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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt - Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- ArtikelRückwärts und Vorwärts! 1
- ArtikelDie Deutsche Uhrmacher-Vereinigung im Jahre 1903 2
- ArtikelZwei alte Repetierwerke 4
- ArtikelAus unserer Uhrgehäuse-Konkurrenz 5
- ArtikelDas Eindrehen eines Zylinders 6
- ArtikelNeues Federtriebwerk für Taschenuhren 7
- ArtikelLeipziger Uhrmacher-Kalender 1904 8
- ArtikelDer Zylindergang (Fortsetzung) 8
- ArtikelDie Fabrikation der Zifferblätter 10
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 11
- ArtikelBüchertisch 13
- ArtikelVermischtes 13
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 15
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 15
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 15
- ArtikelFragekasten 16
- ArtikelPatente 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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No. 1 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 13 Handschwungrad „Lipsia“. Die Firma Schuppe & Schwarz burger in Leipzig bringt unter diesem Namen ein Handschwung rad auf den Markt, welches einige erhebliche Vorzüge aufweist. Das Gestell ist nämlich aus nahtlosem Stahlrohr gefertigt, infolgedessen beträgt das Gewicht nur ein Drittel der massiven Gestelle, und trotz dem ist die Festigkeit die gleiche, wenn nicht eine höhere. Das Schwungrad ist natürlich massiv, besteht aber nicht aus dem ge wöhnlichen Grauguß, sondern aus schmiedbarem Eisenguß und be sitzt infolgedessen eine fast unbegrenzte Haltbarkeit, da es gegen Fall und Stoß bedeutend weniger empfindlich ist. Auch die Schiene, welche in den Schraubstock gespannt wird, ist aus schmiedbarem Guß. Da die Stahlrohre und alle blanken Teile vernickelt sind, so hat das Handrad ein sehr gefälliges Aussehen und wird sich gewiß bald viele Freunde erwerben. Büchertisch. Sämtliche, auch die hier besprochenen Bücher, sind zum Originalpreise von der Leipziger Uhrmacher-Zeitung zu beziehen. Großmanns Taschenwörterbuch für Uhrmacher. In Emil Hübners Verlag in Bautzen erscheint das Taschenwörterbuch für Uhrmacher von Moritz Großmann in neuer und vermehrter Auflage. Zunächst liegt uns der erste Teil, umfassend die Buchstaben A—R, vor, und der oberflächliche Einblick beweist uns, daß man die Mängel der ersten Ausgabe erkannt und für eine bedeutende Erweiterung Sorge getragen hat. Großmann selbst trug sich mit dem Plane einer er weiterten Neuauflage seines Wörterbuches, der Tod indessen machte ihm die Ausführung seines Planes unmöglich. Die Bearbeitung der neuen Auflage ruht in den bewährten Händen des Kollegen M. Loeske, Berlin, dessen Name uns die Gewähr dafür gibt, daß die Vollkommenheit nach Möglichkeit erreicht werden wird. Der Preis der Abteilung Deutsch — Englisch — Französisch ist M. 2,40. Die in den anderen beiden Sprachen alphabetisierten Ausgaben dürften folgen. Vermischtes. Die Haftung des Vereins „Kreditreform“. Die schon vielfach ventilierte Frage der Haftung für Auskünfte seitens der Auskunfteien beschäftigte den IV. Zivilsenat des Reichsgerichts. Es handelte sich um eine gegen den bekannten Verein „Kreditreform“ zu Leipzig angestrengte Schadenersatzklage für eine erteilte, angeblich unrichtige Auskunft. Der Tatbestand ist folgender: Ein Mitglied des Vereins „Kreditreform“ namens Georgi hatte sich im Jahre 1901 über die Firma Freigang & Co., Lederfabrik in Wurzen, eine Aus kunft von der „Kreditreform“ geben lassen. Die erteilte Auskunft ging dahin, daß die Inhaber der Lederfabrik diese für den Preis von 40000 M. erworben hatten, daß der eine der Inhaber ein Ver mögen von 500000 M. besitze und