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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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75. Sitzung. Donnerstag, den 18. Dezember 1919. (Berichterstatter Abgeordneter Müller (Zwickaus.) Ein Hektar der Forsten, welche sich in Sassen nicht im Staatsbesitze befinden, hat im Jahre 1912 nach den vom Reich zusammengestellten statisti schen Unterlagen 2,6 km Derbholz geliefert. Der Er trag sollte nach der Verordnung über die Erhöhung des Holzeinschlages zur Linderung des Mangels an Nutz- und Brennholz vom 29. November 1919 sich auf 3,47 km, mindestens aber auf 3,03 km Derbholz be ziffern. Er ist veranschlagt zu 2,7 km Derbholz auf 1 lm. Die Abnutzung konnte nicht höher angenommen werden, weil schon im Jahre 1912 die Holzvorräte auch in den Privatforsteu Sachsens gering waren. Man arbeitete auch in den Privatforsten nach dem Beispiel der Staatrforsten mit niedrigen Umtrieben, um Holz bestände mit geringem Massen- und Wertzuwachs vom Walde fern und die Höhe des im Walde als Holz- l Vorrat arbeitenden und sich gegenüber anderen Betrieben nur mäßig verzinsenden Betriebskapitals möglichst nied rig zu halten. Der Holzvorrat ist aber während des Krieges noch bedeutend zurückgegangen. Die hohen Holzpreise und das Streben, möglichst viel Waldboden wieder der Landwirtschaft zuzuführen, haben zum Ab trieb großer Waldflüchen geführt. Viele Forstbetriebe sind ganz verschwunden. Ferner war auch in den Privatforsten Sachsens im Jahre 1912 der Durchfmstuugsbetlieb schon außer ordentlich rege und nirgends im Rückstände, weil in Sachsen die Möglichkeit bestand, auch das geringwertigste Durchforstungsmaterial leicht und zu guten Preisen ab zusetzen, unterblieben die Durchforstungen nirgends. Es erscheint daher ausgeschlossen, durch diese Maßnahme der Bestandspflege in den Privatwaldungen Sachsens in Zukunft noch mehr Holz, als im Jahre 1912 zu gewinnen. Die Duichforstungserträge zu st-igern, ist um so weniger möglich, als die Holzvorräte sowohl der Haupt- als auch der Zwischenbestandsmasse in letzter Zeit infolge des Mangels au Heizmitteln riesenhaften Zugriffen durch Diebstahl ausgesetzt gewesen sind. Durch forstungen dürften daher in den nächsten Jahren in einem großen Teil sowohl dec Staats- als Privat waldungen fast ausgeschlossen sein. Zieht man diese Umstände in Betracht und bedenkt man ferner, daß in Sachsen von 68193 Privat- und körperschaftlichen Forst betrieben 66565 Betriebe unter 30 ba groß sind und im Durchschnitt der Privatforstbetrieb unter 30 da Größe in Sachsen nur 1,59 Im Fläche umfaßt, so wird man zugeben müssen, daß ein Einschlag von 2,7 km Derbholz auf jedem Hektar der nicht im Staatsbesitz befindlichen Waldfläche sehr hoch gegriffen erscheint. Im Jahre 1912 waren im Deutschen Reich im Durch- schnilt aus jeden Hektar Privatwald 2,5 km Derbholz entfallen. 0. Gesamt-Derbholzausfall in Sachsen im Jahre 1920. Bei einem Ansätze von 2,7 km Derbholz würden im Jahre 1920 in allen Waldungen Sachsens, die nicht dem Staate gehören, im ganzen auf 199 570 Ira 542 513 km Derbholz entfallen. Rechnet man hierzu den Derbholzausfall (0) von 172 652 Ira Holzbodenfläche des Staatswaldes mit 858 000 km, so ergibt sich für ganz Sachsen ein Derb holzausfall von 1400 513 km. Im Jahre 1912 hat der Ausfall 1433 075 km betragen. Vorgeschrieben ist im Jahre 1920 als Höchstsatz ein Einschlag von 1911000 km und als Mindestsatz von 1 672 000 km Derbholz. Zur Frage 3 wurde regierungsseitig der Einschlag von Nutzholz zu Brennholzzwecken zugegeben, gleichzeitig aber auch bemerkt, daß es sich hierbei um geringwertigere und im Nutzholzeffekt minder ertragreiche Schläge handelt. Gleichwohl wird dieser aus der Brennstoffuot geborene Zustand als höchst bedenklich angesehen, und dies um so mehr, als außer dem Verlust eines bestimmten Nutzholz- weites, den unsere Holz- und Möbelindustrie nur schwer entbehren kann, auch ein gewisser Prozentsatz von Schleif und Grubenholz verloren geht. Der Dezimierung unserer Staatsforsten durch Bandendiebstähle ist in erfreulicher Weise Einhalt ge tan worden. Es steht zu hoffen, daß durch eine einheitlich und besser organisierte Abgabe des fiskalischen Brennholzes D) an die Kommunen dieser Übelstaud auf ein Minimum reduziert und damit auch gewissen Gefahren für den Wildstand begegnet wird. Immerhin sind Ausschuß und Regierung einig in dem Bestreben, jeden Raubabtrieb in den Staatsforsten zu vermeiden und alles tun, um diese auf ihrer alten leistungsfähigen Höhe zu erhalten. Zur Frage betreffend die Schleifholzabgabe an die Reichsverwertungsstelle wurde regierungsseitig betont, daß dieser Zustand mit dem 1. Oktober 1919 ausgehört hat. Die fernere Abgabe von billigem Schleifholz zu Papierzwecken müsse abgelehnt werden. Es gehe nicht an, einzelne Gewerbe auf Kosten der Gesamtheit auf diese Weise zu bevorzugen. Das bisherige Verfahren habe dem Staate Sachsen einen Verlust von 3^ Millionen Mark gebracht. Die Zeitungsindustrie helfe sich durch Erhöhung der Abonnements- und Inseratenpreise, wie bereits in umfänglichster Weise geschehen. Wenn das Reich es ab lehne, große leidende Industriezweige zu unterstützen — und Sachsen biete ein typisches Beispiel dafür —, so müsse der Staat Sachsen gezwungenermaßen dasselbe tun. Den kleinen Schleifereien wolle die Regierung durch Abgabe von Holz zu Auktionspreisen entgegenkommen und gleichzeitig alle Maßnahmen treffen, um Schiebereien vorzubeugen.
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