297 Nr. 2. - 3. - 4. - 5. - 6. - 7. - 8. - 9. - 10. 5 - — Abgabe eines schriftlichen Gutachtens des von dem Bergamte damit beauftragten technischen Beamten 20 Ngr. bis 15 Thlr. Abgabe eines mündlichen Gutachtens 10 Ngr. bis 3 - Mündliche Verhandlung zur Feststellung streitiger Thatsachen 15 Ngr. bis Ausfertigung einer, auf Grund vorgängiger tech nischer Erörterung zu ertheilenden Be- oder Entscheidung oder sonstigen Bestimmung: a) wenn dieselbe zugleich die technische Be gründung selbstständig enthält. . 1 bis 20 d) wenn dieselbe sich auf besonders abgegebene technische Gutachten stützt, 15 Ngr. bis 10 Ausfertigung einer Be- oder Entscheidung oder sonstigen Bestimmung, welche ohne vorgängige technische Erörterung ertheilt wird, 10 Ngr. bis Ausfertigung eines Schnrfscheins, einschließlich des Eintrags in das Schurfbuch . .20 Ngr. bis dagegen wegen Betriebes eines Suchstollns oder einer ähnlichen unterirdischen Arbeit 1 bis Verlängerung einer Schursfrist, einschließlich der diesfallsigen Bemerkung auf dem Schurfscheine und zum Schurfbuche dagegen wegen Betriebes eines Suchstollns oder einer ähnlichen unterirdischen Arbeit . . Verleihung von Grubenfeld, einschließlich des Pro tokolls und Eintrags in das Lehnbuch bis mit 5 Maßeinheiten von jeder folgenden Einheit noch — Ausfertigung der Berleihungsurkunde bei einem Feldumfange bis mit 10 Maßeinheiten 1 Ngr., 5 - — 1 — - 20 1 1 - — - - 50 - - 100 - . . - - 200 von 201 oder mehr Einheiten 2 3 4 5