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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innung contra juristische Bureaukratie
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt - Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 145
- ArtikelModerne künstlerische Uhren 146
- ArtikelWie muß sich der Uhrmacher bei Auswahlsendungen verhalten? 147
- ArtikelJohn Harrison's Chronometer (Schluß) 149
- ArtikelDas moderne Kostüm 150
- ArtikelInnung contra juristische Bureaukratie 151
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 152
- ArtikelWas muß der Uhrmacher vom Silber wissen 153
- ArtikelSchutz gegen Einbrüche 154
- ArtikelPersonalien 155
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 155
- ArtikelVereinsnachrichten 155
- ArtikelVermischtes 156
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 159
- ArtikelFragekasten 159
- ArtikelBüchertisch 160
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 160
- ArtikelPatente 160
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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152 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 10 sessene Uhrmacher-Handwerk herausspringenden Schädigungen gerecht werden zu können. Der Magistrat fühlte sich bewogen, nach Einholung eines pfandamtlichen Gutachtens (!) diesen Forderungen nicht stattzu geben, mit der Begründung, daß die gegenwärtig mit der Annahme von Pfändern betrauten Beamten, wenn auch ohne fachmännische Ausbildung, doch für wohl befähigt zu erachten seien, eine rich tige Schätzung der eingelieferten Gegenstände vorzunehmen. Weiter heißt es in dem Antwortschreiben, von einem im großen betriebenen kartonweisen Uhrenversatze könne keine Rede sein, da in einem einzigen bisher vorgekommenen Falle der Verpfänder ein Würzburger Uhrmacher gewesen sei. Hiermit gab sich die Innung begreiflicherweise nicht zufrieden, glaubte sich vielmehr durch die letzte Äußerung in ihrer Ehre gekränkt und unterbreitete dem Magistrat unter dem 23. September 1903 eine neue geharnischte Eingabe, in der die früheren Be schwerden nochmals aufgerollt wurden. Sie gipfelte in folgenden Sätzen: „Bevor man einen ganzen Handwerkerstand öffentlich in den Tageszeitungen blamiert und bloßstellt, wäre es an der Ordnung, wenn man sich zuvor mit den Interessenten, welches in diesem Falle die Uhrmacher-Innung ist, ins Benehmen setzen würde, um genaue Recherchen pflegen zu können. Wir ersuchen deshalb, gerade in diesem Punkte, durch welchen die Innungsmitglieder, die noch nie Uhren zum Versatz gebracht haben, diskreditiert wurden, um genaue Aufklärung und Namhaftmachung der betref fenden Verpfänder, widrigenfalls wir gezwungen wären, die Hilfe der Presse in Anspruch zu nehmen.“ Ferner: „Wir bezahlen als Würzburger Bürger die nämlichen Steuern wie die Herren Gold arbeiter und bitten deshalb ganz energisch um Gewährung der gleichen Rechte, nämlich: Anstellung eines gelernten Uhrmachers aus der Mitte der Innungsmitglieder als vereidigter Taxator für Uhren“. Der Innung ging hierauf unter dem 23. Oktober 1903 die Antwort zu, daß der Magistrat es einstimmig abgelehnt habe, „einer mit so grundlosen Ausfällen behafteten Eingabe sachlich näher zu treten.“ Es dürfte sich erübrigen, an diese Entscheidung einen größeren Kommentar zu knüpfen, da jeder unparteiisch Urteilende die Frage, wer Recht hat, ohne Schwierigkeit beantworten kann. Nur fol gendes sei bemerkt. Formell befindet sich der Magistrat aller dings im Recht, denn es entspricht nicht den üblichen Geflogen- heiten, Behörden gegenüber sich eines Tones, wie ihn die Innung anschlug, zu bedienen. In sachlicher Beziehung, und darauf kommt es in unserem Falle an — ruht jedoch das Recht auf seiten der Innung, die nur in der Art, ihre berechtigten Forderungen zur Geltung zu bringen, etwas über das Ziel hinausgeschossen ist. Dieser Mißgriff dürfte jedoch um so eher verziehen werden, als immerhin auf die Antragsteller Rücksicht zu nehmen war, bei denen der Magistrat kein allzugroßes Maß von Formgewandtheit in der Abfassung von Schriftstücken