davon mit 65000 M. an dem Unternehmen beteiligt sei. Nachteiliges über die Firma bzw. deren Zahlungsweise sei nicht bekannt, und so könnte der Firma ein Kredit von 5—10000 M. unbedenklich eingeräumt werden. Auf Grund dieser Auskunft kreditierte der Kläger Georgi der genannten rirma Waren für 4—5000 M. Einige Zeit darauf geriet die Firma in Konkurs, und jetzt stellte es sich heraus, daß die Auskunft voll ständig falsch gewesen war. Von seiner Forderung in Höhe von ca. oOOO M. hat der Kläger nur 1600 M. erhalten und steht vor der uelahr, den Rest zu verlieren. Daraufhin machte das Mitglied G den Verein „Kreditreform“ regreßpflichtig, soweit er nicht für seine borderung in dem Konkursverfahren Deckung erhalte. Er stützte seine Klage nicht darauf, daß die Auskunft falsch gewesen, sondern begründete sie damit, daß der verklagte Verein bei der Einholung der Auskunft nicht mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ gemäß der Statutenbestimmung vorgegangen sei, indem er die Aus kunft von einem Angestellten der Firma, über die Auskunft verlangt wurde, sich habe erteilen lassen. Der Beklagte erhob den Einwand, daß mit seinem Statut ausdrücklich jede Haftpficht aus geschlossen sei, und dies sei gesetzlich zulässig. Der erste Kichterw.es die Klage des Georgi ab, da die Beklagte die Haft pflicht in zulässiger Weise ausgeschlossen habe. Die vom Kläger hiergegen eingelegte Berufung wurde verworfen, denn der Klager könne keine Gewährleistung für die Richtigkeit beanspruchen, der Verein ehne grundsätzlich die Haftpflicht ab. Die gegen dieses verworfen S Revisi0n wurde vom Reichsgericht kostenpflichtig Ein Lebensretter. Dem Uhrmacher Schostack in Obornik ist pp ,m tj0rn I!? ei ’ d. Js. bewirkte Rettung des Bureaugehilfen E. Buddee vom Tode des Ertrinkens eine Prämie von 30 Mark zu erkannt worden. Die astronomische Uhr für das neue Rathaus in München. Im Aufträge der Prinz-Regent Luitpold-Stiftung ist der Astronom, und und Astromechaniker Ch. Reithmann jun., ein geborener Münchener, mit der Ausführung einer von ihm entworfenen astronomischen Welt- und Kunstuhr begriffen, die im neuen Rathausbau zur Aufstellung gelangen wird. Das astronomische Kunstwerk wird in einem von Prof. v. Hauberisser eigens hierfür geschaffenen Raum im Innern des Turmbaues dauernden Platz finden. Das Gehäuse wird eine Höhe von 4 m und eine Breite von 3,4 m erhalten und nach dem Entwurf des Herrn Reithmann durch den Kunstmaler Otto Hupp (Schleißheim) in reicher Ornamentik durchgeführt werden. Der Er bauer hofft mit Ende 1905 sein Werk zu vollenden. Besonderen Wert legt er auf genaueste Berechnung und auf rein wissen schaftliche Basis, und es wird das Werk zweifelsohne das groß artigste auf diesem Gebiete werden. Von der Anbringung beweg licher Figuren — wie solche bei den Kunstuhren in Straßburg und Olmiitz vorhanden sind — wurde abgesehen, um dem Werke einen rein wissenschaftlichen Charakter zu bewahren. Das Patentamt ist mit Arbeiten überhäuft. Die Zahl der Patent anmeldungen ist in weiterer Zunahme begriffen. Sie betrug 1902 27565 und wird sich im Jahre 1903 auf etwa 29000, im Jahre 1904 auf etwa 30000 stellen. Auch Warenzeichenanmeldungen zeigen in den letzten Jahren eine steigende Richtung. Sie betrugen 1901 9924, 1902 11 168, und werden 1903 etwa 12000 zählen; eine weitere Zu nahme für 1904 ist anzunehmen. Die Zahl der Beamten des Patent amtes muß wegen Anhäufung der Arbeiten vermehrt werden. Die Verfolgung sogenannter „Ausverkäufe“ durch die Handelskammern. Eine badische Handelskammer veröffentlicht folgendes: „Wir wollen nicht verfehlen, wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß es den Geschäftsinhabern nur dann gestattet ist, „Ausverkäufe“ anzu kündigen, wenn es sich auch tatsächlich um Ausverkäufe handelt, das heißt, wenn die Aufgabe des Geschäftes beabsichtigt ist. — Die Ankündigung anderer Ausverkäufe schädigt die übrige Ge schäftswelt, verstößt gegen § 1 des Ges. zur Bekämpfung des un lauteren Wettbewerbes und wird von uns energisch verfolgt werden.