Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.05.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-05-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188405060
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- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840506
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- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-05
- Tag1884-05-06
- Monat1884-05
- Jahr1884
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.05.1884
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Erscheint täglich stütz 6'/.UHr. Uröutip» «nt LrvrdMo« JohauaeSgoffe SS. Hprechldlnte« der Nktartton Vormittag» 10—18 Uhr. Nachmittag« S—S Uhr. hv» die Nach«»« kü>»»t«ndt«r Mmuscrtvt« d>« Nrd«cÜ»» »icht vadiodUch. Mmnch»» »er fßr Nie ni<hftf«l«ende R»»«er steftimmten Inserate aa Wochentnge« »t« » Uhr Nachmittag«, a« kann- und Festtage« früh bis'/,» Uhr. I» den Filialen fiir Ins.-Tlnnahme. Dtto Klemm, UniversiiätSstraße 21» Loniö Lösche, Satharinenstraße 18« p. »»r «i< '/.» Uhr. MMtr und Tagclilalt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Kandels- and Geschäftsverkehr. WVWWWMWWWMW Mesi-Auflage 1S,S0V. Ädonnemeutsprei» viertelj. 4V, Mit. iacl. Bringrrlohn 5 Mt . durch die Post bezöge» K Mt. Jede einzelne Nummer 20 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilage» (in Tageblatt-Format gesalzt) «h«»e PoftbrsSrderung 39 Mt. «tt Postbesörderung 48 Ml. Inserate ffgespaltene Petitzelle SO Pf. Gröbere Schriften laut nuferem Preis- verzeichniß. Tabellarischer u. Ziffernsatz nach Höhen» Tarif. Neclamen untrrdem Uedartionrftrich die Spaltzeilc bO Pf. Inserat« sind stet« an die Expedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prueuumenincko oder durq »achuahme. ^ 127. Dienstag den 6. Mai 1884. 78. Jahrgang. b) Amtlicher Theil. Negulativ, P«» Dte»a»««a»ese» 1» der Stadt Leipzig detr. Zur Reguliruag de« Dienstmaunweseu« in der Stadt Leipzig »erdrn aus Grund Kg. 37 uud 76 der Gewerbeordnung sür da« deutsch« Reich hierdurch nachstehende am 1. Juni 1884 in Kraft treteud« Bestimmungen erlassen: l. Allgemeine Bestimmungen, ß. 1. Dienstmann- oder Packträgerinstitutr bez. Vereine, welche für sich und ihre Mannschaften da« au«schlicßliche Recht zur Führung befouderer Rameu »ud Abzeichen, sowie zum Trogen bewnderer (uniformartiger) Kleidung erlaugm wolle», bedürfen der Genehmigung d«« PolizeiamteS. K. 2. Personen» welche, ohne einem gruehmigteo Dienstmann. Iustitute anzngehörcu. da« Dieustmaungewerüe au-übe», sind zur Führung solcher Abzeichen, welche denen der genehmigten Dienst. «ann.Justitnie gleichen oder zu Verwechselung mit diesen Anlaß aeben tonnen, ingleichen zur Tragung besonderer (unisormartiger) Kleidung nicht berechtigt, auch von Ausübung der Dienstmann-Fuiictio- uen «u den Bahnhösen ausgeschlossen. Dieselben bedürfen zur Ausübung ihre« Gewerbe« eine« vom Poiizeiamt auszustellenden, Namen und Num mer enthaltende» DirustschemeS, welchen sie während der Verrichtung von Dienstgeschöften zu ihrer Legitimation stet« bei sich zu führen haben. Für ihre Dienstleistungen haben sie lediglich nach den diesem Regulativ beigegebenea Tarifsätzen Zahlung zu beanspruchen; im Uebrigen haben sie den nachstehend in 88-13,14. iS—IS enthaltenen Vorschriften zur Vermeidung der in K 20 und 82 angedrohten Strafen ebenfalls nachzugehen. II. vo« «e» Jnstitut»inha»ern «»» Berein-vorstinden. 