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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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148. Sitzung. Dienstag, den 7. Juli 1925 5077 (Abg. vr. Dehne.) (XI und daß die Regierung, wenn die Anträge angenommen werden sollten, nicht in der Lage wäre, ihnen zu ent sprechen, war für uns doch der Weg gezeichnet. Denn, wenn wir dann trotzdem diese Anträge angenommen hätten, so wäre auch das, was die Regierung uns zu gestanden hatte, hinfällig geworden, da die Regierung in ihrer Zusage nur gebunden war unter diesem Ge sichtswinkel, daß nicht mehr verlangt würde, als was sie zugestanden hatte. Ich möchte deshalb betonen, wenn jetzt diese Anträge wiederum als Minderheitsanträge vorliegen und Herr Abg. Ulbrich dafür sprach, so müssen Sie sich vor Augen halten, daß für den Fall der An nahme dieser Anträge das Wort der Regierung gilt, daß dann der Etat von der Regierung nicht akzeptiert wird (Abg. Schnirch: Sehr richtig!) und daß infolgedessen entweder noch eine Beratung notwendig wird oder andere Konsequenzen seitens der Regierung aus dieser Tatsache zu ziehen sind. Bei dieser Sachlage erscheint es mir doch fraglich, ob es richtig ist, an diesen Anträgen festzuhalten, oder ob es nicht richtiger ist, sich mit dem, was erreichbar ist, abzusinden. Daß es unzureichend ist, ist verschiedentlich von den verschiedensten Seiten im Ausschuß betont worden, und ich möchte nur sagen, wenn man damit, was erreichbar ist, nicht zu frieden ist, so bezieht sich das nicht nur auf die Anträge, die hier in den Minderheitsanträgen vorliegen, sondern es gibt noch eine ganze Anzahl anderer Wünsche, die als mindestens ebenso berechtigt vorgebracht werden könnten. Ich möchte nur Hinweisen auf die ungünstigen Beförderungsverhältnisse der Hauptwachtmeister und Oberwachtmeister bei den Gefangenenanstalten. Hier ist die Situation genau dieselbe. Auch hier besteht der Wunsch, daß eine Besserstellung dieser Leute durchgeführt D) wird. Sie ist notwendig. (Abg. Lieberasch: Die Leute hungern heute!) Sie ist deshalb notwendig, weil die Beförderungsverhältnisse so ungünstig sind, daß diese Oberwachtmeister zu einem guten Teile, wenn nichts geändert wird, voraussichtlich niemals in die Stellen von Hauptwachtmeistern gelangen können oder höchstens am Ende ihres Lebens, wenn sie nichts mehr davon haben. Wir haben aber diese Wünsche trotzdem zurück- gestellt, weil die Regierung, wie sie sagt, bei der gegen wärtigen Finanzlage nicht in der Lage ist, diese Stellen zu bewilligen. Ich bitte, sestzuhalten, daß man das, was man von der Regierung zugestanden bekommen hat, nimmt und nicht durch weitergehende Wünsche dasjenige, was erreicht worden ist, noch gefährdet. Abgeordneter Renner (Schlußwort): Wenn der Herr Mitberichterstatter Abg. Gündel bei der Frage des Antrages Nr. 98S erklärt hat, daß der Rechtsausschuß die Ablehnung der Amnestie empfehle, weil eine Am nestie anreizend wirke, und daß der Antrag, den die Sozialdemokratische Mehrheitsfrakiion hier gestellt habe aus Einzelbegnadigung, angenommen worden sei und damit eigentlich die Frage der Amnestie für Sachsen erledigt sein könnte, so steht die Frage denn doch nicht so. Es ist bei dem Antrag, den die Sozialdemokratische Fraktion gestellt hat, vollständig dem Ministerium über lassen, ob einzelne Strafgefangene begnadigt oder nicht begnadigt werden sollen. Nachdem wir vorhin erst vom Herrn Abg. Edel gehört haben, welchen Einflüssen das Justizministerium zugänglich ist, ist eine solche Überlassung von Einzelbegnadigung an das Justizministerium eine sehr fragwürdige und absolut nicht den Interessen der politischen Gefangenen dienende Maßnahme. (Sehr