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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.04.1876
- Erscheinungsdatum
- 1876-04-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187604054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18760405
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18760405
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1876
- Monat1876-04
- Tag1876-04-05
- Monat1876-04
- Jahr1876
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.04.1876
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. iiULaltl-o all» Lkprbitio» Johannisgasie 33. Verantwortlicher Nedattenr !tzr. Hüttner in Reudn,tz. Sprechstunde b. Redactiov Bonoittag« voa ll—12 Udr NachmUlag« von 4 —L Udr- nunahmr der für die nüchst- »oiaende Rümmer bestimmten Inserate an Wochentagen bis 4 Uhr Nachmittags, an Tonn- md Festtagen früh bis '/,ü Uhr. 1a bea /ülulra für Zaf.-7inaal>mr: vtto klemm. UniversitLtsstr. 22. ^N»i< Lösche, «acharmenst-.IS.k »uir bis '/.3 Uhr. M»1l»,e 14,SV» Adouarmratiprets vtettelj. «V,M mcl. Bnngertohn ü Mt., durch die Post bezogen K Mt. gebe einzelne Nummer 3v Pf. Belegexemplar 10 Pf Gebtibren für Extrabeilagen ohne Postbeförderung 36 Mt mit Postbeförderung 4S Mt Lasrralr 4gesp BourqeoiSz 20 P» Erbhere Schnften taut unsere»-. Pre,«verzeichnt ß — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Reklame» »ater dem Nedaltlonostrich die SpaUzeile 40 Pf. Inserate sind stet« au d. «rprtttio» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben Zahlung praeaaMsrumio oder durch Postvorschuß. W 96. Mittwoch den 5. April. 1876. Bekanntmachung, ! Generalrevifio« der Drt»schke«gef«htrr» betreffend. Die Ge»eralr»v>fi»» über die Droschken und deren Gespanne soll in den Tagen von» 10. bi» »tt 13. April d. I. vorgenommen werden. Die csncesstonirten Droschkenbesitzer werden daher hierdurch veranlaßt, ihre Droschken »nd zwar die Nummern 1—120 am 10. April e. 121—240 - 11 - - 24l—360 - 12. Die aS-e«-1«r A«S-,llor»a vo» Frethandzeichaange» der SchSler »«d Echiilertuuea sa'»«Utcher Lrtpziger Gtadrschule» (Nicolai- »nd ThomaSgymnafium. Realschule I und ll Ordnung, höhere Bürgerschule für Mädchen. Fortbildungsschule für Mädchen, 1. bi» V. Bürgerschule, Mädchen und Knaben, l. bi» IV. vezirktsckule, Mädchen »nd Knaben und RathSsreischule, Machen »nd Knaben) befindet sich in den Räumen der 1. Erage der I Bürger- schule für Knaben. Vom 4.—13. April täglich geöffnet Vormittag» 8—12, Nachmittag» 2—6 Uhr. Zutritt frei für Jedermann. Kiuder nur in Begleitung Erwachsener. U. Aliuzr», stiidt. Zeicheninspector. - - 361—485 - 13 - in der Zeit von 8 — 12 Uhr Vormittag- »nd 2 — 5 Uhr Nachmittag» »»« der I- Bezirk»- PoltzetW««He an der Joha»«t»ktrGr vorzufahr« bez. Vorfahr« zu last«. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden für jeden EoutraverittovSfall mit einer OrvnungSstrase von Brei Mark geahndet werden und wird außerdem weg« der nicht zur R-Vision gestellten Droschken aus Kosten der säumig« Loncesfionare eine Nackrevifio« erfolg« Die Droschken müssen sich genau in dem in H 6 de» Regulativ» vorgeschriebe»« Zustand« befinden, widrigenfalls die Loncesfionare zu gewärtig« Hab«, daß die betreffenden Wag« sofort außer Betrieb gesetzt, die Concesfionare aber überde« noch in die in tztz. 6 und 11 de» Regulativs vorgesehenen Strafen genommen werden. Leipzig, den 30. März 1876. Da» G»ltze1'A«t der Gtadt Leipzig. vr. Rüder. Müdlnrr. Prot. Saockol» - I-sdrav-talt. 2a ckvn äioi-zaürlgsa SRawSIl«!»