Der Geräteraum Der Geräteraum, der an einer der Längsseiten liegen soll, muß nach Möglichkeit die ganze Längsfiäche der Turnhalle cinnehmen, mindestens aber 14 Meter breit sein. Die Tiefe betrage mindestens 3,50 Meter, nach Möglichkeit 4 Meter, die Höhe 3,30 bis 3,50 Meter. Der Geräteraum soll so angelegt sein, daß die Geräte nebeneinander und nicht hintereinander zu stehen kommen, um diese in schnellster Zeit auf kürzestem Wege an ihren Gebrauchsort und von da wieder zurückbringen zu können. Der Geräteraum ist nach der Turnhalle hin vollständig offen, während er nach der Außenseite (nach Möglichkeit zum Schulhof hin) ein großes Tor aufweist (s. oben). Für die Unterbringung der Boxgeräte, der Bälle und der Sportgeräte (Kugel, Band maß, Meßlatten usw.) empfiehlt sich die Anbringung von Wandschränken an den Schmalseiten und an der Rückwand, viele der älteren Turnhallen weisen keinen Geräteraum auf, so daß hier durch den Anbau ein solcher geschaffen werden kann (s. Geräteraumanbau). Die pfeilerkanten des Geräteraumes bzw. die obere Kante der Öffnung nach der Halle hin werden zweckmäßig mit rundeisernen Schienen beschlagen. Das Lehrerzimmer Für das Lehrerzimmer ergibt sich das zuletzt Gesagte (s. Anbau eines Turnlehrerzimmers). Lei den Neubauten ist darauf zu achten, daß das Lehrerzimmer etwa ir Guadratmeter groß ist und auf gleicher Höhe mit der Turn halle liegt. Besondere Fenster geben dem Aufsichtführenden die Möglichkeit, sowohl den Zugang der Kinder als auch die Halle selbst zu übersehen. An Einrichtungen soll das Turn lehrerzimmer aufweisen: eine Ruhebank mit verstellbarem Kopfteil, einen mehrteiligen Kleiderschrank und neben dem Notwendigsten (Tisch, Stuhl) einen Verbandkasten und eine Waschbeckeneinrichtung. 2 17