Wir durchwandern die Räume und Zeiten des ersten Halbjahr hunderts der Freischütz-Eroberung. Was sich im Gefolge dieses Sicgcs- zuges an Artikeln und Rezensionen, Memoiren und Anekdoten, satirischen Niederschlägen, brieflichen und anderen Äußerungen an- gehäust hat, das vermag kein Sammlerfleiß mehr zu erfassen. Am reichsten, aber durchaus nicht lückenlos, sind diese Dokumente in der Iähns-Sammlung der Preußischen Staatsbibliothek vertreten) nament lich ausländische Quellen sind noch keineswegs erschöpft) die Aus wertung des vorhandenen, kaum übersehbaren Stoffes blieb mehr dem Zufall als der wissenschaftlichen Systematik überlassen. Gehen wir den Dingen auf den Grund, so sind neben den zahllosen technischen und verlegerischen Auswirkungen des Freischütz-Erfolgs, den Neu- und Nachdrucken des Klavierauszugs, den Bearbeitungen, den Tertausgaben, für die ersten fünf Jahre immer noch die Eintragungen in Webers Tagebuch sowie in seinem Verzeichnis der Honorareingänge von hervor ragender Bedeutung. Diese Eintragungen erlauben zugleich ein Urteil über das soziale Los des Komponisten in einer Zeit, die noch keine Ahnung von einem urheberrechtlichen Schutz des künstlerischen Schaffens hatte. Der Freischütz - Erfolg, der, ins Heutige übersetzt, Weber über Nacht zum reichen Manne hätte machen müssen, sieht nach Ausweis der Journale unverhältnismäßig bescheidener aus. Das erste Honorar, das Weber erhielt, war eine Anzahlung der Berliner Inten danz im Juli 1820 in halber Honorarhöhe von 200 Taler. Gleich nach der Berliner Uraufführung wurde die vereinbarte zweite Ratenhälfte gezahlt im Betrage von 40 Friedrichsdor, das sind rund 27 Taler mehr als der Betrag vom Vorjahre. Wien bot 100 Dukaten, gleich 325 Taler. Im Jahre 1821 erfolgten noch Anweisungen von den Bühnen in Prag,