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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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72. Sitzung. Donnerstag, den 11. Dezember 1919. 2408 l-lbgeordneter Fleißner.) Geist gegenüber den vorrevolutionären Zuständen bemerk bar wäre. Man klagt — diese bittere Klage ist wie ein roter Faden durch die Rede des Herrn Ministers ge gangen — darüber, daß die Gerichte überlastet seien, daß die Folgen des Krieges schwer auf der Prozeß- führung lasten. Das ist riäitig. Aber das hat auch eine einfache Erklärung. Mit einer so schematischen Auf fassung ist es nicht getan. Erinnern wir uns daran, daß die Ursache dieses Zustandes die ganze Kriegsmoral ist, die die frühere Moral vollständig über den Haufen geworfen hat. Wir haben die alten Einrichtungen noch, die alten Gesetze, alles steht in ungeheuerstem Wider spruch miteinander. Es ist fast alles von oben nach unten gekehrt. Wir haben in den ersten Tagen und Wochen, viel- leicht auch Monaten nach der Revolution allerdings ge funden, daß sich die bürgerliche Gesellschaft recht er schrocken, kleinlaut und nachgiebig fühlte gerade auf dem Gebiete der Rechtspflege. Ich möchte sagen, daß sich die bürgerlichen H rren und Einrichtungen bald wieder von diesem Schrecken erholt haben, und wenn man die ungeheuerlichen Urteile hött, so kommt es einem so vor, als ob nachgeholt werd n sollte gegen die Revolutionäre und gegen die Opposition, was in der eisten Zeit nach der Revolution versäumt wurde, da man sich nicht wagte, W) die Errungenschafien der Revolution in der Weise durch formales Recht anzutasten und über den Haufen zu weifen, wie das heute in so vielen Fällen geschieht Ich muß seststellen, nach allede n — und wir müssen da natürlich über den sächsischen Horizont hinaussehen, wir müssen uns vergegenwärtigen, was im Reiche vorgeht und vorgegangen ist —, nach alledem muß man fest stellen, daß mir heute eine Klas enjuüiz schlimmster Art haben, in sehr vielen Fällen der Art, wie sie nicht vor dem Kriege und nicht einmal während des Krieges bestand. Das ist ein sehr schlimmes Zeichen für die so genannte freie Republik Deutschland. Besonders für die jenigen, die das ernste Bestreben haben, die Dinge in fieiheiilichcm Geiste fortzuentwickeln und nicht auf dem stehen zu bleiben, was ist und was mit Mühe durch die Revolution und unmittelbar nach ihr errungen worden ist. Ich will meine Behauptungen noch an einigen Bei spielen zu beweisen versuchen Jh könnte Ihnen Hunderte und Tauiende einzelner Beispiele vorsühren, aber darauf will ich verzichten, nur an einem möchte ich Ihnen zeigen und den Beweis führen, daß meine Behauptung nicht aus der Luft gegriffen ist. Es ist auch weiterhin eine Selbst verständlichkeit, daß das Recht schließlich eine Machtfrage ist. Es gibt kein absolutes Recht, hat es nie gegeben und wird eS nie geben. Das Recht in der Gesellschaft (6) ist so gemodelt, wie die Gesellschaft selbst ist. Die Klasse oder die Partei oder die Gesellichfftsschicht, die inner halb einer bestimmten ÄesellichaflSeinrlchmng die Macht hat, wird auch das Recht entsprechend ihrer Macht ge stalten. Und da leben wir heute noch unter Zuständen, wie wir sie früher hatten, die zwar politisch heute anders zu sein scheinen, die aber in wirtschaftlicher Beziehung in der Hauptsache doch noch die gleichen sind. Wenn ich den Herrn Minister richtig verstanden habe, hat er sich gewissermaßen dahin geäußert, daß man warten müsse, bis wir ein neues Recht haben, daß man Geduld haben müsse und daß man, solange das alte Recht noch besteht, sich auch mit dem abzufinden habe, was an schlimmen reaktionären Verhältnissen besteht. Wenn wir so lange warten müßten, bis der materielle Buchstabe des Gesetzes bis zum letzten nicht nur formell beseitigt ist, sondern auch aus den Köpfen der Herren der früheren ^.eit, dann müssen wir sehr lange warten. Das ist eine schlechte Aufsicht für eine bessere Zukunft auf dem Gebiete der Rechtspflege. Besonders eine Erscheinung der letzten Tage hat ja nicht nur in Deutschland, sondein in der ganzen Welt ungeheueres Aufsehen erregt. Das ist der unglaubliche Freispruch des Leutnants Marloh in Berlin. (Zuruf: Da kann der sächsische Justizminister auch nicht helfen!) Sie werden in den Zeitungen ja schließlich einig rmaßen über diesen Vorgang unterrichtet sein. Ich will nur kurz folgendes seststellen. Eine Reihe Matrosen der Volks marinedivision geht eines Tages harmlos zum LühnungS- appell mit dem Soldbuch in der Hand, um sich den Sold auf dem Bureau auszahlen zu lassen. In einem finsteren Gange werden sie einzeln abgefangen, ausgesucht, an die Wand gestellt und dann aus Befehl erschossen. 29 Matrosen sind auf diese Weise hingemordert worden, ohne daß auch nur die geringste Schuld diesen Männern n chzusagen wäre. Ein Leutnant, der den Befehl erteilte, wird vor ein Gericht gestellt, nachdem er den Versuch unternommen batte, zu fliehen. Der Staatsanwalt beantragt wegen Totschlags 3 Jahre Gefängnis. Das Gericht spricht diesen Mann frei, weil er auf Befehl gehandelt habe, weil er auf Befehl gemordet habe. (Hört, hörtl) In der Begründung des Urteils ist die unglaubliche Bemerkung enthalten, haß diese Hinmordung der 29 Matrosen wenigstens das eine „Gme" gehabt habe, daß die Volksmarinedivision infolge dieses Vorfalls zur Auf-
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