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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-10-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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59. Sitzung. Montag, den V. Oktober 1919? (Abgeordneter AeMsch.) konkurrenz, die nun einmal im Reiche noch herrscht. Wir haben also nicht die Freiheit in den Steuerquellen wie das Reich, und das Reich sollte darauf Rücksicht nehmen und vorerst immer an die Bundesstaaten und erst recht an die Gemeinden herantreten und sich er kundigen, in welchen Formen es wirtschaftlichen Forde rungen nachgeben will. Das kann nicht laut genug hervorgehoben werden. Meine Damen und Herren! Wir werden uns ja über Einzelheiten der Vorlage im Finanzausschüsse zu unterhalten haben. Aber einiges mag grundsätzlich heute schon ausgesprochen sein. In dem Ministerial beschluß finden Sie unter S die Klausel über die Be schaffungsbeihilfen für Lehrer. Ich muß gestehen, im Grunde erkennt in dieser Fassung die Landesregierung an, daß auch den Lehrern die Beschaffungsbeihilfe ebenso wie den Beamten gezahlt werden muß. Die redaktionelle Fassung dieser Klausel bietet mir nach den bisher mit den Schulgemeinden gemachten Erfahrungen aber nicht die nötige Gewähr, (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) daß diese Beschaffungsbeihilfe den Lehrern auch ebenso sichergestellt ist wie den Beamten. Es heißt hier: Um die Kirch- und Schulgemeinden in den Stand M zu fitzen, Beschaffungsbeihilfen nach den gleichen Grund sätzen auch den Geistlichen und Lehrern zu zahlen, X werden das Ministerium des Kultus und öffentlichen ^Unterrichts und das Finanzministerium ermächtigt, «en in dem erforderlich erscheinenden Umfange Staats- beiMen zur Verfügung zu stellen. Das hei^« dasselbe, was die Beamten direkt vom Staate erhalt^ soll auf dem Wege über die Schulgemeinde auch »en Lehrern zuteil werden, und der Staat soll die „forderlichen Zuschüsse leisten. Ein großer Teil der rücktändigen Schulgemeinden wird aber auf Grund dieser Sossung wieder den Versuch machen, den Lehrern dieses Recht zu bestreiten. (Zuruf von den Demokraten: Sie sind gesetzlich verpflichtet!) Ich muß schon sagen, selbst wenn heute von der Regie rungsbank erklärt werden sollte, daß dieser Passus unbedingt im weitestgehenden Sinne des Wortes gemeint ist, so könnten wir uns nach den mit den Schulgemeinden ge machten Erfahrungen damit nicht zufrieden geben, weil wir genau wissen, daß ein Teil der Lehrerschaft sich erst wieder die an sich begründeten Rechte erkämpfen müßte. Aus diesem Grunde werden wir im Finanzausschuß darauf dringen, daß die Vorlage textlich so geändert wird, daß das Ministerium beauftragt wird, die ent sprechenden Summen, die dazu notwendig sind, den Schul- (i. Abonnement.) 2049 ! gemeinden zur Verfügung zu stellen, und daß eS auS- (g) drücklich heißen muß: die Schulgemeinden sind verpflichtet, ihren Lehrern dieselben Beschaffungsbeihilfen zu gewähren. Wir müssen das tun, wir können nicht anders handeln, wenn wir nicht die ewigen Scherereien mit den Schul gemeinden wieder haben wollen. (Zuruf: Steht schon drin!) Meine Damen und Herren! Was die Beschaffungs beihilfen an die Ruheständler anlangt, so unterscheidet sich die sächsische Regelung von der in Preußen. Preußen gibt einen Spielraum und läßt die Beschaffungsbeihilfe der Ruheständler zwischen 50 und 100 Prozent schwanken, stellt es also gewissermaßen in das billige Ermessen der ausführenden Behörde, die Höhe dieses Satzes festzu stellen. Die sächsische Regierung schlägt uns vor, einen Einheitssatz von 75 Prozent festzusetzen. Wir können uns damit einverstanden erklären und begrüßen das, weil wir wissen, daß überall dort, wo man einen solchen Spielraum gewährt, es nur zu Unzuträglichkeiten führt, die dann auch den Zweck des besten Gesetzes nicht zur Erfüllung bringen lassen. Ich hätte noch eine Anfrage an die Staatsregierung zu stellen betreffend der Eisenbahngehilfen. In der Vor lage heißt es ausdrücklich: Eisenbahngehilfen gelten nicht als Diätarier, das heißt, sie kommen für die Be- (0) schaffungsbeihilfe der Diätare nicht in Frage. Bisher ist es ja immer so gewesen, daß man dann, wenn es sich um eine Beamtenzulage handelte, die Diätare am liebsten den Arbeitern zugerechnet hätte, und wenn es sich um eine Zulage der Arbeiter handelte, dann stempelte man sie eben schon zu Dreiviertel-Beamten. Dieser Zustand muß einmal klargestellt werden. (Sehr richtig! links.) Es wird im Finanzausschuß darüber gesprochen werden müssen, ob man diese Ausnahmestellung zuungunsten der Eisenbahngehilfen in dieser Vorlage aufrechterhalten kann und aufrechterhalten muß. Die Negierung wird uns ja sicherlich im Ausschuß nähere Auskunft darüber erteilen, welche Beweggründe zu dieser Ausnahmeklausel geführt haben, und wir werden dann aus Gründen der Einsicht heraus uns für das Richtige entscheiden können. Ferner wird im Ausschuß über die Regelung des Zulagewesens der unehelichen Kinder geredet werden müssen. Ich erinnere z. B. daran, daß man einen Unter schied macht zwischen den unehelichen Kindern, die direkt im Haushalt des Vaters erzogen werden, und denen, die bei fremden Leuten untergebracht sind. Ob es gerecht und billig ist, den einen Teil der unehelichen Kinder 292
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