werden. Verboten ist das Ziehen oder Schleifen von Geräten. ü) Die Turnhallengeräte dürfen nicht im Freien benutzt werden. Ausnahmen bilden Springständer und Sprung bretter. s) Für die Prüfung der Geräte vor ihrer Benutzung auf Betriebssicherheit ist der Leiter verantwortlich. Schäden sind unverzüglich dem Schulhausmeister bzw. Turn hallenaufseher zu melden. Hemmungen an verstellbaren Geräten mit Gewalt zu beseitigen oder verbogene Geräteteile, wie Bolzen usw. gerade zu biegen, ist ver boten. t') Klettertaue, Seile, Springschnüre u. dergl. dürfen nicht geknotet werden. 8') Das Stehen in den Ringen ist nicht gestattet. Diese sind nach Gebrauch hochzuziehen und an der Stellkette zu be festigen (Taue nicht um die Stelleisen wickeln). Ir) Die Schwebestangcn und Reckstangen sind nicht als Unter lage für Federbrett oder Sturmbrett zu benutzen. I) Die einzelnen Reckständer dürfen nur an den für sie bestimmten Stellen aufgestellt werden (Mittelreckständer also nicht an der Seite). Die niedrigen Reckstangen sind sofort nach Gebrauch herauszunehmen. Beim wegstellen der Reckständer ist mit größter Vorsicht zu verfahren (nicht gegen die wand oder andere Reckständer schlagen). s> Barren sind stets nur auf den Rollen fortzubewegen. Hierbei darf nur durch Anfassen unten an den Rohren (nicht an den Holmen!) geschoben werden, wegstellen der Barren: Holzbarren sind so wegzustellen, daß die Rollhebel nicht der wand zugekehrt sind. Alle Barren feststellen. II) Nach Gebrauch müssen alle Geräte an die für sie vor gesehenen Plätze geschafft und, soweit sie in der Höhe verstellbar sind, niedrig gestellt werden. Gegenfahren öder -schlagen an die wand oder andere Geräte ist un bedingt zu vermeiden. (Nach dem Entwurf der Stadt Berlin.)