448 entworfenen Plane entweder hinsichtlich der Richtung der Bahnlinie oder auch hinsichtlich des Umfangs des zur Bahn zu ziehenden Areals willkührlich abweiche. Die Thätigkcit der Straßenbau-Commissionen, als Expropriationsbehörden, aber ist wesentlich darauf beschränkt, die vom Ministerium genehmigten Grund risse mit der von den Ingenieurs der Gesellschaft bewirkten Absteckung zu ver gleichen, hiernach die Grundstücke und Grundstückspareellen, über welche die projectirte Bahnanlage sich erstreckt, an Ort und Stelle auszumitteln, sodann du wegen Sicherung der Communicationen, Repartition der Abgaben, Aus werfung ver Entschädigungstaren re. erforderlichen Erörterungen und Verhand lungen vorzunehmcn; schließlich aber, nach erfolgter Feststellung dieser Verhält nisse und nach Befinden selbst unerwartet derselben, das erpropriirtc Areal der Eisenbahngesellschaft zu überweisen, ohne daß ihnen über die relative Zweck mäßigkeit und Nothwendigkeit eines auf die vom Ministerium autorisirten Si- tuationspläne gegründeten Expropriationsantrags der Unternehmer ein selbststän diges Urtheil zustände. Zn dieser Maase ist auch bei der Expropriation des Terrains für den Bahn hof der sächsisch-baierschen Eisenbahn bei Leipzig verfahren worden. Für das richtige Verständniß der auf diese Expropriation bezüglichen Vorgänge ist es je doch unerläßlich, zuvorderst einen Blick auf die einschlagenden Localverhältniffe zu werfen, wie sie sich aus den beiden, hier beiliegenden Sitnationsplänen ^4 und 8. ergeben, die um so mehr zuin Anhalten dienen können, als sie von zwei, bei der fraglichen Expropriation betheiligten und durch dieselbe sich für gravirt erachtenden Grundbesitzer selbst dem Beschwerdeführer Hänel von Cronen- thal und dem Hausbesitzer Donner bei dein Ministerium des Innern eingereicht worden sind. Die nach Beseitigung einiger andern Projekte zur Anlegung des Bahnhofs der sächsisch-baierschen Eisenbahn ausersehene Gegend vor dem Windmühlenthore bestand ursprünglich aus einer, nur von einigen Feldwegen durchschnittenen Fläche Ackerland, welche als Pertiyenz zu einigen Stadtvorwerten und anderen städtischen Grundstücken gehörte. Schon seit dem Jahre 1837 war jedoch der grössere, zwischen dem Windmühlen- und Zeitzer Thore gelegene Theil derselben in den Besitz des vorgenannten Hausbesitzer Donner übcrgegangcn, welcher das Project verfolgte, auf diesem Terrain einen neuen Stadttheil anzulcgen, hierzu auch, so wie zu dem entworfenen Bauplane bereits im Jahre 1838 die Ge nehmigung des Stadtraths erhalten hatte. Zu dem Ende war der ganze Raum, mit Rücksicht auf die anzulegenden Wege und Straßen, in 77 Baustellen ab- getheilt, von diesen auch bis zum Herbste des Jahres 1841, wo es sich ent-