Beweisstücke. Da war also ein Roman, aus dem er aber mit dem besten Willen keine stichhaltigen Beweise herauslesen konnte, und ein Zeitungsartikel, dem ebenfalls keine rechte Beweiskraft zukam. Durch jede Zeile des Buches schien der Kläger beleidigt zu werden, aber in keiner Zeile wurde konkret von Bat'a oder Zlin gesprochen. Gegen diese wack lige Grundlage für eine Anklageschrift mochten dem Unter suchungsrichter der XIX. Abteilung Bedenken gekommen sein, aber nicht etwa zugunsten der Angeschuldigten. Da nicht Herr X oder Y den Prozeß wünschte, sondern Herr Rata, entfaltete das Gericht von sich aus eine rege Beweis tätigkeit. In anderen Fällen wären solche Vorerhebungen Sache des Klägers gewesen. Zunächst entsprach das Kreis strafgericht unverzüglich dem Antrag auf Beschlagnahme des Buches, und das Buch verschwand. Der gesamte Polizei- und Gendarmerieapparat der Tschechoslowakei wurde zur Jagd auf „Botostroj“ angesetzt. 218 Gendarmeriestationen der Republik erhielten schlagartig den Befehl, bei fast allen Buchhändlern des Landes Haussuchungen durchzuführen. Manch einer der tschechoslowakischen Gendarmen mochte sich damals gefragt haben, was das eigentlich für ein Buch war, gegen das sie loszogen, denn eine solche Kampagne hatte man noch nicht erlebt; das mußte ja eine verflucht staatsgefährliche Druckschrift sein. Das nicht, erfuhren sie, aber in dem Buch seien Ehrenbeleidigungen gegen die Bat’a- familie enthalten. Da schnallten sie ihre Koppel um ein Loch fester. Beleidigung gegen Bafa? Das war schlimmer als ein Staatsverbrechen. Und 218 Gendarmeriestationen führten