richtig! b d. Minderh. d. Soz. u. d. Komm.) Der Herr Minister hat dann in seiner Rede zur lv) Amnestiefrage erklärt, daß in Sachsen nur wenige in Frage kommende Gefangene vorhanden seien. Er hat ein paar Zahlen aufgezählt, die zusammen wohl 11 oder 12 solche Gefangene ergeben. Nun, diese Aus zählung hat der Herr Minister schon einmal in einer Zusammenstellung einer Tabelle hier im Landtage gegeben, und wie der Herr Minister uns gegenüber betonte, daß unsere Ausführungen nicht besser werden, wenn wir sie wiederholen, möchte ich hier dasselbe sagen. Die Auf zählung seiner Tabelle ist dadurch absolut nicht richtiger, wenn er sie wiederholt, im Gegenteil. Es werden eine ganze Anzahl Leute, die aus politischen Motiven gehandelt haben, verurteilt wegen Sprengstossvergehens, und diese Leute werden nicht begnadigt, werden nicht entlassen, und diesen Leuten sind die Vergünstigungen für poli tische Gefangene nach 47 und 48 der Strafvollzugs ordnung nicht gewährt worden. Ich habe schon eine ganze Anzahl solcher Fälle zu verzeichnen gehabt, und ich habe über einige solcher Fälle auch schon im Ministerium mit Herrn Ministerialdirektor vr. Wulffen einige Male Rücksprache genommen. Es handelte sich vor allen Dingen um einen Fall, den ich hier anführen möchte, den Fall eines jugendlichen Arbeiters Haak, der verurteilt wurde wegen Sprengstosfvergehens, bei dem aber feststand sowohl aus der Gerichtsverhandlung wie auch der ganzen übrigen Haltung, daß er handelte aus politischen Gründen. Das Gericht hat den übrigen Mitangeklagten das bestätigt, aber in dem einzelnen Falle lehnt die Gefangenenhaus verwaltung und das Justizministerium die Vergünstigung als politischer Gefangener ab. Es zeigt sich also, daß hier eine sehr einseitige Handhabung seitens des Justiz ministeriums in bezug auf den Gnadenvollzug durch geführt wird. Im übrigen ist bei der jetzt gegebenen (o) Begnadigungspraxis der Verurteilte vollständig der Willkür der Klassenjustiz ausgeliefert. Jeder Klasfen richter kann aus einer gefundenen Kinderpistole ein Ver gehen gegen das Sprengstossgesetz konstruieren. Wir haben in dem Zeitungsartikel, den ich dem Herrn Minister hinübergebracht habe, einen Fall gesehen, wo es sich um eine Röhre handelte, die zu einem Radioapparat gebraucht werden sollte und die im Prozeß zu einem Spreugstossvergehen umgebogen wurde. (Heiterkeit.) Es stimmt das nicht ganz, was der Herr Minister gesagt hat, daß in Bautzen kein politischer Fall mehr vorliege, keine politische Verurteilung mehr vorhanden wäre. Es sind aus den Prozessen über die Bautzner Demonstration noch eine ganze Anzahl solcher politisch Verurteilter vorhanden. Da ist vor allen Dingen die Frau Büttner. (Abg. Lieberasch: Aber die Eva nicht!) Ich könnte die anderen ebenfalls auszählen, die als politische Gefangene gelten und als politische Gefangene verurteilt worden sind. So zeigt es sich, daß die jetzt gehandhabte Begnadigungspraxis und der Antrag der Sozialdemokraten absolut nicht den proletarischen poli tischen Gesangenen Rechnung tragen. Wenn der Herr Abg. Gündel als Mitberichterstatter auf einige Unzulänglichkeiten, nach seiner Meinung, der gestellten Anträge hingewiesen hat, so ist das auch nicht richtig. Die Anträge verlangen von der Regierung ein Gesetz über die Amnestie, das enthalten soll die einzelnen in den Anträgen aufgezählten Fälle. In der Hand der Regierung liegt es dann, die einzelnen Fälle anzuführen oder nicht anzuführen. Aber es ist eine Unterstellung, wenn gesagt wird, daß die Antragsteller fordern würden, daß z. B- Brandstifter oder Leute, die wegen Beamten- anmaßung angezeigt sind, amnestiert werden sollen. In
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