960 tion ertheilten Instruction debitirten Zprocentigen neuen Obligationen zu haltende Jour nal ist nach fortlaufenden Nummern zu führen, da die dcreinstige Ausloosung der neuen Zprocentigen Obligationen künftig nach der Reihe des Eintritts in die Zprocentige An leihe nach halbjährigen Serien erfolgen soll. 6. ) Zu Erleichterung des Publikums hat die Steuer-Creditcassen-Deputation der Obersteuer-Buchhalterei Auftrag zu ertheilen, die Anmeldungen wegen der ausgeloo- steu Obligationen allhier gleichfalls anzunehmen, jedoch hatte die Obersteuer-Buchhal ters sofort nach Ablauf des vierteljährigen Termins zur Anmeldung des Uibertritts in die Zprocentige Anleihe die Steuer-Creditcasse mit nächster Post von der Höhe der an gemeldeten Obligationen in Kenntnis; zu setzen. 7. ) Da die auf 50 Thlr. uud 25 Thlr. lautenden Obligationen gewöhnlich mehr gesucht werden, als die auf höhere Summen gestellten, fo ist auf Ausfertigung einer hin reichender; Anzahl der erstem Bedacht zu nehmen. 8. ) Die Ziehung selbst möchte jedesmal am Montage in der Michael- oder Oster- Meßzahlwoche geschehen, damit der Schluß der freiwilligen Anmeldungen zu Z pro 6ont nicht vor der Messe erfolge, weil viele Capitalien erst in der Messe disponibel werden. 9. ) Soviel die erforderlichen Kosten anlangt, so sind dieselben aus dem Administra tions-Fond für die treuen Schulden zu entnehmen oder bei etwaniger Unzulänglichkeit desselben einstweilen aus dem Steuer-Aerarium vorzuschießen. Bekanntmachung. Die Stände der alten Erblande des Königreichs Sachsen haben in dem unterm 7ten Juli 1824. wegen Tilgung der 4proceutigen Landesschuldcn erlassenen Avertissement sich Vorbehalten, eirre schnellere Tilgung derselben, sofern es die Umstände zulassen, zu bewir ken. Da nun die vorhandenen Mittel dies anjetzt gestatten, so wird eine stärkere Ver losung dieser 4proceutigen Anleihe dergestalt eintreten, daß H. 1.) mit einer Ausloosung von 500,000 Thlr. — - — - mit Einschluß der in ge dachtem Avertissement aus den sichersten und bereitesten Steuer-Einkünften zur Tilgung ausgesetzten jährlichen 62,000 Thlr. — - — - zu Michael 1830. begonnen werden wird. §. 2.) Da es nun die Absicht der Stände ist, diese 4procentigen Landesschulden so bald als möglich zu tilgen, und dadurch die dem Lande aufliegcnden Lasten zu erleichtern, so haben dieselben alle Mittel zu benutzen, um diesen Zweck theils durch baare Rückzah lungen der Anleihe, theils durch Annahme von Capitalien zu einem niedrigem Zinsfüße zu erreichen. Insofern nun die mit ihren Capitalien herausgeloosten Landesgläubiger ge meint seyn dürften, ihre Capitalien dem Lande fernerweit zu Z pro (^nt zu überlassen, jo bleibt den Inhabern der herausgeloosten ständischen Obligationen freigestellt, sich bin-