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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1920-01-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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(Abgeordneter vr. Kaiser.) (L) Ausbildung des Knaben beginnt. Er hat dabei auf die Fürstenschulen exemplifiziert. Ich glaube nicht, daß das Beispiel glücklich gewählt war. (Zuruf bei den Demokraten: Doch!) Die Fürstenfchule hat gewiß erst von der Untertertia an ihren Aufbau bis hinauf zur Oberprima, aber der Unter bau, der da sein muß, ist keiner, der allgemein gehalten werden kann, sondern ein Unterbau, der ganz speziell auf das humanistische Gymnasium, und zwar in seiner- schärfsten Form, hinarbeitet. Alle, die nicht diesen Unter bau hatten, die nicht streng in der humanistischen Disziplin schon eingepaukt worden waren, hatten doch einige Mühe, mit den Leuten, die besser vorbereitet waren, sortzukommen. Ich weiß z. B. aus eigener Er fahrung, daß es gewisse Progymnasien gab, die für die Vorbereitung auf die Fürstenschulen ganz ausgezeichnet waren, und die Brandianer, die in Grimma unter dem bekannten Progymnasialrektor Brand gelernt und gelitten haben, können mir dies am allerbesten bestätigen. Also mit diesem Beispiel von dem Unterbau ist meines Er achtens nichts getan. Nun ein ganz kurzes Wort zu dem einen Punkt, der heute wieder erwähnt worden ist, das ist die Frage des Wertes des Latein. Es soll der Meinung Ausdruck gegeben worden sein, daß nur durch eine Fremdsprache, nämlich Latein, wirklich die geistige Zucht ausgeübt werden kann. (Zuruf bei den Demokraten: Mathematik!) So weit geht niemand, auch der enragierteste Anhänger des humanistischen Gymnasiums wird niemals so weit gehen, zu sagen: Nur wer Latein kann, kommt in den Himmel! (Zuruf bei den Demokraten: Ist gesagt worden!) Wenn es jemand gesagt hätte, dann würde man ihn preisgeben müssen. Wir haben bereits vorhin festgestellt, daß es auch unter den Vollakademikern Leute gibt, die nicht immer ganz auf der Hohe stehen. (Sehr richtig!) Ich glaube nicht, daß diejenigen, mit denen man rechnen muß, wirklich auf diesem Standpunkte stehen, aber das eine Bedenken haben wir in diesem Zusammenhänge ge habt. In das deutsche Gymnasium soll etwas eingeführt werden, was doch die Schulung des Geistes an einer alten Sprache ersetzt, nämlich man hat doch wohl die Idee, daß man gerade dasjenige, was eine solche alte Sprache in ihrem systematischen Aufbau und der strengen Logik den Schülern bietet, ersetzen kann durch die Ein- (0) führung des mittelhochdeutschen Unterrichts. Wenn man also die Meinung hat, es ist nötig, daß man etwas der- artigs einführt, dann würde ich allerdings das Mittel- hochdeutsche für das denkbar Ungeeignetste halten, das man überhaupt als Ersatz bringen könnte. Entweder man steht auf dem Standpunkte, man braucht keine tote Sprache — gut, der Standpunkt läßt sich vertreten; aber wenn man eine Sprache einführen will, meine Herren, soll man nicht das Mittelhochdeutsche als dasjenige bringen, was das Latein in seiner Logik bildenden Bedeutung ersetzen könnte. Mit diesen kurzen Bemerkungen über die höhere Schule will ich mich begnügen. Ich kann nur sagen, nach den heutigen Erklärungen des Herrn Unterrichtsministers bin ich beruhigt, daß die Pläne über die Reform der höheren Schule noch nicht bis ins einzelnste festliegen, sondern daß sie erst noch reiflich erwogen und bis in die Einzelheiten ausgebaut werden. Es soll nicht an uns liegen, wenn solche Pläne, die Neues und Gutes bringen, nicht zur Durchführung kommen. Nur haben wir den einen Wunsch, daß unser höheres Bildungswesen, dem wir alle mit » warmem Herzen anhängen, nicht irgendwie geschädigt wird, sondern zum mindesten in der Blüte erhalten wird, die es bisher gerade bei uns in Sachsen gehabt hat. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat Herr Vizepräsident Lipinski. Abgeordneter Lipinski: Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete v. Rendtorff hat die Rechtsgültigkeit des bestehenden Übergangsgesetzes für das Schulwesen in Sachsen bestritten und gemeint, daß das Gesetz von 1873 das rechtsgültige Schulgesetz für Sachsen sei. Er hat sich außerdem auf den früheren Kultusminister Buck als Kronzeugen berufen, der erklärt haben soll: bis zum 1. April 1920 haben wir die kon fessionelle Schule. Der Herr Abgeordnete v. Rendtorff hat zwei Dinge übersehen. Einmal, daß die Art. 146 bis 149 der Ver- fassung unter der Voraussetzung zustande gekommen sind, daß die Regelung dieser Bestimmungen einem späteren Reichsschulgesetz überlassen werden soll. Der Gesetzgeber hätte sich vollständig enthalten können, solche vorläufige Bestimmungen als gewisse Richtlinien zu treffen, denn das Reichsschulgesetz muß von neuem diese Grundsätze aufstellen. Ob dann noch die Reichsverfassung rechts gültig ist, das ist eine ganz andere Frage. Der Herr Abgeordnete v. Rendtorff hat dann weiter übersehen, daß eben bis zur Schaffung eines Reichsschul-
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