«» A'riitsiigaw, wsledv »m 5 , 6 auä 7. ^pril trüb voo 7 dio 9 vdr ia cker ^dtdoUung kür »w 6 nock 7. ^pril krvt» von 8 dis 12 aaä AaelunittuM von 3 dls 5 vür in cker ^dtdeilaog stutlünckou, deskrt »i<ck cker vatorroicAnots dieräarek vrgodonst vmraluäsa. vr. OE«»»»»»»«, virsotor. RLllckolsIsdruii-titlt. v»s nsvs 46. Sednljatu- dsginat io der IdSr»»»-« ^dtüeilaog, cklaram Bvllaaawg- »1»»« »im» elwlälirlg - IralHrilltlg«« sU1I14aßr^Iv«»ta dsrscdtigeo, um LS. — ^umolctllllgeo kür ckissvld« ordittst sied ckor vnterLsietmots io clso IVoedvo- tugso voo 10 dis 12 vdr aock ?rv°pscts sind im LekalgsdLado sa erdultso. vr OLarBanwi», virostor. Bekanntmachung. Die Stelle eine» Küsterfamulu» und ersten AufwärterS an der PeterSkirche ist besetzt. Die Zeugnisse der Bewerber könn« in der Expedition de» Küster» (in der PeterSkirche selbst) bi- zu« 10. April in den Stunden zwijch« früh 8 «nd Mittag 12»/, Uhr zurückgtnomm« werden Leipzig, den 3. April 1876. D«r Ktrcheuvorftaad z» Gt. Grtrt. v Fricke Geffeutliche Verhandlungen der Stadtverordneten am 8. März 1876*). <«uf »rund de« Protokolle- bearbett kt u. mttgrtheUt.1 Anwesend: 46 Mitglieder; in Vertretung de» Rath:» Herr Bürgermeister vr. Georgt scw>e die Herren Gtadträthe Hehler, Mechler »nd Vr. Panitz Vorsitz: Herr vr. Tröndlm. Bei MtttheUuog der Reglstrand«»Eingänge ^langen ein Dankschreiben ec» Lehrerrollegium» ver Realschule II. Ordnung für »erwikligte ldehaltSerhöpungeu, sowie ein Dankschreiben de» Vorsteher» de» BllnvenuutcrstUtzuogSfoud», Herrn vir. Reinhardt, für den dem gedachten FoodS ge währt« Beitrag znr Verlesung. Nach Genehmigung zweier Urlaubsgesuche stellt b?r Herr Vorsteher die Zuschrift de» Rathe- be züglich der Einsetznng eines gemischten ständigen AuSschuffcS iür d:c Angelegenheiten der Gasanstalt, vorbehälilich näherer Bestimmungen hierüber dnrch OrtSftatut, znr Beralhnng. Herr Dlr. Näser beantragt Verweisung dieser Vorlage an einen Ausschuß, da ein früherer be züglicher Beschluß de« Käthe« ans Antrag de- GaSauSjchuffeS vom Collegium abgelehnt worden. Herr Bicevorstrher Goetz glaubt nicht, daß rme «orderathung nothwenbig sei und zu einem dem R thSbeschluffe widersprechenden Anträge führen werde. Der GaSauSschuß de- Eollegium» habe sich bereits mtt dem heute vorliegenden RrthSdeschlusse einverstanden erklärt. Der neue Ausschuß solle in der Hauptsache ein verwaltender stm, während »an dem früher in Aussicht ge- rommenen Ausschuß nur die Befugniß der Kost«- vrrwrüigung bis zu gewisser Höhe einräumen wollte. Herr Dir. Näser zieht feinen Antrag zurück uns tritt nunmehr die Versammlung der Vor lage einstimmig bei. Nachdem noch der RathSbeschlnß, den noth- leidenden Uederschwemmten in der Umgegend Magdeburgs 300» -ck aiS Unterstützung zu ge« währen, einstimmig genehmigt worden, reserirt für den Bauausschuß Herr Dir. Näser über die vom Rathe als sehr dringlich bezeichnet« Vor lage wegen Neuherstelluug des BühnenpodiumS im neuen Theater mit einem Aufwaudc von 9686 uk 60 xZ. sowie freie Gewährun.r de» Gase- zu der Vcieichtuvg während der betreffenden Arbeiten und Lerwilligung eines Honorars von 300 >4 für Ueberwachung der BelenchtungS- anlagen während der Bauausführung. Diese Angelegenheit hatte da» Collegium schon früher, in der Plenarsitzung am 1. December v ZS. (siehe Mittheilungen hierüber in Nr. 2, Beilage 