des Inhalts klargeworden, und sie hatten sich besonders darüber geärgert, daß der Verfasser an keiner Stelle des Romans den Namen Bafas oder ZI ins oder sonst welcher Personen oder Örtlichkeiten genannt hatte, sondern von seinem Roman behauptete, er spiele in einem Phantasiereich. So bot er von der ersten bis zur letzten Seite keine rechten juristischen Angriffspunkte. Aber gerade das machte das Buch in ihren Augen um so gefährlicher, und deshalb mußte mit aller Macht eingeschritten werden, damit das unange nehme Machwerk aus der Welt geschafft wurde. Der Chef redakteur Cekota wurde mit allen Vollmachten ausgerüstet und beauftragt, die nötigen Schritte zu unternehmen. Das Ganze war ihrer Meinung nach eine Lappalie, man war schließlich Bafa ... Zunächst auch lief die Angelegenheit wie am Schnürchen. Der gefällige Artikel in der „Poledm list“ war erschienen, und Cekota ging damit zu den Anwälten seiner Firma. Durch sie ließ er noch am gleichen Tage Klage gegen den Autor und den Verleger mit der Begründung einreichen, das Buch taste die Ehre von Thomas Bafa, dem tödlich verunglückten Senior chef, von Jan Bafa, seinem Nachfolger, und die Ehre der übrigen im Klageantrag benannten Personen an. Als Beweis wurden ein Exemplar des Buches „Botostroj“ und jener Artikel aus der „Poledm list“ beigefügt. Das Kreisstrafgericht zögerte keine Sekunde, dem Antrag zu entsprechen. Schließlich handelte es sich bei dem Klage steller um keinen Geringeren als Herrn Bafa... Der Untersuchungsrichter vertiefte sich in die eingereichten