Suche löschen...
Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1920-01-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
77. Sitzung. Donnerstag, den 8. Januar 1920. 2647 (Abgeordneter vr. «arge.) (^) hörigen ihres Standes geistig fördert. Ich lasse mich von dieser meiner Anerkennung auch nicht durch den Umstand abhalten, daß man mir in der „Leipziger Lehrer zeitung" von Zeit zu Zeit, wie man zu sagen pflegt, eins ans Bein zu hängen Pflegt. Gleichwohl halte ich eine Vermischung der beiden Bildungstypen für verhängnisvoll für beide Teile. Für jeden Zweig soll die Ausbildung möglichst vollkommen sein, natürlich auch für den volks- schulkundlichen Zweig. Nun hat der Herr Unterrichtsminister die Notwendig keit einschneidender Reformen für die Volksschullehrer bildung betont. Niemand wird wagen, ihm da zu wider sprechen. Wenn er aus eigenster Erfahrung überzeugt ist, daß die heutige seminaristische Bildung trotz seines günstigen Urteils, das er über die sächsischen Seminare gefällt hat, nicht ausreicht für das Bildungsstreben der Lehrer, so müßte daraus eben die Folgerung gezogen werden, die Begründung einer pädagogischen Hoch schule in Betracht zu ziehen. Bei dieser Frage wird wohl freilich auch der Herr Finanzminister ein Wort mit zureden haben. Jedenfalls wäre es mit größter Freude zu begrüßen, wenn es auf diesem Wege dem Volksschul lehrer ermöglicht würde, sich noch gründlicher auszubilden als bisher. Eins aber erscheint mir sicher: daß diese pädagogische Hochschule, „Bildnerhochschule", wie sie ge- Oi) nannt ist, nicht gut als pädagogische Fakultät ein Bestandteil der Universität werden kann. Man mag sagen was man will, es hat die Universität doch anders geartete Ziele zu verfolgen. Sie hat einmal zu leisten die Pflege der wissenschaftlichen Forschung, gewiß, nicht allein; sie hat sich weiterhin zu bemühen, die mit der Forschung vertraut Gemachten besonderen wissenschaftlichen Berufen zuzuführen. Der pädagogischen Hochschule würde dagegen als Aufgabe zuzuweisen sein die Pflege der Kunst, Menschen zu erziehen. So würde die Universität durch Übernahme dieser pädagogischen Fakultät in ihrem Wesen verfälscht werden. Es würde auch, wie ich glaube, ein unglücklicher Zwiespalt für den Zögling der pädagogischen Fakultät selbst herbeigeführt werden. Er würde sich halb als Pädagog, halb als Wissenschaftler fühlen. Jedes erfordert aber einen ganzen Mann. Es ist gesagt worden, daß es letzten Endes ein Armutszeugnis sein würde für die Bolksschullehrerschaft, wenn sie nicht aus den Voraus setzungen ihres Berufes heraus sich einen eigenen Bil dungsweg, eine eigene Berufsbildung schüfe. Die päda gogische Fakultät an der Universität würde in dem Wissenschaftsbetriebe derselben als Fremdkörper empfunden werden, sie würde, wie es Professor Spranger in einer jüngst veröffentlichten Schrift über Lehrerbildung aus ¬ geführt hat, ein großes Mißverständnis sowohl der Uni- (6) versität wie der Würde des Lehrerstandes sein. Nach eigenen Gesetzen sollte sich die höhere Ausbildung des Volksschullehrerstandes vollziehen. Diese pädagogische Hochschule könnte in ihrer Art ebenso der Universität ebenbürtig werden, wie es in gewissem Sinne die Tech, nischen Hochschulen geworden sind, und der vr. p»«ä. kann sich ebensowohl Geltung verschaffen wie der be stehende Dr.-Jng. Trotzdem bleibt aber die Tatsache bestehen, daß die Ausbildung der Volksschullehrer von der der höheren Lehrer verschieden sein muß. (Abg. Jochen: Or. äent.!) Ich weiß nicht, ob Sie darauf auch großen Wert legen; jedenfalls auch ein ganz hübscher Titel! (Abg. Jochen: Das geht auch an der Universität!) Nun ist zu sagen, daß sich jedenfalls Gefahren für die Ausbildung des wissenschaftlichen Lehrers bei einer Gemeinsamkeit der pädagogischen Durchbildung ergeben würden. ES ist in die Öffentlichkeit durchgedrungen, daß die höheren Lehrer künftig vier Semester lang sich erst mit der elementaren Pädagogik vertraut machen sollen. Dann blieben ihnen nur noch vier Semester für die wissenschaftliche Vorbereitung. Es entsteht die Frage, ob ein Lehrer, der an einer kleinen Dorfschule zu unter- richten hat, wirklich dieselbe Vorbildung nötig hat, wie ein Lehrer, der als Vertreter ganz bestimmter Fächer seine Schüler auf das wissenschaftliche Universitätsstudium vorbereiten muß. Es würde da- nach meiner Meinung eine große Kraftverschwendung bedeuten, und außerdem würde dadurch die Vorbildung des höheren Lehrers schwer geschädigt werden. Der Herr Unterrichtsminister hat sich nun auf 8 143 der Reichsverfassung berufen, der besagt: „Die Lehrer bildung ist nach den Grundsätzen, die für die höhere Bildung allgemein gelten, für das Reich einheitlich zu regeln." Er hat das Schwergewicht gelegt auf die Worte: „die für die höhere Bildung allgemein gelten". Diese Worte sind nicht eindeutig. Eine höhere Bildung kann man auch auf der Technischen Hochschule genießen. Der Paragraph besagt nicht, daß unbedingt die Volks- chullehrer allesamt auf der Universität durchgebildet verden müssen. Eindeutig ist aber der Satz: „Die Lehrerbildung ist einheitlich für das Reich zu regeln", und ich erlaube mir, den Herrn Unterrichts minister zu fragen, ob er seine Pläne in diesem Punkte zurückstellen will, bis das Reich gesprochen hat. Wenn eS nicht geschähe, würden wir wieder in die Lage kommen, nachträglich ein Gesetz, das wir in Sachsen be 374»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder