0 6. Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über bas allerhöchste Decret vom 30- März 1843, den Gesetz-Ent wurf über die durch das neue Grundsteuersvstem bedingten Abände rungen der Gesetze über Ablösungen und Gemeinheitstheilungen, m- gleichen über Zusammenlegung der Grundstücke betreffend. Eingegangen am 3. August 1843. (Allerhöchstes Teeret nebst Gesetz-Entwurf, Landt. Act. I. Abtheil. 2. Bd. S. 353 flg. Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer, Beil, zur III. Abtheil. 2. Samml. S. 685 flg. Protokoll der zweiten Kammer, vom 24. Juli. Mittheilungcn der zweiten Kammer, S. 2338 flg. Mittheilungcn der ersten Kammer, S. 1585 flg.) Daß die, durch das neue Grundsteuersvstem zugleich bedingte Aufhebung des bisherigen Unterschiedes zwischen geschlossenen und walzenden Grundstücken in steuerrechtlicher Beziehung und Besteuerung alles Grundbesitzes im Lande, nach einheitlichen Grund sätzen, einige Bestimmungen der Gesetze vom 17. März 1832, die Ablösun gen und Geineinheitstheilungen betreffend, und vom 14. Juni 1834, die Zusammenlegung der Grundstücke be treffend, alteriren müsse, kann keinem Zweifel unterliegen. Die hohe Staatsregierung hat sich durch diesen Umstand zu Vorlegung eines besondern Gesetz-Entwurfs bewogen gefunden, der durch allerhöchstes De kret vom 30. März l. I. den Ständen zur Begutachtung mitgetheilt wird; Deilaae zur zweit«» Abtheilung. r Samml. 04