8.3. Die Errichtung und Unterhaltung voiiDienstmanu-Juffituten, sowie die Leitung und Ausübung der Lorsteherschaft in Dienflniaun- Vereinea ist nur solchen Personen gestattet, welche diSpofltioaSsähig »ad völlig unbescholten find. De» JnstitutSinhabern and VerriaSvorstüuden ist vom Polizei- amt ein Loncesston-schrin au«zusertigen, welcher jedoch -wieder ein- g»giehin ist, sobald di« Genannten obige Eigenschaften verlieren. Ausnahmsweise kann in Erbfällen ei» Handlung«uusähiger In- stttutö-Inhaber sei», vorausgesetzt, daß ihm mtt G«nehmig>ulg de» PolizeiamrS ein Stellvertreter ernannt wird, welcher de» obgedochtea Anforderungen entspricht. tz. 4. Jeder Institutsinhaber oder VrrciaSvorstand hat bei Empfang de« Loncession-scheineS bei der Polizeihauptcasse eine Taution in Höhe von löOO UÜ (eintausend fünfhundert Mark) in Wetthpapteren zu hinterlegen. Nur den Inhabern und Vorständen der bei Ein führung diese« Regulativs bereits bestehende« Institute „nd Vereine lau» aus besonderes Ansuchen vom Polizeiamt die Hinterlegung der Lautiou erlaffen werden. K. 8. Die Laution hastet ») für die den JnstitutSinhabern oder Vorständen al« solchen (bez. deren Stellvertretern) auferlegten Strafen und Kosten; für den dritten Personen au« Handlungen oder Unter- laffungeu der JnstitutSinhaber (Vorstände) oder deren Maun» schäften bei Dienstleistungen erwachsenen Schaden, vor- bcbältlich etwaiger Höherer, den LautioaSbetrog übersteigender Schädenansprache. Hat die Dienstleistung jedoch in Besorgungen von Geldbeträgen über 20 oder von Wechseln oder Werthpapieren bestanden, so hafte» die Hinterleger der Lantion mit dieser au« Handlungen ihrer Dieustmannschaste» nur daun, wenn da« Werthobject im Lomptoir de« Institut- übergeben oder der Auftrag daselbst augemeldet worden war. ß. Ü. Alle Schädeuausprüch« dritter Personen sind bei dem zuständigen Livilgerichte geltend zu mache» und hastet die Caution »or al« HilsSobject. 8. 7. Ist die Laution au« irgend einem Grunde gemindert worden, so Hot der Hinterleger dieselbe binnen einer ihm vom Polizeiomt zu stellenden angemessenen Frist bi« zur ursprünglichen Höhe zu ergänzen, widrigenfalls ihm die ertheilte Coucession ent zogen werden kann. S. 8. Erlischt die Loneession (durch Entziehung» freiwillige Aufgabe oder Todesfall), und e- werden binnen einer vom Tage de« Erlöschens an zu rechnenden zweimonatlichen Frist von keiner Seite Ansprüche an die Laution erhoben, so ist die letztere dem Hiuterleger bez. dessen Erlen zurückzugeben. ß. 9. Jeder JnstitutSinhaber oder Vorstand ist verpflichtet: ») vor Eröffnung de« Unternehmen« ein dem Institut bez. Verein zu Grunde zu legende» Reglement (Statut) nebst Tarif dem Polizeiamt vorzulegen, auch zu jeder beabsichtigten Abänderung de« Reglement« oder Tarif« zuvor die Genehmigung de« Polizeiamt» einzuholen, d) jedem Dienstmann bei beffen Antritt ein Exemplar diese« Regulativ», sowie de« genehmigten Reglement« u»d