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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sully's Marineuhr mit Hebelvorrichtung
- Autor
- Groß, Alexander
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 161
- ArtikelSully's Marineuhr mit Hebelvorrichtung 162
- ArtikelÜber die Pflege der Augen 164
- ArtikelElektrische Fernseher 165
- ArtikelDer Grahamgang 166
- ArtikelKampf gegen unlautere Versandgeschäfte 167
- ArtikelSchutz gegen Einbruchdiebstahl 169
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 170
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 171
- ArtikelVereinsnachrichten - Vermischtes 172
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 174
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 174
- ArtikelFragekasten 174
- ArtikelPatente 176
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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162 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 11 entsprochen und folgendes Gesuch an die Königliche Regierung zu Münster i. W. gerichtet: Ein Mitglied unserer Vereinigung führt lebhafte Klage über den Schaden, welcher ihm durch die häufige Veranstaltung von Preisschießen und Preiskegeln um Taschenuhren in Waltrop seitens dortiger Wirte verursacht wird. Da derartige öffentliche Ausspielungen doch der polizeilichen Genehmigung bedürfen, so bitten wir die Kgl. Regierung, auf die zuständigen Behörden einwirken zu wollen, daß diese Ge nehmigungen nicht mehr erteilt werden. Nach § 42a dürfen an öffentlichen Orten Gegenstände, die nach § 56 der Gew- Ordn. vom Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen sind, auch innerhalb des Gemeindebezirks nicht feilgeboten werden. Unzweifelhaft ist das Ausspielen dem Feilbieten gleich zu achten und ein Wirtshaus unbestritten ein öffentlicher Ort. Es kann wohl auch nicht im Sinne der Gesetzgeber ge legen haben, daß die den Vertrieb von Taschenuhren ein schränkenden Bestimmungen (§§ 42 a und 56) durch die Ge nehmigung von Ausspielungen aufgehoben werden. Wir hoffen deshalb auf eine Erfüllung unserer Bitte und zeichnen Hochachtungsvoll Deutsche Uhrmacher Vereinigung. Von der Uhrmacher-Innung zu Hannover erhielten wir zu dem Uhrmacher und Goldarbeiter folgende Zuschrift: In der am 29. April er. stattgehabten Versammlung der Uhrmacher-Zwangsinnung zu Hannover wurde die Frage, ob ein Uhrmacher sich zugleich Goldarbeiter nennen dürfe, eingehend und lebhaft erörtert. Die Versammlung sprach sich entschieden dafür aus, daß ein Uhrmacher, wenn er nicht zugleich wirklich gelernter Goldarbeiter ist, sich nicht Goldarbeiter nennen dürfe. Es wurden die Mitglieder, welche vielleicht noch auf ihren Firmen schildern etc. derartige Bezeichnungen führen, gebeten, dieselben in Zukunft fortzulassen. Dieser Beschluß entspricht vollständig unserer Auffassung, und wir nehmen deshalb davon gern Notiz. Wiederholt verurteilt war auf Antrag des Uhrmachervereins zu Essen der Möbel- und Uhrenhändler Lambert Hülzer in Essen wegen unwahrer An zeigen und unlauteren Wettbewerbs. Im Bericht der Zentralstelle vom 1. Mai wurde von der letzten Verurteilung schon Kenntnis genommen. Trotz derselben hat L. Hülzer nicht aufgehört weiter seinen großen Konkurswaren-Ausverkauf zu inserieren, obgleich der Konkurs längst beendet ist. Der Kollege Sprenger hat darum im Aufträge des Uhrmachervereins von Essen erneut Strafantrag gestellt, und Hülzer ist am 25. Mai d. J. vom Schöffengericht zu 50 Mk. Geldstrafe und Tragung der Kosten verurteilt worden. Die Ausrede, er habe geglaubt, berechtigt zu sein, Konkurswaren- Ausverkauf zu inserieren, da die Waren aus seinem Konkurse stammten, wurde vom Gericht nicht beachtet. Dieses führte so gar in dem Urteil aus, ein Kaufmann von der Art des Herrn H. hätte wissen müssen, daß er mit der Anzeige das Publikum täusche. Der Ausgang des Prozesses ist jedenfalls für die Essener Kollegen sehr erfreulich, zugleich aber auch ein Beweis, daß bei energischer Abwehr die unlautere Konkurrenz mit Erfolg bekämpft werden kann. Schließlich