158. Ständische Schrift, 231' die Eingabe des pädagogischen Vereins zu Chemnitz, Thesen zu einer zeitgemäßen Reform des Sächsischen Volksschulwesens betreffend. Allerdurchlauchtigster re. rc. rc. Aer pädagogische Verein zu Chemnitz hat mittelst Eingabe vom 1. November 1867 an die Ständeversammlung das Gesuch gerichtet: Dieselbe wolle bei der hohen Staatsregierung eine gründliche Um gestaltung des Sächsischen Volksschulgesetzes vom 6. Juni 1835 bean tragen und Hochderselben die dem Gesuche als Druckschrift beigelegten „Thesen" zu einer zeitgemäßen Reform des Sächsischen Volksschul wesens zur huldvollen Berücksichtigung empfehlen. Hierzu gingen bei der Ständeversammlung noch mehrere einschlagende Ein gaben ein, deren erste lediglich eine Beurteilung dieser „Thesen" vom Diaconus Härting in Zschopau enthält und zur geneigten Erwägung bei Beginn der betreffen den Verhandlungen empfohlen wurde. Die zweite dieser Eingaben, welche die Collaturbehörden zu Werdau und Reichenbach einreichen, befürworten: daß die Anstellung von Lehrern wie in anderen Privatrechts- und Be amtenverhältnissen auf beiderseitige Kündigung zu erfolgen habe nnd dem- gemäß § 45 des Schulgesetzes abgeändert werde. Die dritte und vierte Eingabe aber betrifft die Petitionen des städtischen und des pädagogischen Vereins zn Leipzig, welche im Wesentlichen die Ansichten der in Rede stehenden Thesen Seite 24 flg., III. 14, 3, 16, 6. 2, 25, 1 3, 1 4 vertreten. Nachdem beide Kammern der Ständeversammlung diese gesammten Eingaben sorgfältig geprüft, haben sich dieselben dahin geeinigt: Die Eingabe des pädagogischen Vereins zn Chemnitz — obgleich die selbe dort schon bekannt ist — doch noch besonders ständischer Seits,