Tarif« riuzuhäudigen, o) al« Dieustmänuer unr solche Personen anzunehmeu, gegen welch« nicht einer der in 8- 13 gedachte» AuSschließuagS- gründe vorliegt, 4) vor Annahme solcher Dienstmänner, welche zuvor au« einem anderen Institute oder Vereine entlasten worden sind, die Erlaubnis de« PolizetamtS einzuholen, «) die Ausnahme uud Entlastung einer jeden Dienstmanns spätesten« am nächstfolgenden Werktage dem Polizeiamte schriftlich oder mündlich anzuzeigen, k) ein dem Polizeiamte auf Verlangen jederzeit vorzulegendes Register zu führen, au« welchem Zahl, Name, Alter, Geburt»- ort, Wohnung, SHildnummrr und Datum der Annahme und event. Entlastung der bei ihnen anarstellten oder augestellt gewesenen Dienstniänner zu ersehen ist, g) bei der Entlastung eine« Dienstmannes die demselben gewährte Dienftau«rüstung (insbesondere Schlld und Marken) obzu- nehmen oder die Gründe, die solche« verhindern, sofort dem Polizeiomt anzuzeigen, d) mindestens eine bestimmte Annahmestelle (Lomptoir) zur Entgegennahme von Aufträge», Beschwerden. Vorladungen re. dem Polizriamt z» bezeichnen und öffentlich bekannt zu mache», auch jede Veränderung derselbe» binnen 3 Togen anzuzeigen, l) darauf zu, achten, daß die Dienstkleidung und Ausrüstung«, geaenstäude der Dienstmänner i» »rdr»tlichem uud reinlichem Anstande sich befinden, ß) dt« Lienstmänuer jeder Zeft mit einer dem Bedürfnisse ent sprechenden Anzahl vo» Quittuugömarkr» zu versehen, av« denen der Name de« Institut«, die Nummer de« Dienstmann» »»d de» Latea,» für welche» sie al« Qutttuug diene» sollen, z» ersehen sei« muß, v endlich i« Falle «tv«, «»Aöf»»g de» Institut« bez. Verein« von de« hierauf bezügliche» Beschlüsse dem Polizeiamt un verzttalich Mtttheilung zu machen. A 10. Da« in 8- S »nb ». gedachte Reglement hat di« welent- «che», o»s den beabsichtigten Gnverl »r»»«e» zu evrhalten, insbesondere ») die Ampbe de« Namen«, welche, da« Iustitu« »der der Verriu führen soll; >) de, Name» de« InflitotS-Borftavde« oder Unternehmer»; « die »»gäbe der in §. S »nd b gedachten Annadmestellen; dt« Anzahl der auzunehmenden Mannschaften; tVqjrichaung der für die Mannschaft anzunehmeuden gleich- Bekleid»»« und Abzeichen; rbedetrieb bezügliche» Vrstim- zu 200 Kilo diel 1) die Angabe der Gebühren, welche die Mannschaften sür ihre Mitgliedichnst bez. sür die Ueberlassung von Dienstkleidung oder AuSrüstung-gcgenständen an den Unternehmer bez. dir BereinScaste zu zahlen haben. 8- 11. Der dem Reglement bcizugebende Tarif regelt die Ge- bühren, welche von den Mannschaften sür die einzelnen Dienst leistungen zu beanspruche» sind. Soweit derselbe etwa für einzelne Fälle Bestimmungen nicht enthält, sind die Dienstleistungen nach Maßgabe de« gegenwärtigem Regulative beigegebenen Tarif« z» vergüten. IN. vo» den Dienstmäuuern. 