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Dresdner Nachrichten : 10.10.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186310106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18631010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18631010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-10
- Tag1863-10-10
- Monat1863-10
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 10.10.1863
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«ch. Ual^«m,.7«rrtzstr»t, «erden,»" Ar«nd» s, «om»t. »i« Mittag» ILUhr angtno». men in der Expedition: Marie» stra-e 1». LrSELM Hau«. Durch die R. Post vürtet- jährlich rr Ngr Eilljeln« Ru«, «em 1 Ng*. ageökatt für Unterhllltmiji und Geschästsverkchr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. M«. S8S. Sonnabend, den 10 Oktober 18K3. Anzeigen i. dies. Blatte, da« zur Zeit in 8000 Lrempl. krsckeint. findm eine erfolgreiche Verbreitung. Dresden, den 10. October. — Se. Majestät der König hat genehmigt, daß der Ge heime RegisrungSrath Just das von dem Fürsten zu Schwarz bürg Durchlauchten, ingleichen daß der Geheime Regierungsrath v. Zahn das von Sr, Durchlaucht dem Fürsten von Schwarz- burg-Sondershausen ihm verliehene fürstliche Ehrenkreuz I. Classe annehme und trage, ebenso daß der Oberbürgermeister Friedrich Wilhelm Pfotenhauer zu Dresden, ingleichen der dasige Bürger meister vr. Theodor Julius Hertel das von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach ihnen verliehene Ritterkreuz >. Classe des Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken annehmen und tragen. — Die hiesige k. Amtshauptmannschaft macht bekannt, daß infolge des Neubaues der von hier nach Blasewitz fiihrenden Straße, innerhalb des Waldes, dieser Theil der Straße von Montag den 12. d. M. an einige Wochen lang von Wagen nicht befahren werden kann und diese daher bis auf Weiteres den Weg über Striesen zu benutzen haben.s — Herr Generalmajor von Apel, Commandant der 1. Reiterbrigade, nebst einem Rittmeister, einem Oberleutnant und 10 Unteroffizieren von der Artillerie sind am Mittwoch nach Leipzig abgegangen zu dem Zwecke des Nemonte-Pferdeeinkaufs für das nach Holstein bestimmte k. sächs. Executions-Contingent. — Wie man sagt, wird das sächsische für Holstein be stimmte Executionseorps aus der in Dresden garnisonirenden 1. Infanterie-Brigade Kronprinz (1. 2 3. u. 4 Jnf.-Bat), dem in Großenhain (Stab, 1. 4. u. 5. Schwadron), Noßwein (S. Schwadron) und Riesa (3. Schwadron) stehenden I. Reiter- Regiment Kronprinz, dem in Leipzig in Garnison liegenden 1. Jäger-Bataillon, 2 Batterien Artillerie, Sanitätssoldaten, Train u. s. w. bestehen. Die Bataillone werden ohne Heranziehung der Kriegsreserven auf 800 Mann gebracht werden. Der Ober befehl über die gesammten sächsischen und hannövrrschen Execu- tionstruppen soll dem Vernehmen nach dem früheren hiesigen Stadtkommandanten, jetzigen Commandanten der 2. Infanterie- Division und interim. Gouverneur von Dresden, General leutnant v. Hake, Exc., welcher bereits im Jahre 1849 mit jin Schleswig war, übertragen werden. Welcher sächsische General unter dem Hrn. v. Hake das sächs. Contingent com- mandiren wird, darüber verlautet zur Zeit noch nichts Bestimmtes. — Abermals gilt es einem literarischen Unternehmen das > Wort zu reden und es dem Publikum aus wahrhafter Ueber- zeugung zu empfehlen. Wir meinen hiermit „Feldmarsch all Blücher und der deutsche Befreiungskrieg. Eine Ge denkschrift an die großen Tage der Erhebung vor 50 Jahren, mit 22 Illustrationen." Wenn schon