15 rer 'Zeit für wechfelunfähig erklärt, so geschah es um deswillen, weil man sei nen Mitgliedern nicht die nöthige Uebcrsicbt der Folgen zutrante, welche die Eingehung einer solchen Verbindlichkeit haben kann. Wer könnte aber solchen Mangel an Einsicht bei dem sächsischen Bauernstände noch jetzt voraussetzen wollen, wo derselbe die Stufe der Kenntnifse und Bildung, auf welcher seine Vorfahren standen, so sehr weit überschritten — wo er einen Antheil an der Nationalrepräsentation erlangt hat, und denselben auf die ehrenvollste Weise aus übt? — Zudem lregt im Eharacter des Landmannes ganz und gar nicht etwa Leichtsinn nnd Unbedachtsamkeit sondern vielmehr Bedachtsamkeit und Vorsicht, ja die letztere wird von einzelnen weniger gebildeten Personen dieses Standes hin und wieder sogar zu weit getrieben, und äussert sich dann als ängstliches Mißtrauen. Hierzu kommt, — zum Theil als Wirkung der vorgeschrittenen Bildung — daß es gegenwärtig gar kein charakteristisches Kennzeichen mehr giebt, woran die Mitglieder des Bauernstandes, als eines Geburtsstandcs (und nur als solcher ist er hier zu betrachten) vom Bürgerstande, als einem andern Geburts stande, unterschieden werden könnten. Denn weder das Gcborenscyn auf einem Dorfe, noch das Wohnen auf dem Lande, noch der Besitz eines bäuerlichen Grundstücks, noch das Betreiben der Landwirthschaft als hauptsächlicher Beschäf tigung kann als ein solches angesehen werden. Wir sehen viele Personen, bei denen alle diese Merkmale sich vorsinden, und die dennoch dem Bürgerstande an gehören. Andern Theils finden wir eben so viele, wo nicht mehrere, welche, obgleich durch die Geburt unstreitig dem Bauernstände angehörig, auch auf dem Lande wohnhaft, und mit Bauergütern angesessen, dennoch bedeutende Handels geschäfte treiben, Fabrikunternehmungen machen, und auf mannichfaltige andere Weise an dem grössern Verkehre Theil nehmen. — Alles dieß spricht dafür, auch in Bezug auf die Formen der Verpflichtung keinen fernem Unterschied zwi schen dem Bauernstände und den übrigen Ständen un Staate fortbestchen zu lassen. Diese letzten Gründe sind der Majorität der Deputation als die überwie genden erschienen, und sie hat deßhalb der Ansicht des Gesetz-Entwurfs, welcher dem Bauernstände die Fähigkeit, sich bei Scbuldarrest verbindlich zu machen, nickü entzogen hat, beistimmen zu müssen geglaubt. Ein Mitglied der Deputation hält dagegen die obenangeführtcn Gründe für so überwiegend, daß es nicht umhin kann, sich dringend für Beibehaltung der bisherigen Bestimmung zu erklären. Auch die ausgestellten Gegengründe haben dasselbe nicht eines Andern zu überzeugen vermocht. Nicht weil es dem Bau ernstand Mangel an Einsicht zuschrcibt, sondern weil es spccnlative Geschäfte, zu welchen der durch die Wechselclausel zu erhöhende Personalcredit erforderlich