438 propriation zu unterwerfen, weil die Aufführung solcher Gebäude unter den nunmehrigen ^Umständen schwerlich die baupolizeiliche Ge nehmigung erhalten haben würde; vergl. ibiä. S. 20. Daher müsse man i.) das Sachverhältniß vielmehr von dem Gesichtspunkte auffassen, daß sich die Nothwendigkeit gezeigt habe, die ganze Bahnanlage gegen den ursprünglichen Plan weiter nach der Stadt und dem Wind- mühlenthore zu vorzurücken, was die Acquisition des ganzen Hänel- schen Areals in alle Wege unvermeidlich gemacht habe; vergl. ibiä. S. 23. k.) Schon die gewöhnliche Vorsicht jeder Eisenbahnunternehmung er heische von vorn herein, auf möglichst geräumige Bahnhöfe Bedacht zu nehmen, da der Verkehr, und mit ihm das Bedürfniß an Ad ministrationslocalen, Werkstätten und Vorrathshäusern, Ablagerungs plätzen u. s. w. einer unbestimmten Ausdehnung fähig wären und spätere Erweiterungen der Bahnhofsanlage nothwendig, jedoch mit grösseren Schwierigkeiten verbunden wären, wenn sie nicht ganz un möglich würden. Endlich solle l.j nach der neuerlichen Versicherung des Direktoriums aber auch das Hänel von Croncnthal gehörig gewesene und der Expropriation un terlegene Areal nicht blos zur Erweiterung des Bahnhofs selbst be nutzt, sondern auch mit Bahngebäuden unmittelbar bedeckt werden, vergl. ilriä. S. 25. Uebrigens geht aus dem gedachten Aufsatze hervor, daß das Königl. Mini sterium des Innern die Gründe, welche solches zu der Genehmigung einer nachträglichen Expropriation bewogen habe, aus den motivirten Anträgen des Direk toriums der sächsisch «baierschen Eisenbahngesellschaft und den spätem mündlichen Erläuterungen des dabei angestellten Oberingenieurs ge schöpft hat. ibiä. S. 18. Bevor nun die Deputation auf diese von dem Königl. Ministerio des In nern angegebenen Gründe, welche der Genehmigung desselben zu der in Ausfüh rung gebrachten nachträglichen Grundeigenthums - Expropriation untergelegen, näher eingeht, bemerkt solche voraus,