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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- ArtikelDas Ergebnis unseres Preisausschreibens zur Erlangung ... 271
- ArtikelÜber Konkurrenzverhältnisse in der Uhrmacherei 272
- ArtikelZur Entstehung und Entwicklung der Schwarzwälder Uhrenindustrie 274
- ArtikelKonstruktion und Berechnung von Spiralfeder-Endkurven 280
- ArtikelVon den Glashütter Festtagen 283
- ArtikelElektrischer selbsttätiger Dienstbotenwecker 284
- ArtikelRheinisch-westfälischer Verband der Uhrmacher und Goldschmiede 286
- ArtikelZur elektrischen Signal- und Weckuhr 287
- ArtikelArtikel 287
- ArtikelVermischtes 287
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 290
- ArtikelPatente 17
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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288 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No war die Vergebung des ansehnlichen Auftrages an die aus kleinen Anfängen zu ihrer heutigen Bedeutung emporgewachsene Wies badener Firma. Von der Nemesis ereilt. Unsere Leser werden sich auf eine in No. 10 unserer Zeitung befindliche Annonce, in welcher für Ermittelung eines Brillantendiebes 100 Mk. Belohnung ausgesetzt waren, erinnern. Derselbe ist nunmehr verhaftet, und erfahren wir darüber folgendes: Der 29jährige zu Punitz in der Provinz Posen geborene Uhrmacher Paul Kirste war vor zwei Jahren in Köpenick tätig und hatte dann einen Posten bei dem Uhrmacher und Goldwarenhändler Engelhard in Brüssel angenommen, wo ihm eine Art Vertrauensstellung eingeräumt wurde. Im Februar d. Js. verschwand der junge Mensch plötzlich aus dem Geschäft unter Mitnahme von Brillanten im Werte von 6000 und einer Uhr im Werte von 800 Franks. Die polizeilichen Nachforschungen blieben ergebnislos. Da tauchte der Dieb Ende der vorigen Woche in Köpenick auf, wo er seine frühere Freundin und einige Bekannte wieder aufsuchte. Zufällig bekam ihn dort sein ehemaliger Brot herr zu Gesicht, der eine steckbriefliche Bekanntmachung gegen den flüchtigen Uhrendieb kürzlich in einer Fachzeitung gelesen hatte. Der Köpenicker Meister benachrichtigte die Polizeibehörde, die den Kirste verhaftete. Bei dem in das dortige Amtsgefängnis eingelieferten Kirste fand man noch sämtliche gestohlenen Gegen stände. Er gibt an, den Diebstahl nur deshalb ausgeführt zu haben, weil er sich durch seinen Chef geschädigt fühle. Seit dem Dieb stahl war Kirste unstät umhergeirrt, hatte es aber nicht gewagt, seine Beute zu veräußern. Ein Nachtrag zur Lustbarkeitssteuer beschäftigte kürzlich die Erfurter Stadtverordneten mit dem erfreulichen Resultate, daß eine wesentliche Erleichterung in der Besteuerung von Musik automaten beschlossen wurde. Für die Orchestrion- und Auto matenbranche ist diese Aenderung der Lustbarkeitssteuer von eminenter Wichtigkeit. Das Anrufen aller richterlichen In stanzen, sowie die mehrfach erschienenen ministeriellen Ver fügungen gegen die hohe Lustbarkeitssteuer, wie sie Erfurt hatte (Mk. 3 bezw. 6 pro Tag) waren erfolglos, da den Kommunen das Recht zusteht, nach eigenem Ermessen den Steuersatz fest zustellen. Die neue Verordnung fordert für das Spielen eines automatischen Musikinstrumentes in Gastwirtschaften, Schank stuben, öffentlichen Vergnügungslokalen, Buden oder Zelten bei einem Neuwert (verkehrsüblichen Verkaufspreise) des Instrumentes von 300—1000 Mk. einschließlich, l°/ 0 des Neuwertes, von mehr als 1000—2000 Mk. 2% des Neuwertes, von mehr als 2000 Mk. 3°/ 0 des Neuwertes für jedes Rechnungsjahr (1. April bis 31. März), in welchem das Instrument mindestens einmal benutzt wird. Nur eine Aenderung der Bestimmung mit solch großen Härten durch die gesetzgebende Körperschaft der Gemeinde oder Stadt kann Abhilfe schaffen. Der Verband deutscher