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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1920-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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2688 78. Sitzung. Freitag, den 9. Januar 1920. (Präsident.) (ä) Punkt 1: Schlntzberatnng über den münd lichen Bericht des Beschwerde- «nd Petitions ausschusses über die Petition der I. Unter haltungsgenossenschast für die Spree, Sohland a. d. Spree bis Stiebitz, Sitz Schirgiswalde, und Genossinnen, betreffend Auflösung der Genoffenschaft. (Drucksache Nr. 459.) Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Claus. Ich er teile ihm das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Claus: In dem vorliegenden Anträge, der heute zum mündlichen Berichte und zur Beschlußfassung gestellt ist, handelt es sich um die beabsichtigte Auflösung der Flußunterhaltungs genossenschaften und um eine Abänderung des Wasser gesetzes dahingehend, daß die Pflichten der Flußunter haltung von den Gemeinden übernommen werden. Ein gereicht ist der Antrag von der 1. Unterhaltungsgenossen schaft für die Spree, Sohland a. d. Spree bis Stiebitz, Sitz Schirgiswalde. In der Begründung ihres Antrages weisen die Petenten darauf hin, daß fchon im Jahre 1914 bei den Verhandlungen im Landtag die da malige Regierung ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht habe, das Genossenschaftsprinzip in das Gesetz aufzunehmen. Sie habe die Gemeinden als Träger der Pflichten zur M Unterhaltung der Gewässer in Vorschlag gebracht. Auch die Erste Kammer habe den gleichen Standpunkt einge nommen. Auf Verlangen der Zweiten Kammer sei aber das Genossenschaftsprinzip zur Einführung gelangt. Das Gesetz habe sich nicht bewährt. Der Apparat der Genossenschaft sei zu umständlich und schwerfällig. Dringliche Ausbesserungen müßten von den Anliegern oder Inhabern der Stauanlagen in vielen Fällen selbst ausgeführt werden. Die im Auftrage der Genossenschaft arbeitende Kolonne sei zu schwer beweglich. Sie vermöge angefangene Arbeiten nicht immer zu unterbrechen, um anderweite dringendere Ausbesserungen vorzunehmen. Die Interessenten müßten fortgesetzt zur Selbsthilfe greifen. Trotzdem müßten sie zu den allgemeinen Kosten beitragen und würden auf diese Weise doppelt belastet. Vielfach seien Schäden auch auf die Lässigkeit von An liegern zurückzuführen, die nur noch wenig Interesse an der Instandhaltung ihrer Ufer zeigten, da ja die Ge nossenschaft die Wiederherstellungskosten zu decken habe. Der Genossenschaftsapparat arbeite aber vor allen Dingen zu kostspielig. Dieser Punkt falle aber um so schwerer ins Gewicht, als viele und umfangreiche Ufer bauten in Aussicht stünden; die Kosten würden bei der kurzen Arbeitszeit, den hohen Löhnen, dem teuren Material und den außerordentlich gestiegenen Transport kosten geradezu unerschwinglich werden, wenn der um- (0) stündliche GenossenschastSapparat auch weiterhin die an stehenden Arbeiten auszuführen hätte. Dies sei um so mehr zu befürchten, als ein Teil der Industrie, auf der die Hauptlast der Beitragseinheiten ruhe, unter ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen zu leiden habe. Der Beschwerde- und Petitionsausschuß hat sich mit der Eingabe am 5. November beschäftigt. Man konnte sich den vorgebrachten Gründen im großen und ganzen nicht verschließen. Ganz allgemein war man der Ansicht, daß es zweckmäßiger sei, die Instandhaltung den Gemeinden zu übertragen, da diese rascher eingreifen und billiger zu arbeiten vermöchten. Von der einen Seite wurde ver merkt, daß es erklärlich sei, wenn von den Petenten nur die Nachteile der genossenschaftlichen Unterhaltung hervor gehoben würden. Das Genossenschaftsprinzip erfülle die Aufgabe, ausgleichend zu wirken, besonders benachteiligte Gemeinden und Anlieger zu entlasten und großzügige Unternehmungen zu ermöglichen. Schwer geschädigte Ge meinden würden genötigt sein, im Nichtaufbringungsfalle Staatsmittel zu erbitten. Zu erwägen sei schließlich die Übernahme der gesamten Flußunterhaltung auf den Staat. Die Vertreter der Regierung, die am 3. Dezember geladen waren, gaben gleichfalls der Meinung Ausdruck, daß sich die Genossenschaften nicht bewährt hätten. Nach dem jetzt geltenden Gesetz sei aber die Übernahme auf die Gemeinden nicht möglich. Die Frage sei noch nicht spruchreif. Das Ministerium sei bereits darüber, das ganze Wassergesetz durchzupcüfen und von sich aus Vor schläge zur Abänderung einzubringen. Eine Novelle stehe in Aussicht; auch eine solche für das Wegegesetz sei in Vor bereitung. Vielleicht könne eine Zwischenstelle geschaffen werden, die neben den Wegekassen für die Bezirksstraßen gleichzeitig die Unterhaltung der Flußläufe mit über nimmt. Die Vorschläge der Regierung würden aber erst dann eingebracht werden können, wenn Klarheit über die neuen Reichssteuergesetze geschaffen sei; erst dann sei zu übersehen, ob auch die erforderlichen Geldmittel zur Aus stattung dieser Stelle vorhanden seien. Der Ausschuß hätb: den beachtlichen Vorschlägen der Petenten gern eine bessere Zensur gegeben, angesichts der Sachlage aber, daß die Regierung schon eine anderweite Regelung der Flußunterhaltung in Angriff genommen habe, hielt er es für das zweckmäßigste, den Antrag der Regierung als Material zur Kenntnis zu überweisen. Er ersucht die Kammer, diesem Beschlusse beizutreten. Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Hart mann.
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