159 145. Ständische Schrift auf das Allerhöchste Decret vom 30. Oktober 1867, die Budgetvorlage auf die Jahre 1868 und 1869, ingleichen das Finanzgesetz für die Jahre 1867 bis 1869 betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. (§w. Königliche Majestät haben uns mittelst Decrets vom 30. October 1867 das Staatsbudget für jedes der Jahre 1868 und 1869, sowie den Ent wurf des Finanzgesetzes für die Jahre 1 867 bis 1869 zugehen lassen, welchem die Decrete vom 29. November 1867, das Elsterbad betreffend, vom 26. Ja nuar 1868 über die Fixation der Amtsfröhne und Amtsboten, vom 31. desselben Monats über ein Postulat zur Erweiterung des Turnplatzes bei der Turnlehrer bildungsanstalt in Dresden, vom 24. Februar 1868 wegen Anlaufs des Röh- ling'schen Grundstücks in Annaberg zu Jnstizzwecken, von demselben Tage wegen Erhöhung des Postulats für Justizneubauten, vom 6. April 1868 wegen Unter stützung der Stadtgemeinde Johanngeorgenstadt, und vom 7. desselben Monats, Pos. 28 des Ausgabebudgets betreffend, nachgefolgt sind. Alle diese Vorlagen haben der verfassungsmäßigen, sorgfältigsten Prüfung und Berathung unterlegen, deren Ergebniß wir nicht verfehlen, Ew. König lichen Majestät unter ehrerbietigster Bezugnahme auf die Landtagsacten in den Beilagen, und zwar: unter für das Staatsbudget, unter 6. für das Finanzgesetz, allerunterthänigst vorzulegen, indem wir die eingetretenen Veränderungen nach- stehend verzeichnen. Erste Lbtheilirng, t. «and. 25