263 7. Position 10- des außerordentlichen Budgets: fernerer außerordent licher Bauaufwand wegen Umgestaltung der Untergerichte. Eingegangen am 9. Mai 1852. (Teeret nebst Aufstellung der Positionen, Landt. Act. 1. Abth. 2. Bd. S. 1. u. 24. Erläuterungen zu denselben, das. S. 66. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer, Landt. - Acten, Beil. z. III. Abtheil. 2. Bd. S. 527 flg. Protokoll der zweiten Kammer, Landt.-Act. III. Abth. S. 282. Mitthcilungcn derselben, S. 1099 flg.) Durch das Gesetz vom 23. Novbr. 1848 ist die Reorganisation der Justiz aus gesprochen und zugleich darin die Grundzüge angedeutet worden, nach welchen die Justizpflege geregelt werden soll. In Herstellung und Einrichtung von Lo- calitaten, welche hierzu erforderlich sind, ist das Ministerium der Justiz sehr thätig vorgeschritten. Die meisten Gerichtsgebäude sind vollendet, ein Theil ist im Baue begriffen und nur für 8 Bezirksgerichte und 21 Einzelgerichte ist der Bau noch nickt in Angriff genommen. Zu endlicher Ausführung der noch rückständigen Baue, sowie zur Erfüllung eingegangener contractlicher Verbindlichkeiten hat jetzt die Staatsregierung die Summe von 640,000 THIr. auf dem außerordentlichen Budget postulirt. Aus dem hierüber erstatteten Berichte der jenseitigen Kammer ist zu ersehen, was Seiten der Staatsregicrung in Bezug auf Beschaffung und Einrichtung von Beilage zur zweiten Abtheilung. 2. Bd. 43