liegt der Fall. (Hört, hört! b. d. Dtfchnat.) Abgeordneter Lieberasch (zu einer tatsächlichen Be richtigung): Gegenüber der Darstellung des Herrn Justizministers Bünger, daß die Angaben in der Anfrage über Grimma nicht der Wahrheit entsprächen, stelle ich fest, daß ich mit der Frau des Kießling, nachdem Kießling über 8, nahezu 14 Tage im Gefängnis saß, selbst ver handelt habe. Die Frau Kießlings ist einige Male im Gefängnis gewesen, und es ist abgelehnt worden, sie zu ihrem Manne zu lassen. Sie hat angegeben, sie wolle sich nur über den Gesundheitszustand ihres Mannes unterrichten. Das ist abgelehnt worden. Wenn der Herr Justizminister dann weiter sagt, Kießling habe erklärt, die Krankheit sei nicht so schlimm, so beweisen der Krankenschein über seine Behandlung und der Besuch des Arztes noch während der letzten Zeit jeden zweiten Tag, sowie die Aussage des Herrn 6) vr. Kind das Gegenteil. Es ist verständlich, wenn der Herr Justizminister behauptet, er habe mit Kießling selbst gesprochen, daß Kießling erklärt hat, es sei nicht jo schlimm, wie es dort ausgeführt worden sei. Das ist genau so zu bewerten wie das, was in Gefangenen anstalten überhaupt vor sich geht. Wer der Willkür dieser Herrschaften ausgesetzt ist, ist in seinen Ausfüh rungen sehr vorsichtig, um aus den Klauen dieser Henker herauszukommen. Justizminister Bünger (zu einer persönlichen Be merkung): Herr Abg. Edel hat eine große Zahl von objektiv unwahren Tatsachen vorgetragen. Ich will aber heute nicht darauf eingehen, um die Debatte nicht wieder zur Eröffnung zu bringen; meine Rede würde ziemlich lang werden. (Abg. Lieberasch: Das können Sie ruhig tun, da könnte ich auch noch mal reden! — Heiter- keit rechts.) Ich behalte mir aber vor, bei der 3. Be ratung aus die Ausführungen des Herrn Abg. Edel zu rückzukommen. Präsident: Wir kommen zur Abstimmung zunächst über die Anträge auf Druckjacbe Nr. 1476 und die seinerzeit an den Ausschuß zurückverwiesenen Minder heitsanträge auf Drucksache Nr. 1291. Ich werde nun der Reihe nach folgendermaßen abstimmen taffen. Wenn das Haus damit einverstanden ist, lasse ich zunächst über die Minderheitsanträge der Reihe nach ohne Rücksicht, an welchen Platz sie gehören, abstimmen und dann über die Mehrheitsanträge; das würde die Abstimmung vereinfachen. Ist das Haus damit einver standen? — Das ist der Fall. Ich lasse nun zunächst abstimmen über die Minder heitsanträge auf Drucksache Nr. 1291, Ellrodt- D: Siewert. (Zuruf b. d. Komm.: Einzelabstimmung.) Das ist ein Antrag auf Drucksache Nr. 1291, Sie wollen aber wohl die Untertitel abgestimmt haben? (Zuruf b. d. Komm.: Jawohl!) Wer für den Minderheitsantrag unter 1ist, bleibt in seiner Verfassung, wer dagegen ist, erhebe sich. Abgelehnt. Unter 2? Abgelehnt. Unter 3? Abgelehnt. (Lärm b. d. Komm, und Zuruf: Geschäftsordnungs widrig!) Es ist bekanngemacht worden; es konnte jedes Mitglied des Hauses sich die Drucksache verschassen. Wir kommen zur Abstimmung über die Minder heit sau träge aus Drucksache Nr. 1476, und zwar zunächst Minderheitsantrag Ulbrich- Schiffmann-Anders, der folgendermaßen lautet: Der Landtag wolle beschließen: bei Kap. 23 Tit. 5 abweichend von dem Antrag Nr. 1476 (Ila 1<I) zu beschließen: 2 Amtsgerichtsdirektorcn als Vorstände von Amtsgerichten am Sitze eines Landgerichtes L 2, anstatt 2 Amtsgerichtsdirektoren als Gerichtsvorstände in Plauen und Zwickau L 2. (Zurufe b. d. Komm.) Das ist ein eingegangener Nb- änderungsantrag, kein gedruckter Antrag.
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