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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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5064 148. Sitzung. Dienstag, den 7. Juli 1925 (Adg. Gündel.) Ich selbst bin lange genug sächsischer Richter gewesen, um zu wissen, daß die unteren und mittleren Beamten, die jetzt zum großen Teil auch Geschäfte, die früher richter liche waren, zu erledigen haben, sich in dieser Tätig keit durchaus bewährt haben. Der Grund, weshalb ich eine Vermehrung der Justizstellen erbeten habe, ist der, daß die Justiz schlechter gestellt ist als die Ver waltung. Die Regierung hat das im Ausschuß ossen zugegeben und als Grund angeführt, daß die Verwal tung drei Ministerien habe, während die Justiz nur ein Ministerium habe. Das kann doch kein ausreichender Grund sein. Es ist jetzt tatsächlich so, daß in der Verwaltung jeder, der in den Klassen X bis XI eingeführt ist, nach Gruppe XII gelangen muß, während bei der Justiz nach meiner Be rechnung nur ungefähr jeder vierte Aussicht hat, in eine Besoldung nach XII oder höher zu gelangen. lAbg. Lippe: Bei den technischen Staatsbeamten ist es noch viel schlimmer!) Dann ist es auch nicht zu billigen. Das hat die Folge, daß vom Staate die tüchtigen Leute abwandern, und das muß auf die Dauer zu einer Verschlechterung der Justiz führen, die wir nicht wollen. Wenn man sagt, daß die Justiz nur ein Ministerium habe, dann soll man wenig stens in diesem Ministerium die ordentlichen Stellen etwas reichlicher machen. Es ist jetzt so, daß 1b Hilfsarbeiter be reits im Etat eingestellt worden waren, und die hat man auf 20 erhöht. Es kommen zu den Ministerialräten 20 Hilfsarbeiter. Wenn im Ministerium so viel Arbeit von Hilfsarbeitern getan werden kann, kann auch bei anderen Ministerien etwas mit Hilfsarbeitern getan werden oder, was richtiger ist, man mag das eine Ministerium hinreichend mit ordentlichen Ministerialräten besetzen, damit sich einige Beförderungsmöglichkeiten ergeben. Die Hilfs arbeiterstellung ist überhaupt nicht zu billigen. Man weist so viel auf andere Bundesstaaten hin, und gerade der Reichsminister der Finanzen stützt sich darauf, daß in Preußen und Bayern die Verhältnisse anders liegen. Ich muß darauf Hinweisen, daß dieJustizeinteilung in Preußen und Bayern anders ist als in Sachsen. Wir haben in Sachsen nur ein Oberlandesgericht und sieben Landgerichte. Bayern hat fünf Oberlandesgerichte und 28 Landgerichte. Das bedeutet auf unsere Verhältnisse übertragen, daß wir entsprechend unserer Bevölkerungs zahl 18 Landgerichte haben müßten, dann würde auch die Zahl der Landgerichtspräjideutenstellen, der Ober landesgerichtspräsidentenstellen, der Senatspräsidenten stellen viel größer werden. Auch Preußen hat sehr kleine Landgerichte. Ich erinnere nur an Brieg und einige andere, die sehr klein sind, wo auch Landgerichtspräsi dentenstellen erwachsen. Ich weise darauf hin, daß wir in Sachsen von jeher große Behörden geschaffen haben, daß auch unsere Gerichte groß sind. Die große Tätig keit bringt eine erhöhte Verantwortung der an diesen Gerichten arbeitenden Personen. Deshalb ist es für Sachsen berechtigt, daß die sächsischen Verhältnisse anders behandelt werden wie die bayerischen, die über eine große Zahl von Stellen verfügen. Soviel mir bekannt ist, sind die sächsischen Landgerichte nach den drei Berliner Land gerichten Berlin I, II und III die größten Landgerichte, die wir in Deutschland haben. Deshalb ist es wohl berech tigt, daß auch die Vertreter der Präsidenten heraus gehoben werden und daß andererseits bei den Oberstaats anwaltsstellen und deren Vertretern eine bevorzugte Be handlung eintritt. Noch eins möchte ich bemerken. Wenn in