“ Ein löbliches Vorgehen. Wir würden uns freuen, zu erfahren, daß alle Handelskammern in dieser Weise dem Unfuge zu steuern suchen. Ein neues Schwimmbad ist von den Vereinigten Uhrenfabri ken von Gebr. Junghans und Thomas Haller in Schram berg errichtet worden, welches hauptsächlich für die Angestellten und Arbeiter der Fabrik bestimmt ist, dadurch aber, daß zu gewissen Stunden des Tages auch alle anderen Einwohner Schrambergs, namentlich die Schulkinder, das Bad benutzen dürfen, eine Wohl fahrtseinrichtung für die ganze Stadt Schramberg geworden ist. Der Beschreibung nach ist die Einrichtung eine den heutigen Ansprüchen, die man an eine moderne Badeanstalt stellt, vollauf entsprechende, wie auch ein gewisser Luxus in der Ausstattung zu finden ist. Die Eröffnung war mit einer Feierlichkeit verbunden. Eine Warnung für die Kollegen im Osten. Das Schöffengericht in Danzig verurteilte den Uhrmacher Julian Lisinsky zu 150 M. Geld strafe oder sechs Wochen Haft, weil er Uhren ausgestellt und ver kauft hat, die auf der Rückseite den polnischen Adler mit der In schrift: Boze zbaw polske („Gott erlöse Polen“) zeigten. Achtuhrladenschluß in Braunschweig. Die Polizeidirektion in Braunschweig hat auf Antrag der beteiligten Geschäftsinhaber an geordnet, daß u. a. sämtliche offenen Verkaufsstellen der Uhren-, Gold- und Silberbranche abends 8 Uhr für den geschäftlichen Ver kehr zu schließen sind. Eine Ausnahme machen die Sonnabende und die in der Reichs-Gewerbe-Oranung festgesetzten Tage. Auch ein „Erkennungszeichen“. Einer unserer Leser im Elsaß schreibt uns: Da schon etlichemale in Ihrer geehrten Zeitung von Uhrenzeichen die Rede war, möchte ich Ihnen hier von seltsamen Uhrenzeichen sprechen. Neulich reparierte ich eine Taschenuhr und fand unter dem Zifferblatt folgendes graviert: „Der Uhr macher L... in H ... ist ein Pfuscher.“ Noch seltsamer ist folgendes Uhrenzeichen: Als ich vor ca. 13 Jahren in meiner Lehre eine Pariser Pendule reparierte, fand ich auf einer Platine schön aufgraviert einen Mann, der an einem Galgen hing und darunter die Worte „Mort de Bismarck“ (So soll Bismarck sterben). Verurteilung wegen unlauteren Wettbewerbes. Der Vorsitzende des Breslauer Uhrmachervereins, Herr E. Butschek, schreibt uns folgen des: Am 11. Dezember Vormittag 10 Uhr erschien der Uhrmacher und Goldwarenhändler Paul Müller aus Breslau auf der Anklagebank vor der zweiten Strafkammer und hatte sich wegen unlauteren Wett bewerbs zu verantworten. Müller inserierte schon lange, daß er jede Reparatur ohne Bruch für den Preis von M. 1,50 ausführe, jetzt aber reparierte er schon die Uhren für nur M. 1,50. Als Zeugen waren vier Personen geladen, und zwar drei Personen, welche ihre Uhren von ihm repariert haben wollten (bei zweien geschehen) und ich in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Breslauer Vereins als Sachverständiger. Der Angeklagte hatte die Absicht, den Termin zu vertagen, um Sachverständige von seiner Seite vorzuschlagen. Der Gerichtshof zog sich zweimal zurück, lehnte die Vertagung ab, ebenso die Vernehmung von Sachverständigen, da die von seiten des Vorsitzenden an den Staatsanwalt gelieferten Gutachten der Uhrmacher verbände vorgelesen und verwendet wurden. Das Urteil gegen den p. Müller lautete: 300 M. Geldstrafe, eventuell im Unvermögensfalle für
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