Position 8. des außerordentlichen AnSgabebudgets. Die Herstellung eines Nebengebäudes bei dem Schullehrerseminar in Grimma betreffend. Eingegangen den 14. April 1852. (Dccret re. Landt.-Act. I. Abth. 2. Bd. S. 1, 24 und 65. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer, Beilage zur HI. Abth. 2. Bd. S. 307 flg. Protokolle der zweiten Kammer vom 26. März 1852, Landt-Act. Abth. 111. Mittheilungen der zweiten Kammer, S. 844 und 865.) r^zn dem außerordentlichen Staatsbudget auf die Finanzperiode 18 ^ werden unter Nummer 8. zu Herstellung eines Nebengebäudes bei dem Schullehrer seminar in Grimma 4000 Thlr. von der Staatsregierung postulirt. Nachdem die zweite Kammer in ihrer 41ften öffentlichen Sitzung über dieses Postulat berathen und Beschluß gefaßt hat, ist von der diesseitigen Kammer die zweite Deputation mit der Berichterstattung darüber beauftragt worden. Dieses Auftrages entledigt sich letztere in Folgendem. Die Staatsregierung beabsichtigt, bei dem Schullehrerseminar zu Grimma in dem Garten dieser Anstalt ein besonderes Nebengebäude anzubauen, welkes zur Ausnahme der Wohnung des Directors (in der Etage) und des Turnsaales (im Parterre) bestimmt ist. Dadurch wird die bisherige Directorwohnung im Hauptgebäude frei und in Folge dessen die Füglichkeit geboten, in dieser die für die Anstalt noch erforderlichen weitern Localitäten einzurichten. Nach dem ent worfenen Baukostenanschläge wird der Aufwand für Erbauung des Nebengebäu des 3608 Thlr. 15 Ngr. 3 Pf. betragen, da aber hierzu noch die noch nicht speciell veranschlagten Kosten der veränderten innern Einrichtung des Hauptge bäudes und der Reparatur der zum Theil sehr schadhaften Dielung des letzteren kommen, so ist der Gesammtaufwand des fraglichen Baues mit überhaupt 4000 Thlr. — — angesetzt worden. Bor allen drängt sich nun die Frage Beilage zur zweiten Abthcilung. 2. Bd. 25