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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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2806 73. Sitzung. Dienstag, den 16- Dezember 1919. (Abgeordneter v. Rendtorff.) (^) keine konfessionellen Schulverbände und Schulen mehr haben, daß vielmehr der gesetzliche Zustand, wie ihn tz 174 der Reichsverfassung voraussetzt, gegenwärtig der ist, daß bei uns die Simultanschnle, die Gemeinschafts schule „gesetzlich besteht". Ich bestreite diese Auffassung. Gemeint ist in der Reichsverfassung meines Erachtens ein gesetzlicher Bestand, ehe die Revolution eintrat, nicht ein Zustand, der durch ein übereiltes Schulgesetz voreilig herbeigeführt ist, wie das durch das sächsische Volksschul übergangsgesetz geschehen ist. (Widerspruch links.) Selbst aber wenn diese Auslegung nicht haltbar wäre, so ist zu beachten, daß die betreffende Bestimmung des Schulgesetzes bei Erlaß der Neichsverfassung noch nicht durchgeführt war. Es bestand also, als die Neichs verfassung erlassen wurde, in Sachsen noch die konfessio nelle Schule. Es ist das mindestens eine diskutable An sicht. Ich melde für alle Fälle an, daß ich eine andere Auffassung habe, als sie vorgetragen ist. Darüber werden wir uns zu verständigen haben. Jedenfalls aber sehe ich keinen Grund ein, warum jüngst das Ministerium in Eile damit hat vorgehen wollen, die bestehenden kon fessionellen Schulvcrbände aufzulösen. Es ist nach Leipzig mit ganz kurzer Befristung der Befehl ergangen, sofort (L) die evangelische und die katholische Schulgemeinde zu einer neuen interkonfessionellen Schulgemeinde zu ver einigen. Ich bedaure, daß man, wenn man uns zum Schulfrieden aufruft, derartige Vorschriften jetzt so rasch macht. Das führt mich auf die Frage, die von den Herren vorhin angeschnitten wurde. Es wurde von den Herren der Linken bestritten, daß unser Volksschulgesetz über- , hastet zu Rande gebracht sei. Man hat sich nicht ge scheut, uns, den Vertretern der bürgerlichen Parteien, vorzuwerfen, wir hätten Obstruktion getrieben. Tat sächlich ist der Gesetzgebungsausschub in unerhörter Eile vorgegangen, und es ist dabei offen ausgesprochen, man wolle in Sachsen fertig sein, ehe das Reich in der Lage ist vorzugehen. Das Reich möge dann unserer Spur folgen und in unserem Kielwasser segeln. Wir haben dem gegenüber unausgesetzt zu besonnenem Vorgehen gemahnt und wiederholt Gelegenheit genommen, im Gesetzgebungs ausschuh gegen die Vergewaltigung zu protestieren, unter die man uns immer wieder gestellt hat. Es ist eine be wußte Verkehrung des Tatbestandes, wenn mau jetzt uns den Vorwurf der Obstruktion macht. Die wichtigsten Punkte, über die der Herr Minister sich ausgesprochen hat, sind damit besprochen. Ich hätte zwar noch viel zu sagen, beschränke mich aber aus kurze, Bemerkungen zu drei Punkten: ich kann dem nicht zu stimmen, wie der Herr Minister die Frage der Privat schulen seinerseits erledigt hat. Die Reichsverfassung be stimmt zwar, daß private Volksschulen nur zugelassen sind, wo besondere Bedürfnisse vorhanden sind. Damit könnte vielleicht die betreffende Bestimmung des sächsischen Gesetzes gedeckt werden. Dagegen erklärt die Reichs verfassung ausdrücklich: „Privatschulen — ganz allgemein geredet — als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Privatschulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird" usw. Es besteht also ein flagranter Gegensatz zwischen der Reichsverfassung und unserem Volksschulgesetz, das Privat schulen n limins verbietet; dieser Gegensatz müßte noch einmal deutlich herausgearbeitet und dann ausgeglichen werden. Auch in der Frage der Schuldirektoren halte ich die Antwort nicht für befriedigend. Ich hoffe, daß wir auf die Frage demnächst zurückgreifen werden, um festzustellen, daß ein offenkundiges Unrecht begangen worden ist, in dem man einem ganzen Stande sein verbrieftes und durch die Verfassung aufs neue geschütztes Recht durch einen Gewaltakt genommen hat. Was endlich die Fachschulen betrifft, so will ich nur in Kürze erklären, daß, soweit die Ausschußverhandlungen bisher die Frage behandelt haben, wir nicht haben die Überzeugung gewinnen können, daß in den Fachschulen das Wort „Schule" das entscheidende ist, sondern daß das Wort „Fach" vielmehr zu unterstreichen ist und daß es im Interesse der sachlichen Behandlung dieser Schulen er wünscht ist, wenn sie im Zusammenhang des Wirtschafts ministeriums verbleiben und nicht dem Unterrichts- Ministerium unterstellt werden. Meine Herren! Der heutige Tag mit seinen be deutungsvollen Darbietungen leitet eine neue Periode ich will hoffen, eine neue Epoche — in unserem Schulleben und in unserer Schulgesetzgebung ein. Ich erlaube mir, die Hoffnung auszusprechen, daß, bis wir im Gesetzgebungsausschuß dazu kommen, uns der gesetz geberischen Erledigung dieser Dinge zuzuwenden, die ruhige Erwägung und die Fähigkeit, sachliche Gründe zu berücksichtigen, in allen Kreisen unseres Hauses wieder so weit eingekehrt sein wird, daß wir dann unter der verständnisvollen Führung, die wir von dem Ministerium erwarten, Fruchtbares und Bleibendes schaffen können. (Lebhaftes Bravo! rechts.) Ab He w< wi de ve de g' er si w r> ö e s t M)
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