12. Vom Gewerbebetrieb al« Dienstmünner (Packträger) sind au-geschlosten übel beleumundete, >»«bcsonderr solche Personen, welche wegen eine« Verbrechen« oder während der letzten 10 Jahre wegen eine« EigeuthumSvcrgchen«, ferner solche, welche wiederholt wegen Widerstand» gegen die Staatsgewalt oder Exccssc« bestraft worden sind, ingleichen Personen, welche dem Trünke ergeben sind, sowie endlich Personen, welche mit einer abschreckenden oder Ekel erregen den Krankheit behasiet sind. 8 13. Jeder Dienstmann ist verpflichtet: a) sich eine« höflichen Betragen« gegen da« Publicum, sowie eine« nüchterne», anständigen Lebenswandels zu befleißigen; d. die erhaltenen Aufträge und übernommene» Dienstleistungen, daser» nicht dringende BchinderungSgründe voriiegea, unge säumt und gewissenhaft auSzusühren, jedoch o) solche Aufträge und Dienstleistungen, welche dem Anstand und de» gute» Sitten wieerstreitrn oder geeignet sind, einer criminell strafbaren Handlung Vorschub zu leisten, zurückzu- weisen. i»Sbesonderc 6. von nncrwachjenen Personen Gegensräude zum Verkauf oder Versatz nicht zu übernehmen; «. sich jedes aufdringliche» Benehmen« dem Publicum gegen über, insbesondere deZ belästigenden AnsdrängenS seiner Dienstleistungen, zu enthalten; 1) bei Adscrderuiig des TienstlohnS sich streng an die im Tarif sestgesreltlen Sätze zu halten und ein Mehrere« weder als Lohn noch als Trinkgels darüber hinaus zu fordern, auch g;) die Gebühr sür di: Dienstleistung nur gegen Verabfolgung einer Quittungsmarke an den Auftraggeber zu verlange». 8- 14. Es ist den Dienstinännern verboten: ») auf Straßen und öffentlichen Plätzen außer an den ihnen überwiesenen StationSplätzen in einer größeren Anzahl al« zn je 3 Mann znsammemutreten, eS sei denn, daß e- znm Zwecke einer dienstliche» Verrichtung nothwcndig wäre, d) durch Ausstellung auf den Trottoir« oder Straßen!,Hergängen den Verkehr zu hemmen, c) ihre Gerätschaften ohne erweislichen Zweck nnbenntzt aus Straße» oder Plätzen anderwärt- al« an den vom Rach« genehmigten AusstelluugSpuncten stehen zu lasten. 8- 18. Bei der Ankunft von Eisenbahnzügen aus den hiesigen Bahnhöfen haben sich diejenigen Dienstmänner, welche sich dahin begeben, um den ankoninieovcn Reisenden ihre Dienste anznbieten, vor der Ankunftshalle des betreffenden BahuhoseS auf dem ihnen hierzu angewiesenen Platze der Reihe nach neben einander und zwar derart aufzustellen, vast der Bortritt unter den hier bestehenden Instituten nach einem vom Polizeiamt zu bestimmenden Turn»« wechselt. In dieser Rcilicnsolge haben sie die Erth-ilung vo» Auf träge» abzuwarten: es bleibt jedoch den ankominendrn Reisenden unbenommen, einem einzelnen Dienstmann außer der Reihe einen Auftrag zu ertheilen. Das Betreten der Bahnhofshallen selbst ist den Dienstmän- nern nur dann gestattet, wenn sie ausdrücklich dahin bestellt worden sind oder zur Ausführung eines Austrages sich dahin begeben müsten. tz. 16. Jeder Dienstmann ist verpflichtet, ei» Exemplar diese« Regulativ« »nd des in seinem Institute geltenden Reglement« und Daris« bei Ausübung de« Dienste» stet» bei sich zn führen und dem Auftraggeber aus Verlangen unweigerlich vorzvzeigen. Auch hat er sich im Besitze einer erforderlichen Anzahl von Quittung-marken zu befinden. I 17. Die Dienstmünner sind berechtigt, für Gänge oder Be stellungen ohne Rückantwort den tarifmäßigen Lohn im Voran« zu fordern. Im Uebrigen steht ihnen der Anspruch auf Bezahlung erst »ach geschehener Dienstleistung zu. 8- 18. De» Weisungen der Executivbeamtcn de« Raths und de» PolizeiamteS, insbesondere der aus den Bahnhöfen stationirt-n Schutz. Männer und des mit der speciellcn Aussicht über das Dienstmaiin- wesen beauftragten Polizeibeamten, inglcichen auch der Bahnpvlizei- beamten haben sämmtliche Dienstmänner unweigerlich Folge zu leisten. IV. Schluftbefttmmnngcii. 