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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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75. Sitzung. Donnerstag, den 18. Dezember 1919. (Berichterstatter Abgeordneter Müller IZWickauI.) machungen des Ministeriums des Innern vom 24. März 1916 und vom 3. Mai 1916 über den Verkehr mit Butter in Gast-, Schank- und Speise- wirtschafien, Vereins- und Erfrischungsräumen so wie in Frcmdenpensionen nicht ausgeschlossen sein. Diese Bekanntmachungen ordneten die Einschrän kungen des Bntterverbrauchs in den genannten Wirtschaften und Räumen an. Gleichzeitig legten sie den Gemeinden die Verpflichtung auf, die den bezeichneten Betrieben bisher zugewiesenen Butter- mengen entsprechend herabzusetzen. Unter Strafe gestellt ist jede Zuwiderhandlung gegen diese Bekanntmachungen, also auch die von den Gemeindevorständen bei der Zuteilung be gangenen. Hat der Gemeindevorstand bei den wichtigen Zuteilungen die in den Bekanntmachungen gesteckten Grenzen überschritten, so dürfte er deswegen straf rechtlich belangt werden können. Die Ministerialbekanntmachungen sind in zu lässiger Weise auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtung von Pi eisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September und 1. November 1915 erlassen worden. o) Inwieweit eine Bestrafung der beteiligten Beamten nach Bekanntmachungen des für Elster zuständigen Kommunalverbandes möglich ist, kann von hier aus nicht nachgeprüft werden, da diese Bekanntmachungen hier nicht vorliegen. II. a) Dagegen ist die Disziplinarbestrafung der beteiligten sich noch im Dienste befindlichen Beamten nach 8 15 Ziff. 1 des Gesetzes, einige Abänderungen der ge schäftlichen Bestimmungen über die Verhältnisse der Zivilstaaisdiener betreffend, vom 3. Juni 1836 (G.-V.-Bl. S. 239 flg.) möglich. b) Gegen einen inzwischen pensionierten Beamten kann auch im Disziplinarwege nicht vorgegangen werden. Insbesondere schlägt Z 47 Absatz 5 des genannten Gesetzes nicht ein, da der Pensionär die Handlung, durch die er sich der allgemeinen Achtung unwürdig erweist schon als Pensionär begangen haben muß. Ein paar Bemerkungen noch zu dem, was Herr Ab geordneter Ryssel zu sagen beliebte. Ich habe die ab lehnende Haltung meiner Genossen von der Unabhängigen Fakultät keineswegs etwa abfällig beurteilt. Das konnte mir nicht einfallen. Meine Fraktion hat schon von dem ersten Augenblicke an, wo die Beschaffungsbeihilfe das Licht der Welt erblickte, eine derartige Lohngehaltsauf besserung entschieden abgelehnt, denn wir bewegen uns damit auf einer abschüssigen Ebene, auf der es kein Halten mehr gibt. Mir lag daran, klarzustellen, daß hier Meinung gegen Meinung steht. Das erwähnte Telegramm Trägers ist nicht etwa im letzten Augenblick eingetroffen. Beileibe nicht! Das Telegramm ist wohl erwogen und in der Zeitfolge reiflich abgemessen gewesen. Wenn man später in jenen Kreisen zu der richtigen Er- (y) kenntnis gekommen ist: die Beschaffungsbeihilfen sind ab zulehnen, so hat man damit einen Standpunkt vertreten, der von dem Deutschen Eisenbahnerverband und auch von den übrigen Eisenbahngewerkschasten von vornherein ver treten worden ist. Leider haben diese Gewerkschaften kein Gehör gefunden. Ich bedaure, daß wir von der Staats regierung niemanden da haben, mit dem wir uns aus einandersetzen können. Der Hinweis des Herrn Abgeordneten Ryssel, daß bereits diese Kreise der Eisenbahner im Juli d. I. auf die kommende Beschaffungsbeihilfe vertröstet worden wären, stimmt nicht, nicht einmal in der Zeitfolge, weil im Juli d. I. noch kein Gedanke an die letzte Beschaffungs beihilfe war, denn der Deutsche Beamtenbund trat erst im August an die Reichsregierung heran, und der war der Urheber dieser unglücklichen finanziellen Manipulation, die das Reich, die Einzelstaaten und die Gemeinden in die schlimmste finanzielle Lage gebracht haben. Wir werden, was an uns liegt, dafür sorgen, daß der Modus der einmaligen Beschaffungsbeihilfe ein für allemal von der Bildfläche verschwindet. Zu der von Herrn Abgeordneten vr. Menke-Glückert angeführten Behebung der Verkehrsmißstände möchte ich noch ein paar Worte sagen. Der Herr Vorredner hat recht, wenn er sagt, daß derartige Zustände jeder Be- (v) schreibung spotten. Wer sich einmal ein Bild machen will, muß von Berlin nach Leipzig fahren oder um gekehrt. Da wird er Tinge erleben, die man kaum für möglich halten kann, und wenn in einer Verkehrszeitschrift daraus verwiesen worden ist, daß man sich in Bitterfeld, wo der Verkehr zwischen Halle und Leipzig mit Berlin zusammenfließt, nicht nur mit Stöcken traktiert, sondern sogar mit Revolvern bedroht hat, so sind das Zustände, die keineswegs angenehm anmuten und die auch die be teiligten Verkehrskreise, in allererster Linie das preu ßische Eisenbahnministerium und das Reichsverkehrs ministerium in Verbindung mit der sächsischen Regierung zu einer grundsätzlichen Änderung dieses Zustandes drängen. Ähnlich liegen die Verhältnisse in Sachsen selbst. Wir sind wohl oder übel im Interesse der Belebung unseres Wirtschaftslebens genötigt, und wir werden dazu noch mehr genötigt sein, in dieser Beziehung Wandel zu schaffen. Es geht keinesfalls weiter, daß der Verkehr in diesem embryonenhasten Zustande beharren bleibt, sondern er muß im Interesse des ganzen Wirtschaftslebens behoben werden. Dem wird allenthalben Rechnung getragen werden müssen, und ich bin überzeugt, wir fahren dabei besser, als bei dem jetzigen Zustande, den wir allseitig lebhaft bedauern.
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