Preußen die Verhältnisse noch nicht so schlecht sind wie in Sachsen, so spielt dabei eine wesentliche Rolle, daß in Preußen in großem Umfange aus der Justiz die Hilfsarbeiter für die anderen Ministerien genommen werden. Wenn Sie (0) nach Berlin kommen und in die Verwaltung der Mini sterien blicken, Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium oder preußisches Ministerium des Innern, so finden Sie eine große Anzahl von Landrichtern oder Amtsrichtern als Hilfsarbeiter, die dann als vortragende Räte in die Verwaltung dieser Ministerien Hineinkommen. Das ist von großer Bedeutung für die Justiz, weil dann diese Leute aus der Justiz heraus in die Verwaltung der Mini sterien übergehen. In Sachsen haben wir das absolut nicht. Man nimmt aus der Justiz keinen Herrn heraus, um sich geeigneten Nachwuchs sür die sächsische Verwal tung zu schaffen. Es könnte durchaus nicht von Schaden sein, wenn man einige Leute aus der Justiz übernehmen oder in der Verwaltung beschäftigen würde; auch in der Justiz würde dann eine bessere Aufrückungsmöglichkeit Platz greifen. Für die Amtsgerichtsdirektoren, deren Stellen auch etwas erhöht werden sollen, will ich be merken, daß jetzt, wo wir die großen Schöffengerichte haben, deren Tätigkeit eigentlich die der früheren Straf kammern ist, der Vorsitzende Richter möglichst ein Direktor sein möchte. Die Demokratie, die in anderen Ländern — ich erinnere an Amerika und England — außerordentlich viel sür die Richter tut, hat in Deutschland bisher noch nicht viel getan. Daß die Fürsorgestellen vermehrt werden sollen, begrüße ich, ebenso die Vermehrung der Oberlandes gerichts-Senatspräsidenten um einige;! ie waren notwendig, weil die Senate nur mit drei Richtern besetzt sind. Ich Hosse, daß im neuen Etat die Besferstellung und Gleich stellung mit der Verwaltung fortgesetzt wird und daß das auch für die mittleren Beamten zutrisft. Die mittleren Beamten haben eine Stellenvermehrung erhalten, im übrigen find die Anträge abgelehnt worden. Wir werden w) dem Minderheitsantrage Ulbrich zustimmen, aber es möchte ins Auge gefaßt werden, daß eine Besserstellung allmählich erfolgt. Dann möchte ich erwähnen, daß die Landgerichts- Präsidenten in Dresden und Leipzig keine Dienstwohnung haben. Man hat für den Kreishauptmann in Dresden eine Dienstwohnung geschaffen, und mit dem Ankauf des Gebäudes hat der Staat wohl kein schlechtes Geschäft gemacht. Wenn ich mich recht erinnere aus meiner Refe rendarzeit, so hatte früher der Leipziger Landgerichts präsident eine Dienstwohnung im Landgericht, zweite Etage: sie ist eingezogen und zu Bureauzwecken verwendet worden. Aber da die Landgerichtspräsidenten der klei neren Landgerichte nur den Ortszuschlag sür die Wohnung abgezogen bekommen, so ist schließlich die Schlechter stellung in Leipzig und Dresden, wo auch die Mieten erheblich teurer sind, ganz wesentlich, und man sollte daran denken, auch für diese Herren Dienstwohnungen zu schaffen. Nun noch eine Bitte! Dor Etat wird erst Ende Juli Gesetz werden; die neuen Stellen aber werden vom 1. April ab bewilligt. Ich bitte doch, darauf Rücksicht zu nehmen und die Rückdatierung der Beförderung auszusprechen, so daß die Beamten nicht darunter zn leiden haben, daß der Etat erst jetzt verabschiedet wird. Ich glaube, dadurch könnte manches ausgeglichen werden. Im übrigen hoffe ich, daß die Regierung alles daran setzen wird, um auch künftig die Etats der Justiz nicht zurücksetzen zu lassen, wie es bisher vielfach der Fall gewesen ist. Abgeordneter Ulbrich: Zunächst muß ich voll uud ganz die Ausführungen des Herrn Kollegen Gündel unterstreichen. Was er über die Richter gejagt hat, trifft
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