382 Specielle Motiven. Zu 8 1. In diesem Paragraphen sind die allgemeinen Erfordernisse für das Amt eines Geschwornen aufgestellt worden. Das Erforderniß, daß der Geschworne in dem Lande, in welchem er zum Geschwornenamte berufen wird, seit einiger Zeit seinen wesentlichen Wohnsitz habe, wird in den meisten Gesetzgebungen auf gestellt und beruht auf der Erwägung, daß der Geschworne das Land und die Leute des Landes kennen muß, wenn er über Vorgänge daselbst zu Gericht sitzen soll, zu deren richtiger Beurtheilung sehr häufig solche Kenntniß wünschenswerth ist. In Uebereinstimmnng mit anderen Gesetzgebungen, z. B. der Preußens, hat man ein Jahr als geringste Dauer dieses wesentlichen Wohnsitzes ange sehen. Bei Aufzählung der Kategorieen unter 1 ist man möglichst weit gegangen, um die Männer, welche das Vertrauen ihrer Mitbürger genießen, aufzunehmen. Soweit man einzelne Kategorieen nicht ausgenommen, geschah es deshalb, weil man sich überzeugte, daß sie entweder unter Nr. 2 oder Nr. 3 fallen würden. Die Beschränkung: „in den letzten zehn Jahren," welcher eine Bestimmung des Baycr'schen Einführungsgesetzes vom Jahre 1861 § 85 entspricht, beruht auf der Erwägung, daß im Laufe von zehn Jahren sich leicht die Verhältnisse des Betreffenden sehr ändern können und daher das vor zehn Jahren ihm von seinen Mitbürgern bewiesene Vertrauen nicht mehr als Grund einer besonderen Bevor zugung, auf welchem die Bestimmung unter 1 beruht, angesehen werden kann. Auch würde die Aufstellung der Urliste durch die Erforschung der hierher gehörigen Personen nach Ablauf einer längeren Zeit seit der Verwaltung des Amts er schwert werden. Bei der Kategorie 2 ist man ebenfalls möglichst weit gegangen. Einzelne Gesetzgebungen beschränken diese Capacitäten auf die sogenannten „Studirten" (Hannover), andere auf diese und Diejenigen, welche auf einer Kunstakademie (Bayern), oder einer polytechnischen Anstatt ihre Studien (Baden) gemacht haben. Es sind dagegen im Entwürfe alle höheren Bildungsanstalten (ebenso Braunschweig) genannt worden. Man glaubte hierdurch den Anschauungen wie den Bedürfnissen der Neuzeit vollständiger, als es bei jenen Beschränkungen ge-