Einleitung. (1Y also daraus in der Hauptsache hinaus, dem Feuer durch Demoliren der Nachbar schaft die Nahrung zu entziehen. In diese Zeit dürfte nun die Verpflichtung der Zimmerleute, Holzhauer rc. fallen, mit ihren Aexten zum Feuer zu eilen. Die wilden Zeiten des Faustrechts sind es endlich, die den deutschen Städten eine eigenthümliche Organisation gegen die „Fewersnoth" auszwingen. Aus der Zornruthe Gottes wird ein innerer Feind, gegen den man ebenso schlagfertig ge rüstet dastehen musi. wie gegen das Strauchritterthum und gegen die Eroberungslust des fürstlichen Nachbars — ein Feind, vor dem man auf ängstlicher Hut liegen muß; denn entmenschte Banden schweifen allerorten in den Landen, schleichen sich durch's Thor, lasten den rothen Hahn ausfliegen, um unter dem Schutze seiner lähmenden Flügelschläge durch Diebstahl und Raub Mittel zum nackten Leben zu finden. Wie die Stadt gegen den Ritter, Bischof und Herzog Waffen ansammelt und dem Bürger befiehlt Wehr und Harnisch zu halten, so schafft sie wider die Brunst Feuerrüstungen an und verpflichtet ihre Bürger und Schutzverwandten, sich mit Löschgeräth wohl zu versehen. Die Stadl ist beim Feuers-Ausbruch wie im Kriegszustände: die Thore werden geschloffen, die Mauern mit bewaffnetem Volk besetzt zur Abwehr von Ueberfall und Plünderung, dieweil im Innern die gesetzliche Organisation der bürgerlichen Löschpflicht rastlos den Flammen zu wehren sucht. Es ist die Epoche der Feuer-Ordnungen, jener schönen Frucht mittel alterlich-bürgerlicher Selbstregierung. Bezeichnend genug ist ihnen meist eine Tumult-Ordnung angehängt, andrerseits aber sind sie durchhaucht von einem hohen sittlichen Ernst, wenn er sich auch in etwas kräftiger, aber in ihrer Naivität um so entzückenderen Sprache kund giebt. Die Liebe zum Nächsten und zur Gemeinde wird durch sie als Bürgerpflicht ftatuirt. Eine irrige Meinung würde es sein, wollte man glauben, daß die Feuer- Ordnungen mit ihren umfassenden, bis ins kleinste Detail gehenden Beitimmungen wie die geharnischte Pallas Athene aus Jupiters Stirn, den weißhaarigen Häup tern am Rathstische entsprungen sei. Man wird vielmehr alle schon vorhandenen einzelnen Bestimmungen in eine gesammelt, verbessert, mit den Beltimmungen anderer Städte für vorliegende Verhältnisse erweitert und das Ganze mit größerer Strenge, denn vorher, gehandhabt haben. Die Feuer-Ordnungen zerfallen zumeist in 3 Haupttheile: 1) Verhütung des Feuers, 2) Bekämpfung des Feuers und 3) Maßregeln nach gedämpftem Feuer. Doch trägt bei allen namentlich der zweite Theil den Stempel der Unbehilflichkeit an der Stirn. Zwar erscheint in dem Bürgermeister ein einheitliches Kommando und wird dem Princip der Arbeitstheilung, hier wie überall die Seele des Ge lingens, bereits Rechnung getragen — es erscheinen scharf gegliedert Lösch dienst, Rettungsdienst und Nachtdienst, auch Feuerlärm, Wasserzufuhr und Absperrung der Brandstelle sind geordnet, so gut als es die Mittel der herrschenden Kultur nur gestatten wollen — aber das ganze Reltungswerk wird mit einem Aufgebot von menschlichen Kräften in Scene gesetzt, die Erstaunen weckt. Es ist. als ob die Mangelhaftigkeit des Geräths wett gemacht werden solle durch die Masse der Arme, die es regieren, und der schwache Strahl der