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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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5V74 148. Sitzung. Dienstag, den 7. Juli 1925 (Abg. Edel.) (L) hätten. Dieser Beschluß des Landgerichts hat vor gelegen; trotzdem hat das Justizministerium eigsnmäMg entschieden, daß die Akten wieder in den Besitz des Rechtsanwalts Kohlmann gelangen sollten; eventuell, so heißt es in seiner Verfügung, sollten die Akten inhaltlich skizziert werden. Offenbar war beabsichtigt, die Akten stücke als Beweismaterial verschwinden zu lassen. Nur auf glückliche Weise ist es gelungen, daß schließlich vr. Reymann in den Besitz der wichtigen Aktenstücke gelangt ist. Es ist aber ein absolut nicht übliches und zuläisiges Verfahren, daß man für eine Siraffache wichtige Akten wieder in den Besitz des Angeklagten zurückgibt, und zwar auf Grund korruptiver Eingriffe, die hier jedenfalls stattgefunden haben. Ich fasse diesen Fall auf als einen Fall der Beseitigung von Beweis- material. (Sehr richtig! links.) Wenn ich mir verstelle, daß an Stelle des Justizministers Bünger der frühere Justizministcr säße und Herr Bünger als Abgeordneter das Wort führte, dann wollte ich einmal sehen, wie über diese Dinge geurteilt würde, wie über diese Personen der Stab gebrochen würde. (Sehr gut! links.) Ich finde aber, daß man die liebevolle Art, in der Rechtsanwalt Kohlmann behandelt wurde, in anderen Fällen nicht anwendet. Ich habe hier einen Fall über, mittelt bekommen, wo der Staatsanwalt sofort ein gegriffen hat. Folgender Sachverhalt liegt vor: Ein auf dem Dresdner Finanzamt beschäftigtes Fräulein kam fortgesetzt mit einem Rad, das mit einer schwarz- weiß-rotcn Fahne geschmückt war, in den Dienst. Das verletzte schließlich einmal das republikanische Gefühl eines auf dem Finanzamt beschäftigten Beamten — und das republikanifche Gefühl sollte nach meiner Meinung auch ein „Rechtsgut" sein, das besonders W) geschützt werden müßte —, und er schnitt die Fahne ab. Der Erfolg war, daß erstens einmal der betreffende Beamte wegen dieser Lappalie nicht befördert wurde und daß zweitens ein hochnotpeinliches Strafverfahren eröffnet wurde. Es handelt sich um den Fall eines Parteigenossen Assistent Bauer vom Dresdner Finanz amt. Als es sich darum handelte, gegen einen Republikaner vorzugehen, da war also die Staats anwaltschaft schnell zur Stelle. Da ist sogar Strafantrag im öffentlichen Interesse gestellt und an die zuständige Instanz weitergeleitet worden! Gegen den Amtsgerichtsrat Barth in Zwickau dagegen, einen deutjchnationalen Abgeordneten, der sich nicht entblödete, in einem Flugblatt den verstorbenen Reichspräsidenten Ebert in der flegelhaftesten Weise durch den Schmutz zu ziehen — — (Abg. Kaula: Das ist ja gar nicht wahr!) Daß Sie in der flegelhaftesten Weise Flugblätter geschrieben haben, ist wohl auch nicht wahr? Präsident: Herr Abgeordneter, Sie dürfen Herrn Abg. Kaula nicht vorwerfen, daß er in der flegelhaftesten Weise Flugblätter geschrieben habe. Ich rufe Sic zur Ordnung und gebe Ihnen zu bedenken, was die Folgen des nächsten Ordnungsrufes find. Abgeordneter Edel (fortfahrend): Ich werde diese Er mahnungen beherzigen, aber es ist möglich, wenn man diese Dinge bespricht, daß einem schließlich einmal, noch dazu bei solchen Zwischenrufen, ein scharfes Wort ent schlüpft. Jedenfalls wäre es an der Zeit, daß die Öffentlichkeit erführe, was gegen Barth geschehen