8- IS. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen diese« Re- gulativ« oder die Vorschriften eine« der polizeilich genehmigten Regle- ment« werden vom Polizeiomt mit Geld bi- zu 60 .Si oder mit Haft bi« zu 14 Tagen bestraft. 8- 20. Verfällt ein JnstitutSinhaber oder BereinSvorstand wie derholt in Strafe oder macht sich ein häufige« polizeiliches Ein schreiten gegen die Dienstmänner rin und destelben Institut« oder Verein« erforderlich, so kann die ertheilte Loneession vom Polizei- amt zurückgezogen werden. Die Zurücknahme der Loncesston ist öffentlich bekannt za machen. 8- 21. Macht sich ein Dienstmann einer groben Verletzung der ihm durch diese« Regulativ auferlegten Pflichten schuldig oder zieht er sich wiederholt Bestrafungen zu oder ergiebt sich wider denselben einer der in tz. 12 gedachten AuSschließung-gründe, so kann seine Entlastung au« dem Institute bez. Vereine vom Polizriamt ange- ordnet werden, und sind solchenfalls die dem Dienstmann überlasten gewesenen AuSrüstungsgeg nstände (insbesondere Schild, Nummer und Marken) von demselben einzuzlkhen.. Bei Dienstmänner», welche keinem Institute oder Vereine angehören (vgl. 8- 2), erfolgt solchen falls überdies die Zurückziehung de« ihnen erthetlt gewesenen Dienstschein«. Leipzig, den 30. April 1884. Der Rattz «nd d«« Polizriamt der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Bretschnetder. Tarif für die Dt»ttft«rN»«r «,d Packtrö,er t> der Stadt Leipzig. Die Dienstmänner und Packlräger haben zu beanspruchen: z) für leichte Dienstleistungen, wie einfache Gänge, Ausführung von Bestellungen und BefSrderung von Gegenständen bi« zu einem Gewichte von b Kilo bei einer Zeitdauer bi« za 18 Minuten 1ö ^ bi« zu 80 Minuten 80 bi« zu 48 Minuten — - 48 bi« zu 1 Vtunbe — . 60 ü. f. f. pro Man». S) für Beförderung von Gegenständen tm Gewichte über 8 und bi« zu 80 Kilo bei einer Zeitdauer bi« zu 13 Minuten 30 bi- zu 30 Minute« .... 4 - 80 bi« zu 48 Minuten 72 bi« zu 1 Stunde ........ 1 - — ». s. f. pro Mann, 0) für Beförderung von Gegenständen im Gewichte über 50 und bi« ^ Io dn einer Zeitdauer bi« zu 8!) Minute» — ^ 80 bi« zu 1 Stunde 1 » 80 für jede wettere angefangeue Halde Stund« oder . 80 pro vlann. Bet Beförderung von Lsften über 200 Kilo finden dieselben Lohnsätze lunter 6) nach Berhälluiß de« OeitauftvondeS und des Gewichte« Anwendung. 60 30 — » - » 10 75 80 25 20 v) für Möbeltransporte und Umzüge, welche länger als ^ - kür die Stunde . ^ ür jede angefangeue halbe ktui.de . für den ganz«» Tag (zu 10 Stunden ^ . gerechnet) ' pro Mann. für «inen ganzen Dag ^0 stunden) d) für Benutzung eine« Zraderigen Wagen«, p) zur venu, Tag (5 Stunden). fite einen ganzen Tag ^ stoben. - ^ anderen N) für den Transport von Gemäldru, Kunstsachen, ^ - o> 1», d°> --»N-i!"