43 5 Dem dritten Punct der Petition ist nach der Ansicht der Deputation in der ihm in der jenseitigen Kammer gegebenen Fassung, die Verbesserung der Handspinnerei in geeigneter Weise und nament lich auch durch Errichtung von Spinnschulen zu befördern, beizutreten. Im vierten Punct beantragt der Herr Petent die Anstellung von verpflich teten Garnsammlern. Diesem Antrag ist zwar die zweite Kammer nicht beige- trcten, allein die Deputation hält sich für verpflichtet der verehrten Kammer anzurathen: im Verein mit der zweiten hohen Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, diese für die Obcrlausitz durch das Qberamrspalent vom 20. Februar 1765 angeordnete Einrichtung nach unter Zuziehung von Sachverständigen erfolgter Entwerfung einer Instruction für die Gamsammler von neuem für alle Landcstheile auf dem Verordnungs wege zu bewirken. Nächstdem kann die Deputation nicht umhin, der Kammer noch einen An- trag an die hohe Staatsregierung rücksichtlich der Begünstigung der Maschmen- flachsspinnerei anzurathen, und zwar in der Hoffnung, dadurch die Leinenfa- brication im Allgemeinen dem Vaterlande zu erhalten und dennoch die Hand- spinncrei dadurch nicht zu verdrängen. Der Vorschlag der Deputation geht also dahin: die Kammer wolle im Verein mit der zweiten hohen Kammer die hohe Staatsregicrung ersuchen, in dem Bestreben fortzufahren, die Errichtung einer Flachsmaschinenspinnerci auf jede thunliche Weise zu befördern. Endlich hat die Deputation noch eine an die Ständeversammlung gerich teten Petition von Christian Ehregott Rascher in Schneeberg zu erwähnen, de ren Inhalt in dem jenseitigen Deputationsbcricht näher angegeben ist und mir den eben entwickelten Ansichten der Deputation der Hauptsache nach überein- stimmt. Der Petent theilt die Ansicht der Deputation, daß Flachshandspinnerei das geeigneteste Mittel sey, Armen Unterhalt zu gewähren und macht vorzüglich darauf aufmerksam, 1 .) daß bedeutende Quantitäten Flachs aus dem sächsischen Erzgebirge nach Böhmen erportirt würden, und dadurch der Fabricationsgewinn für Sachsen verloren gehe, 2 .) daß unser Flachsbcrcitungsverfahren sehr unvollständig sev.