ist Genau so wie wir aber Kritik anzulegen haben au dem Gebiete der Rechtsprechung selbst, genau so haben wir sie anzulegen auf dem Gebiete der inneren Verwaltung des Justizministeriums. Wir haben«)) an Hand vieler Beispiele den schlüssigen Beweis, daß das Justizministerium diejenigen, die der republikanischen Gesinnung verdächtig sind, nicht schützt und daß im Gegenteil insbesondere das System der dienstlichen Beurteilung dazu dient, mißliebige Beamte aus dem Amte zu bringen. Ein beliebtes Mittet ist das auch ge wesen beim Beamtenabbau. Mir liegt ein Fall vor, der den Oberwachtmeister Hüttig von der Strafanstalt Bautzen betrifft. Diefcr Mann, der glänzend beurteilt worden ist in den rückliegenden Jahren bis zu dem Zeitpunkt, wo er mit dein Bautzner Anstaltspsarrer wegen persönlicher Angelegenheiten in Differenzen ge riet, wurde in einer Weife beurteilt, daß daraus die Schicdsgerichtsstelle die Berechtigung des Abbaues Meßen mußte; denn sie ihrerseits war nicht imstande, achlich uachzuprüsen, ob das dem Wachtmeister gegebene llrteil berechtigt fei. Ich verlese — um gerade au diesem einen Falle zu charakterisieren, wie es gemacht wird — folgendes Zeugnis: Herr Rudolf Hüttig, geboren am 10. Dezember 1893 in Bautzen, war vom 1. November 1919 bis 31. August 1921 beim Hauptversorguugsamt Dresden vorwiegend im Rcgistraturdieust als 1. Tagebuchführer tätig. Er hat die ihm übertragenen umfangreichen Arbeiten stets pünktlich mit großer Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und unermüdlichem Fleiß ausgeführt. Herr Hüttig ist ein ruhiger Mann mit an ständiger Gefinuun g, auf den man sich jederzeit verlassen kann. Seine Führung war einwandfrei, auch über sein außerdienstliches Verhalten ist Nachteiliges nicht be kannt geworden. UU Und nun vergleichen Sie damit das Urteil, das von dem Bautzner Anstaltsdirektor I)r. Raschig gefällt wurde, nachdem merkwürdigerweise ein Vierteljahr vorher die Differenz mit dem Seelsorger kam, der sich, nebenbei bemerkt, den ganzen Garten, der zu dem Hause gehört, aneignete, indes der Hauswirt dem Oberwachtmeister ein Drittel des Gartens zugesprochen hatte. In der dienstlichen Beurteilung heißt es: Obwohl dienstlich noch recht minderwertig, ist er gar nicht geneigt, Belehrungen und Zurechtweisungen hmzunehmen, kann sogar recht ungezogen werden. Er hält weniger, als bei einem Aussichtsbeamten ge boten ist, auf sein Außeres. Ob es in dem jetzt gegen ihn anhängigen Strafverfahren zu einer Ver urteilung kommt, ist zwar sehr zu bezweifeln. Ein Vertrauen in seine Ehrlichkeit hat Oberwacht meister Hüttig aber nicht zu erwecken vermocht. (Lebhaftes Lachen und Zurufe b. d. Minderh. d. Soz.) Also eiu Strafverfahren wird zu keinem Erfolge führen, aber trotzdem kann man zu Hüttig kein Ver- tranen haben. Und damit vergleichen Sie die dienst liche Beurteilung, die ich vorher vorgelesen habe,und sagen Sie selbst, ob diese beiden Beurteilungen überhaupt zusammenstimmen können! Dabei steht noch fest, daß das Diebstahlsdelikt, das man ihm anhängen wollte, jahrelang znrücklag, daß es sich darum handelte, daß er ein Stückchen Oorneck beak entwendet haben sollte (Lachen links) und daß, trotzdem dieser Fall vorgelegen hat, seinerzeit doch die Beförderung zum Staatsdiener erfolgt ist. Aber aus Grund der sicher inzwischen be kannt gewordenen Gesinnung dieses Beamten hat man sich gesagt: Beim Beamtenabbau ist die Möglichkeit,
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