zur Gedenkfeier Th. Kör- Iner's die Hofbuchdruckerei von Meinhold und Söhne in l Dresden sich durch Denkschriften auszeichnete, die mit innerm l Werth noch einen ungemein billigen Kaufpreis verbanden, so «ist dieß mit Vorliegendem um so mehr der Fall. Kurz und »bündig sind die Erergnisse deS deutschen Befreiungskampfes ge-< schildert und mit Bildern versehen, die dem Zeichner wie Holz schneider ehrende Anerkennung spenden. Man findet da treff liche Portraits von Blücher, Nettelbeck, Schill, Herzog von Braunschweig-Oels, Wartenburg, Freiherr von und zum Stein, Hardenberg, Scharnhorst, Graf Bülow, Gneisenau, Kleist von Nollendorf, Fürst Schwarzenberg und mehrfache gut ausgeführte Schlachtscenen. Und dieß Alles für fünf Neugroschen in pom pöser Ausstattung. Zu gleichem Zweck ist in selbigem Verlag ein allegorisches Kunstblatt: die siegesfreudige Germania, nach der Originalzeichnung von E. Sachße in vier verschiedenen Ausgaben erschienen, wovon die vorzüglich gelungene Holzschnirt- ausgabe mit Tondruck und schwarzrothgoldnem Rand sowohl als auch die Photographie in Visitenkartenformat, photogra. phirt v. W. F. Berger, nur 3 Ngr. kosten. Wie wir hören' übt die Meinhold'sche Hosbuchdruckerei hierbei abermals einen' Act der Wohlthätigkeit aus, indem sie den hiesigen Armen- und Freischulen nicht nur vom Blücherbuch 200, sondern auch vom allegorischen Kunstblatt 200 Exemplare zur Vertheilung an die fleißigsten Schüler ohne Unterschied des Glaubens hat zu kommen lassen. ^ — -j- Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 9 Oktober. Der heutige Tag bringt sechs Einspruchsverhandlungen, von denen die erste eine Uebertretung des Artikels 9 des Forst strafgesetzes zum Fundamente hat. Das Gerichtsamt Dippol diswalde steht dem Johann Georg Leberecht Fleischer und Ge nossen gegenüber. Diese Genoffen sind ein gewisser Dähne, ein gewisser Pfitzner und zwei Gebrüder Püschel. In der Rich tung nach Dippoldiswalde zu sind die Beklagten eine» TageS einen falschen Weg gefahren und deshalb ist Jeder mit 24 Ngr. Geldbuße belegt worden. Dagegen erheben sie Einspruch, der auch Erfolg hat, sie wurden alle klagfrei gesprochen. Die zweite Sache spielt auf dem Gerichtsamt Radeberg. Es ist eine Privatklage, die der Gensdarm Richard Munkelt, ehemals in Dresden, jetzt in Radeberg stationirt, gegen den Handar beiter Gottlieb Traugott Schütze erhoben. Sie beruht auf einer Beleidigung. Der Schütze ist nämlich eine übelberüchtigter, rach süchtiger Mensch, der schon vielfach bestraft ist, theilS mit Geld buße, theils mit Gefängniß und zwar fünfmal, theils mit Ar beitshaus wegen Diebstahls. In diesem Augenblicke sitzt er schon wieder in Zwickau, das Gericht hat von seiner Vorfüh rung abgesehen. Die Behörde hat dem Schenkwirth seines heimathlichen Dorfes, dessen Namen ich nicht verstand, verboten, bim Schütze Schnaps «znzuschänken. Eines Tages kam er in die Schänke und da ihm nichts verabreicht wurde, so fragte er. Wer das so angeordnet hätte. Der Wirth sagte: „Die Gens- darmerie!" Da erwiderte Schätze: „Ach, die Gensdarmen sind R—jungen, die Drecklöffel haben mir gar nischt zu befehlen!" Er soll-auch von meineidigen Hunden gesprochen hsßn. Da- erfuhr nun Munkelt. Da Schütze gerade unter polizeilicher Aufsicht stand, so ging der GmSdarm in seine Behausung und rrvidirte ihn. Das gefiel dem Schütze auch nicht; denn einer seits wollte er auf die Frage nicht antworten, die ihm Munkelt in Bezug auf den Vorfall in der Schänke am 4. Januar 1863 -
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