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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 01.01.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-01-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188501010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18850101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18850101
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1885
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^§1. 1885. für Zschopau und Amgegend. Amtsblatt für die König!. Amtehauptmannschaft zu Flöha, sowie für das König!. Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. «rlchetnt virnitoi, Donneritog und Sonnadind und wird am «bend »orher audgraeben und versend«. »Iett«IIahr»vreiI 1 M. exkt. Boten,ebühren und Postsnesen. SS. Zadrgan«. Donnerstag den 1. Januar. Jns-ral- werden für hier mit 8 Pi., für audwüri« mit 10 Pf. pro gefallene «orpudzeile berechnet und bi« mittags 12 Uhr de» dem La«e de» «richeinen« vorhergehenden Lage» angenommen. ZUM «MM Jakr. Wer mühsam einen Berg erstiegen Im Schweiße seines Angesichts Und sieht die Thäler drunten liegen, Die traulich um den Berg sich schmiegen Im Strahl deS AbendsonncnlichtS, Dem D ganz wundersam ums Herz, Der schweift von einen bald zum andern, Bald möcht er wieder bergab wandern, Bald drängt's ihn höher, himmelwärts. Ein solcher Höhepunkt im Leben Ist auch deS JahreS erster Tag, Da ernst du überdenkst, was eben Im alten Jahre sich begeben Und was das neue bringen mag; Wie manches Leid, wie manches Glück Hat euch im alten Jahr betroffen, Wie manches wider alles Hoffen; Wie manches auch blieb noch zurück! Nun ging das alte Jahr zur Rüste, Zur wohlverdienten Grabesruh; Du, neues Jahr, ach wenn ich wüßte, Ob Heil du mir bestimmt, ich küßte Die Stirn dir, rief dir jauchzend zu: Willkommen mir, du Jubeljahr! Könnt ich den Schleier dir entwinden, Was Gut'S du mir bescherst, ergründen I Doch wir ergründend nimmerdar. So ist'S nun einmal unS bcschieden, Und traun auch so ist's recht bestellt; Bewahrst du deiner Seele Frieden Und lebst du, wie eS recht, hienieden, Schreckt dich kein Fährnis dieser Welt: Dann komm, waS immer soll »nd muß, Ob höchste Wonnen, schwerste Leiden, Gott hat's gefügt, drum Heil euch beiden, Dir Jahr'sbcginn und Jahresschluß! So schaun wir von der Höh' zum Thale, Doch schauen wir zugleich empor, Geb's Gott wie heut' noch viele Male! Und bei der Hoffnung jungem Strahle Vergeh' das Herz, Was es verlor! WaS Schlimmes naht, nchmt'S mit in Kauf, Der gute Gott wird's weislich walten Und, wie bisher, euch auch erhalten ^.. .7, x, : Im neuen Jahr; glückauf, glückauf! b " 1) 1 Bekanntmachung, die Errichtung einer Ortskrankenkasse betreffend. Auf Grund von ZH 16 und 23 des Neichsgesetzcs vom 15. Juni 1883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, ist von den städti schen Kollegien hier die Errichtung einer Ortskrankenkasse beschlossen und das hierzu erforderliche Kassenstatut entworfen worden. Die Kasse wird errichtet für die 1) in sämtlichen Betrieben und Handwerken, sowie in sonstigen stehenden Gewerben (— Bleicherei, Brauerei, Cigarrenfabrikatio», Gas anstalt, Holzschleiferei, Müllerei, Steinbruch, Steindruckerei mit lithographischer. Anstalt, Spinnerei, Strumpffabrikation, Watte fabrikation, Weberei, Zwirnerei, Ziegelei, — Abdecker-, Bandagisten-, Barbier-, Bäcker-, Bauhandwerker-, Beutler-, Bildhauer-, Böttcher-, Buchbinder-, Buchdrucker-, Büchsenmacher-, Bürstenbinder-, Kartonmacher-, Dachdecker-, Drechsler-, Färber-, Feilenhauer-, Fleischer-, Gerber-, Glaser-, Goldarbeitcr-, Gürtler-, Handweber-, Hufschmiede-, Hutinacher-, Klempner-, Knopfmachcr-, Korbmacher-, Kürschner-, Kunst- und Handelsgärtner-, Kupferschmiede-, Maler-, Photographen-, Putzmacher-, Riemer-, Sattler-, Schank-, Schlei fer-, Schlosser-, Schneider-, Schornsteinfeger-, Schuhmacher-, Seifensieder-, Seiler-, Steinmetz-, Steinsetzer-, Stellmacher-, Strumpf wirker-, Tapezierer-, Tischler-, Töpfer-, Tuchmacher-, Tuchscher-, Zeugschmied-Gewerbe, Handelsgeschäfte jeder Art und Gewerbe, welche bei Errichtung des Statuts noch nicht hier bestehen —) beschäftigten nach Z 1 des Neichsgcsctzes vom 15. Juni 1883 Ver sicherungspflichtigen Personen, 2) in anderen als den in Z 1 deS gedächten Neichsgesetzcs bezcichneten TranSportgcwerben (Lohnfuhrwerk für Personen und Güter), sowie in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Personen, mit Ausnahme derjenigen, welche in solchen Betrieben beschäftigt sind, für welche eine Betriebs-(Fabrik-)Krankenkasse errichtet ist. Behufs Anhörung der Beteiligten bringen wir dies in Gemäßheit Z 23 des ungezogenen Gesetzes mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt nis, daß der gedachte Statutenentwurf zur Einsicht der Beteiligten an hiesiger Ratsstelle während der ExpeditionSzeit ausliegt. Einwendungen gegen den Entwurf sind längstens bis 14. Januar 188S bei dem Unterzeichneten Stadtrate anzubringen, indem nach Ablauf dieser Frist das Stülpt bei der königlichen Kreishauptmaunschaft zur Bestätigung eingereicht werden wird. Zschopau, am 30. Dezember 1884. Der Stadtrat. - , Walde. Freiwillige Hausversteigerung und Auktion. Das zu dem Nachlasse des verstorbenen Materialwaarenhändlers Karl Gottloh Reichel in Großolbersdorf gehörende Hausgrund stück, No. 41 ö des OrtSbrandcatasterS und No. 268 deS Grund- und Hypothckenbuchs für Großolbersdorf, welches mit 104,75 Steuer-Einheiten belegt und am 22. dieses Monats, jedoch unberücksichtigt der darauf haftenden Oblasten, auf 6500 Mark taxirt worden ist, soll in Folge deS von den betheiligten Erben gestellten Antrags de« 12. Januar 1885, Bormittags 11 Uhr, iasthofe zum Erbgericht in Groß» in dem Gasthofe zum Erbgericht in Großolbersdorf an de» Meistbietenden öffentlich versteigert werden, was für Erstehungslusttge hierdurch bekannt gemacht wird. Der zehnte Theil der ErstehungSsumme ist in dem Versteigerungsterinine sofort nach erfolgtem Zuschläge baar zu erlegen, während der Nest der Kaufsumme bei der längsten» ein Vierteljahr darauf stattftndenden gerichtlichen Kaufsvollziehung zu bezahlen und von dem Tage der Versteige rung an jährlich mit 4'/» pro 6sut zu verzinsen ist.
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