Musikwerke- und Automatenhändler hat dem Magistrat und den Stadtverordneten der Stadt Erfurt telegraphisch seinen Dank übermittelt. Es ist zu wünschen, daß die anderen Städte mit gleichen Steuersätzen dem Beispiel der Stadt Erfurt folgen und die seitherige Erdrosse lungssteuer auf ein Maß setzen, daß man sie als gerecht erachten kann. Dem Agitationskomitee des Verbandes deutscher Musik werke- und Automatenhändler wird obiger Erfolg ein Ansporn sein, auch weiterhin kräftig in seinen Bestrebungen fortzufahren, so daß die zur Zeit darniederliegende Branche, frei von Ungerechten drückenden Lasten, sich wieder zu früherem Glanze erheben kann. Ausstellung von Lehrlingsarbeiten in Bielefeld. Die Hand werkskammer zu Bielefeld veranstaltete am 26. Juni d. J. auf dem „Johannisberg“ eine Ausstellung von Lehrlingsarbeiten, die be sonders von dem hohen Stand der gewerblichen Fortbildungs schulen ein deutliches Bild ergab. Leider war es der Uhrmacher- Innung zu Bielefeld nicht gelungen, die Arbeiten, welche zwei Ausgelemte des Kollegen Böckelmann vorher als Prüfungsstücke gefertigt hatten, für die Ausstellung zu erhalten, so daß unsere Kunst unvertreten bleiben mußte. Dagegen hatten wir Gelegen heit, vorher der Vollversammlung der Handwerkskammer bei zuwohnen und konnten dort mit Vergnügen feststollen, daß ein Vertreter der Uhrmacherei, der uns wohlbekannte Kollege Pütt in Gütersloh sich lebhaft an den Arbeiten der Handwerks kammer beteiligt, welcher er als Vorstandsmitglied angehört. Herr Pütt hatte das Referat über den Plan, in Gemeinschaft, mit den anderen westfälischen Handwerkskammern Meisterkurse und Lehr werkstätten einzurichten, übernommen und entwickelte dabei eine Fülle statistischen Materials, welches zusammenzutragen ihm ge wiß viel Arbeit und Mühe verursacht hat. Der Referent hatte dafür die Genugtuung, daß seinem Anträge gemäß die Kammer 100O Mk. als Anteil zu dem genannten Zwecke bewilligte. In Gesellschaft der Kollegen Pütt (Gütersloh), Plettenberg, Döpper mann und Ripp (Bielefeld) hat der Schreiber dieser Zeilen dann noch einige genußreiche Stunden in anregendem Gespräch ver bracht und die Lebei zeugung mit nach Haus genommen, daß die Handwerkskammer Bielefeld auf die Mitarbeit unserer Kollegen nur stolz sein kann. Eine neue Normaluhr nach Rieflerschem System mit her metisch verschlossenem Gehäuse, mit Riefler-Pendel und Vor richtungen zur Erzielung möglichst konstanter Innen-Temperatur soll probeweise auf dem Lützo wplatz in Berlin aufgestellt werden. Bewährt sich das neue System, so soll es bei der schon lange geplanten Vermehrung der Normaluhren Berücksichtigung finden. Rodi & Wienenberger, Akt.- Ges. für Bijouterie und Uhr- ketteufabrikation, Pforzheim. Der in 1902/1903 erzielte Fabri kationsgewinn, der diesmal nur in einem Posten nach Abzug der nicht bezifferten Unkosten ausgewiesen wird, stelltsich auf 108 798 Mk. (i.V. 219 180 Mk. gegenüber 103 255 Spesen); nach Vornahme von 38 474 Mk. (38 883 Mk.) Abschreibungen ergibt sich einschließlich 17115 Mk. (19 267 Mk.)Vortrag ein Reingewinnvon 87 439 M. (96 308Mk.), wovon wie i.V. 50 000 Mk. als 10% Dividende verteilt, 3516 Mk. (3852 Mk.) der Reserve sowie 10 000 Mk. (15 000 Mk.) der Spezial reserve überwiesen und 13 999 Mk. (17 115 Mk.) vorgeiragen werden. Der äußerst dürftige Bericht konstatiert nur den befriedigenden Verlauf des Geschäftsjahres; der nicht näher angegebene Umsatz sei etwas größer gewesen als im Vorjahre. Nach der Bilanz haben bei 500 000 Mk. Aktienkapital und 100 000 Mk. Hypothekenschuld Kreditoren neben dem auszuschüttenden Gewinn den verhältnis mäßig hohen Betrag von ,359 245 Mk. (334 755 Mk.) zu fordern, wo gegen inBar und Wechseln 92131 Mk. (58 315), in Vorräten263 836 Mk. (294 320 Mk.) und bei Debitoren 330 057 Mk. (298 