berichten wir noch, daß unsere Anzeigen-Prämie fünfmal, und zwar nach Rheydt, Passau, Sulz, Schweinfurt - und Elberfeld ausbezahlt wurde. Mit kollegialischem Gruß Deutsche Uhrmacher=Vereinigung H. Wildner Zentralstelle zu Leipzig. Alfred Hahn Schriftführer. Vorsitzender. GösXpSx] Sully’s (Dorineubr mit ßebelvoricbtung Von Rlexanber Grofc, Wien Es ist bereis in Nr. 4 und 5, Jahrgang 1904, in Henry Sully’s Biographie jener Uhr Erwähnung getan worden, auf welche Sully so große Hoffnungen gesetzt, und die ihm so schwere Enttäuschungen gebracht hatte. Da diese Uhr ingeniös ausgedacht und auch als Dokument interessant ist, soll diesmal eine Zeichnung derselben gebracht und etwas näher auf dieselbe eingegangen werden. Schon von jeher trachteten die Völker, welche durch ihre Handelsbeziehungen viel auf den Verkehr zur See angewiesen waren, eine Einrichtung zu erdenken, durch welche sie auf einfache Weise stets die Zeit und den Ort zur See bestimmen konnten, auch wenn ihnen ihre natürlichen Wegweiser, die Himmelsgestirne, durch Naturereignisse entzogen waren. Verschiedene Staaten setzten auf die Erfindung einer guten Methode große Preise. So bestimmte um 1610 Holland einen Preis von 100000 Gulden; ungefähr um dieselbe Zeit Philipp 111. von Spanien 100000 Taler, Louis Philipp von Orleans, Regent von Frankreich, 1716 die Summe von 100000 Livres. Diese Preise konnten jedoch nicht zur Verteilung gelangen. 1714 setzte ein Parlamentsbeschluß in England eine Summe von 20000 Pfd. Sterling zu demselben Zwecke aus, welche schließlich, wenn auch nur raten weise 1665 an Harrison für die Erfindung seines Timekeeper (Zeit halter) ausbezahlt wurden. 1718 gründete Rouille de Meslay in Frankreich den Preis der Akademie der Wissenschaften, welcher hauptsächlich für Erfindungen, die sich auf die Längenbestimmung zur See bezogen, dienen sollte. Die Arten auf welche man den Zweck erreichen wollte, waren mannigfaltige; so versuchte man es mit den Mondtabellen, mit Sonnen-, Wasser- und Sanduhren, sowie seit Huyghens mit Pendel uhren , welche aber nur sehr unvollkommene Resultate lieferten. Erst den Arbeiten Harrison’s in England, Pierre Le Roys und Ferd. Berthoud’s in Frankreich, denen dann berühmte andere Meister folgten, ist eine genaue Zeit- und Ortsbestimmung zur See zu verdanken. Auch Sully hatte es sich zur Aufgabe gemacht, eine Marineuhr zu konstruieren; ein Leben voller Enttäuschungen hängt an seinen Arbeiten, und hätte ihn der Tod nicht so zeitig abberufen, wäre es seinem Genie und seiner Geschicklichkeit vielleicht doch noch gelungen, ein brauchbares Instrument zu erfinden. Schon 1716 hatte Sully eine Marineuhr kleineren Formats der Akademie der Wissenschaften vorgelegt.*) (Fig. 1.) 1724 voll endete er nach mannigfachen Ereignissen eine mit einer eigenartigen Hemmung und einer besonderen Reguliervorrichtung versehene Marineuhr, bei welcher er alle früher gemachten Erfahrungen aus nützte und verwertete. In Fig. 2 sehen wir die rückwärtige Platine der Uhr, ABCDE, wie wir sie im 4. Bande der „Machines et Inventions approuvees par l’Academie“ 1724, dargestellt finden, e ff ist eine runde Öffnung in derselben, durch welche man das Spiel der zwischen den Pla tinen befindlichen Teile beobachten kann. GH IG ist die Unruhe, deren Schenkel durch die Öffnung sichtbar sind, und deren Achse, von welcher wir in c das eine Ende sehen, horizontal gelagert ist. Die Achse erstreckt sich von der vorderen Platine, wo der Zapfen in einem Lager läuft, bis über die rück wärtige Platine und wird dort durch eine Brücke, die aber nicht als Zapfenlager gilt, am Platze gehalten. Etwas außerhalb der rück wärtigen Platine besitzt die Welle, bei c, eine Eindrehung und legt sich da gegen den Umfang zweier Rollen aus Messing rrh m 2 bei deren scheinbaren Schnitt in p an. Diese Rollen, welche innerhalb der Platine in gleichmäßiger Entfernung von der Achse und in geringeren Abständen von einander angebracht sind, bilden dem- *) Vergleiche No. 4 d. J.
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