2 de» Tageblatte» von diesem Jahre) beschäftigt und haben die damals beschlossenen Anträge in der Hauptsache die Zustimmung de» Nrthe» gefunden. Eine abweichende Meinung h. t der Rath ». A. noch hinsichtlich Anwendung von 40 Stück zum Tragen de» BühnenpodiumS bestimmter Säulen, welche herauSgeaommen und durch neue, je au- eine« Stücke bestehende Sä», lra ersetzt «erden sollten, während der Rath zur Erreichung einer Lrsvaruiß von 510 ^4 nur durch die 1. und 2. Versenkung reichende Säulen ausstellen »nd dirsrlben mit den unteren Theilen durch eiserne Zwingen verkuppeln lassen will. In der betreffende« Zuschrift thetlt der Rath »och mit, daß die vom Collegium gerügte Be- ^«o^uug«» bck der »ebikA» de» rogoblaM- Nutzung oe» Dachboden» des Theater» zum Wäschetrocknen abgestellt worden sei. Der Bauausschuß erklärt sich nach vorgevom- mener anderweiter Localdesichtigung damit ein verstanden. daß da» Bühnevpodium vollständig erneuert, sowie daß die außer den obcvgedachten 40 Stück Sänlen noch vorhandenen Sänleu, an Stelle der vom Collegium vorgeschlagenen Bolzen, mittel» Zugbändern befestigt werden sollen, trägt aber Bedenken, daß eine Anzahl der Säulen nicht durch neue durchgehende Säulen ersetzt werden sollen und beantrag; daher bei d«» früheren Anträge, 40 Stück durch gehende Säulen im Ganzen herzusteüev, zu beharren, im llebrigen aber die Vorlage unter Lerwilligung der geforderten Losten in allen Puncteu zu genehmigen. Bemerkt wird vom Ausschuß hierzu noch, daß nach Erklärung de- mit der Bauausführung be- auslragten Maschinenmeister» Römer durch Aus führung de» früheren Beschlüsse» hinstchtlrch der Säulen ein Mehraufwand nicht erwachsen werde. Ohne Debatte erhebt da» Collegium den vor liegend« AuSschußaatrag einstimmig zum Be schluß- Hierauf tritt man in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben ist die Abänderung de- Regulativs betreff» der neuen städtischen An baue «nd der Regnlirung der Straß«. Da diese» Regulativ insofern sich al» lücken haft erwies«, al» e» keine, durch § 2 de» Ge setzes vom 11 Juni 1868 ausdrücklich der ort«- statutarischen Regelung überwiesenen Bestimmnng« über da» Verfahren bet AuSmitlelung der Ent schädigung enthält, und da ferner nach einer Entscheidung de» Königlich« Ministerium» de» Jane« die Bestimmung« de» bürgerlich« Ge setzbuches über de» Schiedsspruch nicht ohne Weiteres auf da» t« Bmwaltuugswege stattfin- deude verfahr« bet LuSmitteluug der Entschä digung durch Sachverständige in Expropriation», fäll« augeweudet «erd« kann, so hat der Rath beschloß«, eine Ergänzung de» gedacht« Regu lativs i» ort-statutarischer Form vorzuuehmeu und al» tz. iS künftig folgende Bestimmung« au Statt der bisherig« aufzunehmen. „Könne» sich bet den nach diese» Regulativ zu stellende» Entschädigungsansprüchen die Inte- resienten über die Entschädigung nicht einigen, so ist z» unterscheid«, ob dem Berechtigt« die Stadtgemeiude oder eine Privatperson gegen- übersieht. Im letzteren Fall« bestimmt der Rath nach Abhaltnng eine» Verhör» »uter den Partei« die Entschädigung: glaubt sich der eine oder andere der verbilligt« bei der durch d« Rath sestze- stellten Eutschädignng nicht beruhigen zu können, so bleibt demselben der ordentliche Rechtsweg nach §31. »l 2 der Bers -Urk vom 4 September >831 Vorbehalt«. I« erster« Falle dagegen steht dem Berechtigt« die Wahl zu. ob er den Recht«weg bettet« oder durch Schiedsspruch