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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1920-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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79. Sitzung. Dienstag, den 13. Januar 1920. 2708 (Abgeordnetcr vr. Roth.) Wir beschränken uns auf diese kurzen Ausführungen und beantragen, die Vorlage dem Gesetzgebungsausschuß zu über weisen. Vizepräsident vr. Dietel: Das Wort hat Herr Abgeordneter Blüher. Abgeordneter Blüher: Meine Damen und Herren! Wir schließen uns dem Anträge auf Überweisung an den Gesetzgebungsausschuß an. Man kann ja darüber zweifel haft sein, ob es unbedingt notwendig war, ein besonderes Gesetz zu erlassen, aber jedenfalls zur Klarstellung der Rechtslage wird es dienen. Immerhin wird es fraglich sein, ob man die weite Möglichkeit der Sondereinschätzung gibt, wie dies § 4 des Gesetzes vorsieht. Wenn ich recht sehe, steht diese weite Freiheit nicht ganz im Einklang mit den Grundsätzen, auf die wir uns beim Gemeinde, steuergesetz geeinigt haben. Wir werden indessen diese Frage ebenso wie einige andere juristische Fragen, die bei § 3 und bei Z 5 sich ergeben, zweckmäßig im Aus schuß zu prüfen haben. Nur eine Frage will ich im Plenum anregen, das ist die Frage, ob es sich empfehlen kann, die Gemeinden darauf fcstzulegen, daß sie, da es sich nur um den Bedarf eines Vierteljahres handelt, auch M nur ein Viertel des Jahresbetrages erheben dürfen. Ich weiß, daß dieser Wunsch von einigen Seiten gehegt wird, glaube aber, es würde bedenklich sein, dies fest zulegen, weil sich schwer übersehen läßt, ob man mit einem Viertel des Stenerbetrages des Vorjahres aus kommen wird. Namentlich die Ausgaben, die nach den Ereignissen der letzten Zeit für die Gemeinden notwendig geworden sind, insbesondere die Erhöhung der laufenden Teuerungszulagen der Gemeindebeamten um 150 Prozent und die im Einklang damit zu erwartende Lohnaufbesse, rung der Gemeindearbeiter werden es zweifelhaft machen, ob man mit einem Viertel des vorjährigen Betrages aus- kommt. Indessen wird sich unter Umständen ein Mittelweg gehen lassen, daß eine Überschreitung dieses Viertels nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig sein wird. Diese Frage wird zweckmäßig im Ausschüsse zu prüfen sein. Vizepräsident vr. Dietel: Es ist der Antrag ge stellt, die Vorlage dem Gesetzgebungsausschusse zu über weisen. Er ist von den Vorsitzenden von drei Fraktionen oder von vier, also hinlänglich unterstützt. Das Wort hat Herr Abgeordneter Leithold. Abgeordneter Leithold: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die gesamte Finanzhoheit an das Deutsche Reich übergegangen ist, ist es den Bundes- (0) staaten und Gemeinden nur möglich, von den Brosamen zu leben, die von dem erzbeladenen Tische der Germania abfallen. Wenn die gesamte Steuerhoheit an das Reich übergegangen ist, so ist das insofern zu begrüßen, als die Finanzen in den Gemeinden außerordentlich verfahren sind, einmal durch die kolossalen Arbeitslosenunterstützungen, die vor allen Dingen in den Jndustriegemeinden außer ordentliche Erschwernisse hervorgerufen haben, und durch die Teuerungszulagen der Beamten. Ich vermisse den verehrten Herrn Finanzminister, um ihm die Klagen vor- zubringcn, die ich im Auftrage von einem Teile der Landgemeinden vorzubringen habe. Insbesondere die Über weisung von Staatsgeldern für die Teuerungszulagen der Lehrer ist auf eine außerordentlich fchiefe Bahn gekommen. Wir vermissen noch die Teuerungszulagen von 1917. — Bei den Geistlichen ist man etwas nobler gewesen. (Zuruf: Immer!) Nun können die Gemeinden ihren Etat nur balancieren durch eine kolossale Pumpwirtschaft, die auf schlimme Bahnen geführt hat. Die Vorlage kommt etwas spät, denn die Gemeinden sind sich zum größten Teil darüber schlüssig geworden, daß man für das Vierteljahr des Überganges eine 50prozentige Nachzahlung von 1919 er heben muß. Es gibt sogar Gemeinden, die glattweg D) 100 Prozent erheben wollen. Wir müssen in der Vor lage verlangen, daß eine Grenze gesteckt wird, wieweit die Gemeinden das Recht haben, die Steuern nachzufor dern. In der Begründung ist gesagt, daß den Gemein den die Wahl gelassen ist zwischen zwei Möglichkeiten, entweder eine Neueinschätzung vorzunehmen oder die Schätzung von 1919 zu übernehmen und einen gewissen Prozentsatz hiervon einzuheben. Wenn das Deutsche Reich oder die Reichsbehörden nicht imstande sind, die Neueinschätzung für die neue Reichs einkommensteuer vorzunehmeu, wie es heute aus der Presse hervorgeht, so ist es ein Fehler gewesen, daß wir in den Bundesstaaten nicht noch einmal eine Neueinschätzung vor- genommen haben, denn im Jahre 1919 sind viele Arbeiter, die aus dem Kriege heimgekehrt sind, nach dem Ein- kommen von 1919 veranlagt worden, während die Arbei ter, die zu Hause geblieben sind, nach den Lohnlisten von 1918 veranlagt sind. Es ist voriges Jahr vorge kommen, daß Leute, die aus dem Felde heimkehrten, vier mal soviel Steuern bezahlten wie andere bei gleichem Einkommen; und dieser alte Ladenhüter wird nun nicht nur auf ein Vierteljahr weitergeschleppt, weil die Einschätzung fehlt, sondern diese Nachteile werden noch bis 1921 hin übergetragen, weil das Reichseinkommensteuergesetz eine
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