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Die Gemeindeverordneten-Wahlen im Sinne der sächsischen Gemeinde-Ordnung
- Titel
- Die Gemeindeverordneten-Wahlen im Sinne der sächsischen Gemeinde-Ordnung
- Untertitel
- ein für Wahl-Behörden, Wahl-Helfer und Wähler unentbehrlicher Handweiser
- Autor
- Schulze, Robert
- Verleger
- Heinrich
- Erscheinungsort
- Dresden-N.
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Umfang
- 72, 16 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.655.iy
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4952731555
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id495273155
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-495273155
- SLUB-Katalog (PPN)
- 495273155
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- [XXXVII. Gebrechliche Wähler]
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- [XXXVIII. Vertrauensperson]
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- [XXXIX. Zurückweisung von Stimmzetteln]
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- [XL. Ungültige Stimmzettel]
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDie Gemeindeverordneten-Wahlen im Sinne der sächsischen ... -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt 1
- KapitelVorwort 3
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 4
- Kapitel[I. Gesetzliche Grundlagen der Gemeindeverordnetenwahlen] 6
- Kapitel[II. Allgemeine und geheime Wahl] 6
- Kapitel[III. Verhältniswahl] 7
- Kapitel[IV. Gebundene Listen] 9
- Kapitel[V. Wahlberechtigung] 10
- Kapitel[VI. Ausschluß vom Wahlrecht] 11
- Kapitel[VII. Ruhen des Wahlrechts] 11
- Kapitel[VIII. Wahlrechtsbehinderung] 12
- Kapitel[IX. Wählbarkeit] 12
- Kapitel[X. Ablehnung des Gemeindeverordnetenamtes] 13
- Kapitel[XI. Austritt aus der Gemeindeverordnetenkörperschaft] 14
- Kapitel[XII. Weigerung der Annahme bzw. Ausübung des ... 14
- Kapitel[XIII. Amtsdauer der Gemeindeverordneten] 15
- Kapitel[XIV. Wahltag] 16
- Kapitel[XV. Gültigkeit der Wahl] 16
- Kapitel[XVI. Verlust des Gemeindeverordnetensitzes] 17
- Kapitel[XVII. Wahlbezirke] 19
- Kapitel[XVIII. Gemeindewahlleiter] 19
- Kapitel[XIX. Wahlvorsteher] 19
- Kapitel[XX. Gemeindewahlausschuß] 19
- Kapitel[XXI. Wahlvorstand] 20
- Kapitel[XXII. Beisitzer] 20
- Kapitel[XXIII. Schriftführer] 20
- Kapitel[XXIV. Aufgaben der Wahlbehörden und der Wahlorgane] 20
- Kapitel[XXV. Wählerliste bzw. Wahlkartei] 29
- Kapitel[XXVI. Überweisungschein] 34
- Kapitel[XVII. Wahlvorschläge] 35
- Kapitel[XXVIII. Wahlbündnisse] 39
- Kapitel[XXIX. Prüfung und Festsetzung der Wahlvorschläge] 40
- Kapitel[XXX. Öffentlichkeit der Wahlhandlung] 44
- Kapitel[XXXI. Wahlzeit] 45
- Kapitel[XXXII. Wahlurne] 45
- Kapitel[XXXIII. Ordnung im Wahlraum] 46
- Kapitel[XXXIV. Stimmzettel] 46
- Kapitel[XXXV. Umschläge] 48
- Kapitel[XXXVI. Nebenraum] 50
- Kapitel[XXXVII. Gebrechliche Wähler] 51
- Kapitel[XXXVIII. Vertrauensperson] 51
- Kapitel[XXXIX. Zurückweisung von Stimmzetteln] 51
- Kapitel[XL. Ungültige Stimmzettel] 51
- KapitelXLI. Verfahren bei der Abstimmung] 53
- Kapitel[XLII. Feststellung des Abstimmungsergebnisses] 54
- Kapitel[XLIII. Zählliste] 55
- Kapitel[XLIV. Gegenliste] 55
- Kapitel[XLV. Aufbewahrung der Wählerliste bzw. Wahlkartei] 56
- Kapitel[XLVI. Beschwerden] 57
- Kapitel[XLVII. Verteilung der Sitze] 57
- Kapitel[XVLIII. Aufnahme einer Niederschrift] 57
- KapitelXLIX. Wiederholung der Wahl] 63
- Kapitel[L. Kosten] 64
- Kapitel[LI. Bekanntmachungen] 64
- Kapitel[LII. Fristen] 68
- Kapitel[LIII. Vordruckmuster] 71
- Kapitel[LIV. Druckstücke der Wahlvorschriften] 71
- Kapitel[LV. Wahlverhinderung oder -bestechung] 71
- Kapitel[LVI. Wahlpflicht] 72
- Beigefügtes WerkErgänzung zu Schulze: Die Gemeindeverordneten-Wahlen 1
- EinbandEinband -
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XXXVII. Gebrechliche Wähler» (8 16 GWO.) die des Schreibens unfähig oder durch körperliche Schäden (Kriegs- und Unfallverletzungen) behindert find, ihren Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu legen oder dem Wahlvorsteher zu übergeben, dürfen sich der Beihilfe einer XXXVIII. Bertrauensperson (§ 16 GWO.) bedienen. Der Gebrechliche muß den Vertrauens mann selbst bestimmen; letzterer soll in der Regel nicht dem Wahlvorstand angehören. Von dem Wahlvorstand ist darauf zu achten, daß die Inanspruchnahme von Vertrauenspersonen nicht mißbraucht wird. Personen, die zur Behandlung und Abgabe des Stimmzettels offensichtlich selbst in der Lage sind, dürfen sich keiner Vertrauensperson bedienen. XXXIX. Zurückweisung von Stimmzetteln (8 16 GWO.) hat seitens des Wahlvorstehers zu erfolgen, wenn dieselben nicht in dem abgestempelten Umschlag oder in einem mit einem Kennzeichen versehenen Umschlag abgegeben werden oder wenn der Wähler beim Ein legen des Stimmzettels in den Umschlag das Wahl geheimnis nicht gewahrt hat (vgl. aber 8 30 GWO.). ungültige Stimmzettel (88 20 und 22 GWO.) sind anzusprechen, 1. die nicht in einem amtlich abgestempelten Um schlag oder die in einem mit Kennzeichen ver-
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