voraussetzen durfte. Uns will es bedünken, daß das juristische Element die führende Stelle in der Würzburger Stadtverwaltung zu spielen pflegt, da sich keine ein zige warnende Stimme erhob, um den ablehnenden Bescheid in irgend einer Weise zu beeinflussen. Es ist dies um so bedauer licher, wenn man bedenkt, daß Leute, die über das Wohl und Wehe der Stadt und ihrer Bewohner zu wachen die Pflicht haben, wegen geringfügiger Formmängel die Ausübung dieser Pflicht verweigern. Lehrreich ist unser Fall insofern, als er einen neuen Beweis dafür liefert, wie wenig doch das allein seligmachende Studium der Jurisprudenz zur Beurteilung wirtschaftlicher Fragen befähigt. Aus öer Werhftcrtt — für öie Werhftatt Spiralbefestigung an Uhren zwischen durch Schraube bewegten Klemmbacken. Das durch die beigegebene Abbildung dargestellte Modell einer Spiralbefestigung an Uhren ist durch die Anordnung von Klemm backen, von denen eine durch eine Schraube bewegt wird, und zwischen welche das Spiralfederende geklemmt wird, neu und eigenartig. Die Spirale wurde bisher an der Spiralrolle sowohl, als auch am Spiralklötzchen mit Stiften befestigt. Um Zwecks Regulierung — besonders billiger Uhren — die Länge der Spirale zu ver ändern, muß man bei dieser Einrichtung jedesmal den Stift ent fernen und wieder befestigen, sowie die Spirale wieder flach legen und in die richtige Höhenlage bringen. Bei vorliegendem Modell kommt der Stift ganz in Wegfall. In einer vertieften Ausdrehung des Spiralklötzchens ist parallel zu der Spirale eine durch eine Schraube bewegliche Klemmbacke angebracht, zwischen welcher das Spiralende eingeschoben, und durch Anziehen der Schraube (durch deren Ansatz) fest gegen die Wand des Spiral klötzchens gepreßt wird. Die Schraube ist mit einem Zapfen versehen, welcher die Klemmbacke führt und hält. Durch einfaches Lockern der Schraube läßt sich die Spirale beliebig in der Länge und Höhe verstellen (verschieben). Die Spirale wird, weil sie frei zwischen den Klemmen beweglich ist, beim Schließen derselben weder seitlich noch in der Höhenlage verändert, sondern sie legt sich auch beim Schließen der Klemme von selbst wieder flach. Diese Vorrichtung weist daher gegenüber der Befestigung mit Stiften bedeutende Vorteile auf. Sie ermöglicht bei Breguet- Spiralen mit Leichtigkeit eine oft erforderliche geringe Längen veränderung, besonders aber für flache Spiralen ohne Endkurve ein schnelles Regulieren. Man hat nicht mehr nötig, die Spirale jedesmal wieder flach zu legen, sondern dieselbe bleibt bei jeder Verschiebung genau im Kreise der Rückerstifte, und parallel zu denselben, die Höhenstellung und das Flachlegen der Spirale reguliert sich von selbst und erleichtert durch bedeutende Er sparnis an Zeit und Mühe die Regulierung der Uhren. Ebenso ist eine Beschädigung der Spirale ausgeschlossen. Bei der Be festigung mit Stift wird die Spirale meist in der Rundung des Loches verletzt und hohl gedrückt (verwendet), auch verhindert der großenteils vorstehende Stift eine gleichmäßige Bewegung (Entfaltung) nach außen. Auch dieser Übelstand wird durch die Befestigung mittels Klemme beseitigt; die Spirale wird zu beiden Seiten gleichmäßig lang gefaßt, behält ihre natürliche (runde) Lage und wird weder verletzt noch verwendet oder hohl gedrückt. Die Klemmbackenbefestigung der Spirale ist ihrem Erfinder Herrn Richard Lange in Glashütte patentamtlich geschützt. Ein neues Vernickelungsverfahren gibt Edison an. Nachdem auf den zu vernickelnden Stücken aus Eisen oder Stahl eine sehr dünne Nickelschicht durch Elektrolyse niedergeschlagen ist, hängt man die Stücke in eine Atmosphäre von Wasserstoff und erwärmt sie bis zur Gelbglühhitze. Dadurch findet ein so inniges Aneinanderschweißen der beiden Metalle statt, daß die Stücke nunmehr sogar gezogen oder gewalzt werden können, ohne daß eine Verletzung der dünnen Nickelschicht statt findet. Da das Schweißen sich in einer nicht oxydierenden Um gebung abspielt, werden die Stücke durch die Erhitzung durchaus nicht angegriffen.
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