seine Ansprüche feststen« laß« will. Wählt er letztere», so hat zu dem Schiedsgericht jede Partei Ein« Schiedsrichter zu stell«. Beide Partei« stad dem übereinstimmenden Ausspruch der SchiedSmänner »uterworf«. Ergeben sich »uter d« beiden da» Schied»ge rtcht bildend« EchiedSmänuern MeinuugSver schiedeuheit« irgend welcher Art, so haben die SchiedSmänner ein« Obmauu zn wählen, welcher an ihrer Stelle über deu D>ffer«zp»vct entscheidet, ohne au die vorhanden« LuSsprüche der Schied», «äuver gebnnd« z» sein. Sollte eine Parte, bin»« der vom Rathe vorzuschreibenden Frist von längsten« 14 Tagen den von ihr zu stellend« SchicsSmann nicht be nennen, oder sollt« die von d« Parteien zu stellend« SchiedSmänner sich binnen der vom Rathe vorzuschreibend« Frist von längstens 14 Tagen über die Person deS Obmann- nicht emig«, so ist die Vorgesetzte Regierungsbehörde um Bestellung des betreffenden Schied»- und bez. Obmann» anzugeh«. Die SchiedSmänner »nd der Obmann sind vom Rathe mittelst HandschlazeS in Pst cht zu nehmen". Der BerfaffuuzSauSschutz (Referent Herr vr Schill) beantragt, hierzu Genehmigung auS- ,»sprechen, jedoch im vorletzten alioe» hinter den Wort« „nicht benenn«" eiazuschatten „oder sollte der benannte SchiedSmanu nach Ablauf der nurgedachten Frist die Ertheilung de» Schiedssprüche» adlednen". Zur Ergänzung von § 17 soll laut der Vor lage de» RalheS nach den Wocter? „des von dem i Anleger bestritten« Aufwinde»" gesetzt werk« j ,,sür regulativmäßiqe Herstellung der Straße ^ und da» zu der Straße verwendete Areal i diesem oder seine» Nachbcsitzer Entschädigung t geleistet oder sonst mit ihm sich geeinigt hat;) hierbei ist der Anleger der Straße berechtigt, I eafern die Slraßenbreite 2S Meter über«» steigt, Entschädigung zu fordern. Gleiche Entschädigungen hat die Stadt- gemeivde in Anspruch zu nehmen, sobald und insoweit diese auf ihre Kosten an der Grenze von Grundstücken Dritter eine den Erfordernissen dieses Regulativ» entsprechende Straße angelegt hat. Denjenigen, welche für Herstellung von Verbindungswegen, z. B. Brücken rc." Der Ausschuß beantragt: »lio. 1 der Vorlage von den Worten „hier bei ist der Anleger" an zu streichen, »1. 2 zu fasten: „Ja gleicher Weise hat die Stadtgemeiude, sobald und insoweit diese auf ihre Kosten au der Grenze von Grundstück« Dritter eine dm Erfordernissen diese« RegulativS «tsprrchende Straße angelegt hat, Ent schädigung für die Herstillung der Straße und da» z» der letzteren verwendete Areal von den Besitzern der anliegenden Grund stücke zu beanspruchen. Hierbei ist dir Stadt- gemeinde berechtigt, bei einer Slraßenbreite von 23 Meter oder weniger für da» ganze Areal volle Entschädigung, bei «iner Straßen- breite von mehr als 23 Meter für das Areal »ach der Breite vou 23 Meter volle, für da» übrig« halbe Eatschädigong zu fordern. Zu dieser Entschävrgung haben die Besitzer der anliegend« Grundstück: gleichmäßige »nd zwar nach Berhällniß der Straßensront- länge der Grünt stücke, brS in die Mitte der Straße gerechnet zu bemeffcnde Arttbeile betzutragen". Außerdem wird vom Aulschuß noch vorgr- schlag«: de« Rathe zur Erwägung anheim zu geben, ob e» sich nicht empfehle, bei Gelegenheit der jetzigen Ergänzung bezw. Abänderung de» Regulativs, die neuen städtisch« Anbaue und di« Reguliruug der Straß« betreffend, auch Bestimmungen de» Inhalt»: ») daß. wenn eine bestehende regulativmäßige Straße auf Kost« der