k.) für die seit Eröffnung des Landeshospitals zu Hubcrtusburg Aufge nommenen, in mehreren zu 4 bis 6 Lagerstätten berechneten Schlaf sälen. Sämmtliche Wohnlocale sehen, wie vorgedacht, stets gehörig ge- heitzt, und die Schlafzellen gegen Eindringen der Kälte durch im Jahre 1839 durchgängig neu angefertigte Fenster so verwahrt, daß diese alten Leute, wenn sie sich des Nachts gehörig in ihre vollständigen Gebett Betten hüllten, über Kälte zu klagen nicht Ursache hätten. Was die angebrachte Beschwerde über mangelhafte Kleidung betreffe, so erhielten die Hospitaliten nach § 17. der Hospitalordnung folgende Bekleidungsstücke, als: früherhin jährlich 1 paar Strümpfe, gegenwärtig 2 paar Socken, - - 1 Hemde, - - 1 Hemde, - nach 2 Jahren 1 paar Schuhe, - - i paar Stiefeln, - nach 4 Jahren 1 paar kurze bis an die Knie gehende Beinklei der, gegenwärtig 1 paar lange, bis an die Knöchel herabgehende Pan talons, gleichzeitig noch 1 Tuchoberrock, 1 Weste und 1 Filzhut, nächst- dem nach Bedarf vollständige Bettwäsche. Äusser den vorbemerkten wesentlichen Verbesserungen werde den Hos pitaliten die Reparatur der Wäsche, des Schuhwerks und der Beklei dungsstücke unentgeldlich verabreicht, welchen nicht unbedeutenden Aufwand die Jacobshospitaliten in Dresden aus ihren eignen Mitteln zu bestreiten gehabt hätten. Kein einziger Hospitalit habe bis jetzt in Bekleidungsangelegenheiten bei der betreffenden Behörde Klage geführt, vielmehr hätten dieselben einstimmig die eingetrctenen Verbesserungen nicht nur anerkannt, sondern auch bei jedesmaliger Empfangnahme der Bekleidungsstücke ihre vollste Zufriedenheit und Dankbarkeit an den Tag gelegt. Anlaß zu einer Beschwerde sey den Hospitaliten demnach nie mals gegeben worden. aä 2. Was den Beschwerdepunct über Mangel an Verdienst betreffe, so würde sich letzterer schon finden, wenn die Hospitaliten sich nur ernst lich darum kümmerten und nicht in ihren Anforderungen unbescheiden wären. Federschließen und Stricken, womit die weiblichen Hospitali- 49*