(10) Anhang. Brust des Betroffenen entpreßte und aus der rein menschlichen Regung, dem Noth- leidenden beizuspringen, entwickelte sich zunächst die freiwillige nachbarliche Hilfe, die sich in Löschen und Retten von Hausgeräth kund gab. Allmählig ward daraus die gesetzlick, gebotene Löschhilfe, aus dem Nothruf aber das allge meine Alarmsignal, dem sich zunächst wohl das Horn des Gemeindehirten zugesellte, dann der Hornruf des Thorwächters, schließlich mit der Einfüh rung der Glocken deren Stürmen und mit Einführung von Nachtwächter und Militairwachen das Horn des ersteren und die Trommel der letzteren. Daß die Bethätigung auch der gesetzlich gebotenen nachbarlichen Hilfe sich zunächst neben dem Retten hauptsächlich auf das Zubringen von Wasser beschränkte, liegt aus der Hand, ebenso daß von einer bedeutenden Organisation derselben nickt die Rede sein kann. Nur in den Gegenden, wo man Weinbau trieb und die Trauben und anderen Früchte, auch wohl Wasser in sogenannten „Butten" auf dem Rücken transportirte, werden frühzeitig die Besitzer solcher Gefäße zum Wasser zutragen verpflichtet worden sein, wie sich dies auch aus einer Bestimmung der Stadt Augsburg vom Jahre 127 6 ergiebt. Man befindet sich eben noch in der Kindheit des Feuerlöschwesens, das zudem im Geistesleben der Nation einen furchtbaren Gegner findet. Wohl war erkannt worden, daß Wasser, über ein kleines Feuer ausgegossen, dasselbe zischend löschte. Schon dieses Zischen allein mochte auf allerhand wunderliche Gedanken führen. Wie aber, wenn der Holzbau in Hellem Feuer stand und man mit aller Aufopferung, der Hitze Trotz bietend, Wasser in die Flammen schleuderte und sehen mußte, wie sie nicht nur widerstan den, sondern aus dem feindlichen Elemente selbst neue Nahrung sogen — mußten da nicht die Geister sich verwirren und ihre Zuflucht suchen bei den Zaubermitteln der heidnischen Altvordern, die das Christenthum, weit entfernt sie auszurotten, nun in ein neues Gewand gekleidet hatte — ist es zu verwundern, daß die Hand das Gefäß fahren ließ und zum Rosenkranz griff, um den Zorn Gottes zu besänftigen, der sich da so schrecklich offenbarte und sich endlich Alles, von Furcht und Entsetzen übermannl, mit Kind, Vieh und Geräth auf's offene Feld rettete und da wüthen ließ, was wüthete. Die Feuerverhütung blieb also wesentlich die Sorge der Stadtbehörden und offenbarte sich bei wachsender Bebauung in Bestimmungen, welche die Breite des offenen Zwischenraumes zwischen benachbarten Häusern regelte. Nachdem man dann bei stürmischem Wetter das Flugseuer als den Hauptstister der großen Brünste erkannt hatte, folgten die Bestimmungen über feste Bedachung, die vielfach schon ins 14. Jahrhundert fallen und dem Gebot der steinernen Eckhäuser vorangehen. Um diese Zeit kommt auch mehr System in die Wasserzufuhr als noch ein zige Feuerlöschtaktik. Zunächst geregelte Wasserzusuhr. Jeder Hausbesitzer hat bei Feuersgesahr, ja selbst bei sehr heißen: Wetter, Gesäße mit Wasser vor die Thüre zu setzen; auch werden jetzt schon Bottiche an den öffentlichen Brunnen ausgestellt. Sodann tritt mit dem schmalen hochaufstrebenden Hause der eigentliche Feuerhaken in seine Rechte. Es ist bemerkt worden, daß bei ruhigem Wetter das Feuer da nicht übersprang, wo ein noch unbebauter Platz sich ihm entgegenstellte — also heißt es, solche Plätze rings um den Brandort schaffen. Das Feuerlöschen geht