Stadtgemeiude ver- brettert wird, die Besitzer der anliegenden Grundstücke, welche von der Verbreiterung Borthetle zieh«, verpflichtet sein soll«, die Stadtgemitnde weg« de» vou ihr für die Glraßenverbreiterung bestritt«« Aufwandes nvthrilig zu entschädig«, d) dnß, wenn eine im Besitze der Stadtgemeinde bcfindliche. nicht regulativmäßige Straße aus schließlich oder doch zumeist auf der ein« Seite verbreitert »nd in eine regulativmäßige verwandelt werden soll, bei Feststellung der ArcaMeitragöpflicht der einzeln« Interes senten die schon bestehende Straße unberück sichtigt zu bleiben und jeder Adjacent zu dem jenigen Areale, welche» außer der bisherig« Straße zur neuen Straße erfordert wird, gleichmäßig beizutragen hat, zu treffen und dem Collegium eine Vorlage in dieser Richtung zu machen. Nachdem Herr Referent diese Anträge eingehend begründet, weift Herr S'adtrath Mechler zudem letzt« A«S- sch.ßantrag darauf hin, daß in §. 17 eine auf tz. 16 bezugnehunnde Bestimmung enthalt« fei, welche die im LuSschußanlrag berührte Ange legenheit behandle. Der Herr Referent hält die vom Ausschuß am Schluß de« Gutachtens emvsohlen« Bestim mungen deshalb nicht für überflüssig. Herr Etadtrath Mechler giebt zu, daß diese Bestimmungen eine Ergänzung de« Regulativ« sein würden, und schließt sich hierauf d,e Ver sammlung dem AuSschußgutacht« in all« Theilen einstimmig an. Ein nunmehr folgende- weitere» Gutachten de» BersasiungSaurschusse», vorgetragen durch Herrn vr Blum, behandelt di- neuere RathSvorlage betreffs Aufstellung eine» OrtSstatut» für da» GewerbeschiedSgericht. Der Entwurf (abgrdruckt in Nr. 40 zweite Beilage de- Leipzig. Tageblatt«- vom 9. Februar d. I.) hat in der Plenarfitzuug vom 17. Decbr v. I. im wesentlichen schon die Zustimmungen de» Soll, erhalten, nur war, abge sehen von redaktionell« Abänderung«, die in §.11. festgesetzte Gewährung einer Entschädigung an die Beisitzer de» GewerbeschiedSgertlbt» abge lehnt und zu §. 12 »I 2 der Zusatz beautragt Word«: „abwesender Partei«". In der neueren Vorlage hält der Rath daran fest, daß d« Beisitzern Diäten gewährt «erd« und zwar so, daß jedem Ve sitzer für die Sitzung«, an denen er Lheil genommen, al» Entschädigung 4 geiablt werden, wenn die Sitzung ein« ganzen Arbeitstag in Anspruch nimmt, 2 dagegen, wenn sie nur einen halben Arbeitstag dauert. Zur Motwtrung diese- Beschlüsse» bezieht sich ver Rath auf die in der ersten Bor- läge entwickelten Gründe sowie auf eine Eingabe de» hiesigen OrtSverein» de» allgemeinen deutschen Handwerker- und Fabrikantenverbandes. Weiter hat der Rath den beantragten Zusatz zu tz. 12 al. 2 abgelehnt, weil auch für am Otte anwesende Parte:« Verhältnisse vorlieg« können, welche eine Vertretung rölhig machen, die Beschlußfassung hierüber aber ohnedies stet» dem TewerbeschiedSgericht Vorbehalten bleibe. Ferne- ist vom Rathe, entgegen der früher« Vorlage in Gemäßheit de» beider letztenvcrathung vom Verfassungsausschuß gestellt«, vom Colli aber adgelehnten Antrag«, zu § 7 »I. 2 die Zeit für Abgabe der Stimmzettel auf die Stund« von Mittag« 12 Uhr bi» 8 Uhr Abend» festgesetzt worden, weil nicht zn verkennen sei, daß mit dieser abgeänderten Bestimmung namentlich den Arbeitnehmern die Ausübung ihre» Stimmrecht» sehr erleichtert werde. Endlich hat^ der Rath »och, nachdem fett«» der Ministerien der Justiz und de» Inner» an-
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