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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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75. Sitzung. Donnerstag, den 18. Dezember 1919. 2571 (Ainanzmtnister Nitzschke.) 1) Werke gehörigen Kohlenunterirdischen durch das Gesetz vom 14. Juni 1918. Durch dieses Gesetz erhielt der Staat das alleinige Verfügungsrecht auch über die noch unabgebauten Steinkohlenflöze zwischen dem Zwickauer und dem Lugau-Ölsnitzer Revier und wurde damit am westsächsischen Steinkohlenbergbau unmittelbar interessiert. Inzwischen haben sich die Verhältnisse weiter in der Richtung entwickelt, daß der Staat Veranlassung hat, auch in Betrieb befindliche Steinkohlenwerke oder doch Beteiligungen an solchen zu erwerben. Schon bei den Verhandlungen der Volkskammer über den Ankauf des Steinkohlenwerks Burgk im Plauenschen Grunde, der leider von der für die Familienanwartschaft Burgk zu ständigen Behörde bisher noch nicht genehmigt worden ist, wurde von der Regierung auf einen wichtigen Ge sichtspunkt hingcwiesen, der für stärkere Beteiligung des Staates am Kohlenbergbau spricht. Es ist dies das Vor gehen des Reichs auf dem Gebiete der Kohlenwirtschaft. Be kanntlich hat das Reich durch das Gesetz vom 23. März 1919 und dessen Ausführungsbestimmungen vom 21. Au gust 1919 die Aufsicht über Förderung, Selbstverbrauch, Absatz und Preise der Kohlen an sich gezogen und zu diesem Zwecke eine umfassende Organisation ins Leben gerufen. Den Unterbau dieser Organisation bilden die Bezirkskohlensyndikate. Das eine dieser Syndikate um- > faßt den sächsischen Steinkohlenbergbau. Es hat die Auf gabe, im Rahmen der Richtlinien des über ihm stehenden Reichskohlenverbandes und Reichskohlenrates die Förde rung, den Selbstverbrauch und die Verkaufsanteile seiner Mitglieder festzusetzen, die geförderte Kohle für Rechnung der Mitglieder zu verkaufen, die allgemeinen Lieferungs bedingungen festzusetzen und dem Reichskohlenverband Vorschläge wegen der Preise zu unterbreiten. Die Be schlüsse und Verhandlungen des Syndikates sind daher für das sächsische Wirtschaftsleben von einschneidender Be deutung. Mithin liegt es im Interesse deS ganzen Landes, daß der Staat einen gewichtigen Einfluß im Syndikate erlangt, und dies kann nur durch den Erwerb von Stein kohlenwerken, die zum Syndikat gehören, oder von maß- gebenden Beteiligungen an solchen geschehen. In der Vorlage wird daher vorgeschlagen, außer dem Steinkohlenwerk Burgk, dessen Ankauf noch unsicher ist, Beteiligungen an einer Reihe westsächsischer Steinkohlen werke für den Staat zu erwerben, und zwar handelt es sich um die Werke 1. der Aktiengesellschaft Gottes Segen, Lugau, 2. - - Lugauer Steinkohlenbauverein, 3. - - Vereinigtfeld in Hohndorf, 4. - Gewerkschaft Kaisergrube in Gersdorf, o. - - Deutschland in Llsnitz. Für die Werke 1—4 ist die Erwerbung der Aktienmehr- (0) heit, für das Werk 5 die Erwerbung einer erheblichen Aklienzahl beabsichtigt. Die Werke 1—4 haben ein Ausbringen von 22,3 Prozent der Steinkohlenförderung Sachsens. Dies gibt zusammen mit der Förderung des staatlichen SteinkohlenwerkeS Zauckerode einen Anteil von 27,3 Prozent der Stein kohlenförderung Sachsens und demnach einen bedeuten den Einfluß des Staates im sächsischen Steinkohlen syndikat. Ein weiterer, mindestens ebenso wichtiger Grund für die Beteiligung des Staates am Steinkohlenbergbau ist der Verlust der Staatseisenbahnen und der StaatS- einkommensteuer an das Reich. Um den hierdurch ent stehenden Verlust an Finanzkraft wenigstens zum Teil auszugleichen, werden die Länder — worauf auch der Reichsfinanzminister hingewiesen hat — bestrebt sein müssen, ihre Erwerbseinkünfte auszubauen, neue StaatS- unternehmungen zu schaffen, sich an Privatunternehmungen zu beteiligen und bei alledem in kaufmännischem, weit blickendem Geiste vorzugehen. Nun wird, wie ich wohl bestimmt annehmen darf, in der Beratung des Ausschusses darauf hingewiesen werden, daß die Erfahrungen, die man bis jetzt im Staatsbetriebe gemacht hat, diese Aussicht sehr gering erscheinen lassen. Ich gebe das bis zu einem gewissen M) Grade sehr gern zu, ich habe mich selbst wiederholt an dieser Kritik lebhaft beteiligt. Aber ich meine, wenn wir aus der Vergangenheit lernen und das eifrige Bestreben haben, auf einer vollständig neuen Grundlage und, wie ich schon sagte, in kaufmännischem Geiste mit Unter stützung der besten Kräfte auf kaufmännischem und tech nischem Gebiete nach der von mir angedeuteten Richtung unsere Staatsunternehmungen auszubauen, dann glaube ich, daß es möglich sein wird, ohne einer Profitwirtschaft das Wort zu reden, doch zu erreichen, daß wir geschäft lich mindestens so abschneiden, wie das der solide, ordent liche Kaufmann tut. Also, ich bitte sich nicht zu sehr mit der Vergangenheit zu beschäftigen, sondern der Regierung mit Vertrauen zu begegnen. Einen bedeutsamen Schritt auf diesem Wege bildet die Vorlage. Sie will den Staat am Gewinne des sächsischen Steinkohlenbergbaues beteiligen und rechnet damit, daß sich der Kaufpreis der Aktien und Kuxe mit 5V, bis 6 Prozent, später noch günstiger verzinsen und demnach einen steigenden Überschuß über die Kapitalselbstkosten des Staates ergeben wird. Hierbei ist hinsichtlich der notwendigen Abschreibungen berück- ichtigt, daß die Werke eine verschiedene Lebensdauer >aben, und zwar
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