011 Mk.) vorhanden waren. Die Anlagen stehen mit 402 084 Mk. zu Buche. Ein Gebrauchsmusterstreit zwischen den Uhrenfabrikanten Bäuerle in St. Georgen (Schwarzwald) und der Firma Schlenker & Kienzle in Schwenningen beschäftigte den 1. Zivil-Senat des Reichsgerichts. Es handelt sich um das im Jahr 1899 für den Uhrmacher Obergfell eingetragene Gebrauchsmuster, welches eine Vorrichtung betrifft, damit Uhren klangvoll schlagen. Die bisher üblichen Gongfedern sind Spiralfedern; die neue Art ist eine Stab feder, dadurch ist der Klang voller. Obergfell hatte seine Rechte an Bäuerle in St. Georgen übertragen. Bäuerle hat gegen Schlenker & Kienzle Klage erhoben, weil diese Uhren in den Handel bringen, welche nach Ansicht des Klägers jenes geschützte Muster verletzen; er hat beantragt, dem Beklagten bei 50 Mark Strafe für jeden Fall des Zuwiderhandelns zu verbieten, Uhren mit solchen Gongstäben zu verkaufen, und an den Kläger 5000 Mark als Entschädigung zu zahlen. Das Landgericht Rottweil a. N. hatte den Klage anspruch für gerechtfertigt angesehen; doch hatte das Oberlandes gericht Stuttgart auf die von der beklagten Firma eingelegte Berufung das Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Hier gegen hatte der Kläger Revision beim Reichsgericht eingelegt. Der höchste Gerichtshof hat die Feststellungen des angefochtenen Urteils, wo es sich um den Unterschied zwischen Gongfeder und Tonfeder handelt, nicht für ausreichend erachtet; das Urteil wurde deshalb aufgehoben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das Oberlandesgericht Stuttgart zurück verwiesen. Die Handwerkskammer ist zur Tragung der Kosten, welche durch die Beaufsichtigung der Prüfungsarbeiten entstehen, n i cli t verpflichtet. Diese Entscheidung hat der Herr Oberpräsident der Provinz Westpreußen auf die Beschwerde eines Prüfungs kommissions-Vorsitzenden getroffen. In dieser Entscheidung wird folgendes zum Ausdruck gebracht: „Im übrigen beruht die Ab legung der Meisterprüfung auf freiwilliger Entschließung des Prüflings und von der Berechtigung zur Führung des Meistertitels ist weder die Befugnis zum selbständigen Gewerbebetriebe, noch zur Anleitung von Lehrlingen abhängig. Hieraus ergibt sich der auch der Prüfungsordnung innewohnende Grundgedanke, daß der Prüfling die gesamten Unkosten des Prüfungsverfahrens selbst zu tragen hat und zwar entweder allein oder im Verein mit anderen Bewerbern, deren Zulassung zu demselben Prüfungsverfahren gemäß § 3d der Prüfungsordnung zulässig ist. Wenn der Prüf ling nicht bereit sein sollte, die b a r e n Koste n d e r Beauf sichtigung zu tragen, er anderseits jedoch Wert daraut legt, die Prüfung zu bestehen, so wird demselben au 1 - zu ge ben sein, sich der Prüfung am Sitze der Prüfungs kommission zu unterziehen.“ Zusammenschluß der Handwerks- und Gewerbekammeru. Dem nächsten Handwerkskammertage werden verschiedene An träge von allgemeiner Bedeutung zur Beschlußfassung unter breitet werden. Zunächst ist die Schaffung eines ständigen Bureaus, einer Zentralstelle der deutschen Handwerks- und Ge werbekammern in Aussicht genommen, ferner die Gründung eines großen Blattes für Handwerks- und Gewerbe-Interessen. Die Quittungskarten der Alters- und Invaliditätsversicherung sollen auf den Namen des Gesellen nur dann ausgestellt werden, wenn das Zeugnis über die bestandene Gesellenprüfung vorgelegt ist. Der Verband der deutschen Berufsgenossenschafton soll ersucht werden, sich gleichfalls dafür auszusprechen. Säurefreies Lötwasser. Zur Darstellung von säurefreiem Lot wasser bringt man nach der „Zeitschrift für Blechindustrie“ in Salzsäure Zinkbleehabfälle, und zwar in solcher Menge, daß nach vollkommener Sättigung noch ein l'ohersohuli von Zink vor-
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