« larcn, Einladungskarten rc. ,) ohne bestimmte Adressen: bi« zu 100 Stück ,«»«»»* bi« zu 200 Stück . > » » » ' ' sür zedeS »»eitere angesangeae Hundert d) an bestimmte Adressen: - blö zu 100 Ltück di« zu 200 Stück . . . . . - - für ,edc« weitere angesangeae Hundert 8) bei Annahme aus bestimmie Zeit: ») »uv Verrichtung gewöhnlicher Arbeiten M ^1 ohne Wage» sür die Stunde...» ^ an . mit Wagen für die Stunde ...» ' pro Mann; .. d) zur Verrichtung besonder« schwerer oder schmutziger Arbeiten (insbesondere Zerklopfen und Tragen von Kohlen) . . sür die Slunde ^ pro Mann. - 78 4 80 80 2 4 1 ») Die sämmtlichen vorstehenden Tarifsätze gelten nur für den Tag.Sd.enst. d. h. sür Dimstl.lftnngcu »Kread der Z i van 6 Uhr Morgen» di« » Uhr «beud«. Mr Dieustlristungen u- der Zeit »wische» 9 Uhr Atzend« und 6 Uhr Morgen« ^ben die Dienstmünner die dopp.lt.» Beträge der p-rst-hend-a j») O"'dn*D>kustmann vmi° rinrm oder mehreren Auftraggeber» benutzt wird, ist, daser» derselbe nur einen Gang an einen Ort zu machen hat, einflußlos und ist daher solchenfalls nur w-mU^echende wrifmäßige Brrgütung für einen Gang zu 0) Wirketl, Dienstmann zur Uebernohme eine« bcstrnunten Auf- ^ trage« an einen Ort geholt oder bestellt, so >st >hm brr hier- durch erwachsende Zeitauswaud nach den Ansätzen unter ^ ä) ^ie^Löhnungen sür fortdauernd« Dieustleistunqea auf Tage, Wochen oder Monate sind, wenn Taxermäßiguag eintreten soll, besonder« zu vereinbaren. v) Ingleichen nnterliegen di« Vergütungen für andere al« die oben ausgeführten Dienstleistungen der freien Vereinbarung. üanöschrin über eine goldene Damea-Remontoirnhr, au» eine,! Gardrroberonm >m Alten Stadttheater, am nänilicheu Tage Abends 17) süns weißleinenc Ara«t»tze«den, ziemlich neu und lheil« U X gez. ein ebensolcher Frauenrock, eine roth- uud blaugrstreiit- leinene Schürze und zwei Paar blaue baumwollene Strümps,, an« einer Wohnung in Nr. 28 der Elsterstraße, in der Zeit vom 12 bi« 30. vor. Mt«.; 18) ei» Aünfmarkftkck in Sold, au« einem Süchenranme in Nr 8 der Plauenschen Straße, am 1. ds«. Mt«. Vormittags; 19) ein Paar kleine goldene Ohrringe mit Granate» besetzt, sowie ein goldener Tameitring, sogen. Doppelring, mit einem rotdcn und einem blauen Steine, au- einer Wohnung in Nr. 5 der Burgstraßc. in der Zeit vom 4. März bi- 26. April ». v.; 20) zwei Deckdktten, fast neu, mit roth- und wcißschm. l» gestreiften Inlett«, eins davon V. S. gezeichnet., mittelst Nach- kckilüffdlS an« einer Bodenkammer tu Nr. 6 de« Bahnhof-gäßchens, vom 30. vor. bis 2. tss. Mt«.; . . ^ . 21) ein schwarzlcdrrne« Portemonnaie mit Stahlbügel, en>. haltend I ^4 88 4l, in einem Markstücke und Keiner Münze, mittelst Tafchendtedftahlö auf dem Roßplatze, am 3. ds«. Mt«. ^22)'"ein* ebensolche« Geldtäschchen mit Mrssingbeschlag, »al- haltend 4 80 in drei Marfftückrn und kleiner Münze, sowie einen goldenen Trauring, aez. v. II. ck. 18/9. 82., ein goldener Damemtng mit grünem Stein und ein Etsrnbahnsahrdtlet III. Sl. Markranstädt-Leipzig, auf gleich« Weise auf dem Markt- platze, zu derselben Zeit; ->3) eine (vcldsmnme von SV ln fünf Krone», an» einem Schlasraume in Nr. 37 der Friedrichsstraße, in der «acht v»m 2, zum 3. d. Mt«.; 24) eine Weste von dunklem, blau- «ad roihgestreistem Stoff, au» einer Schlaistub« in Nr. 2 der Münzgaste, vom2.bi»4. d.Mtö.z 25) ein Geldtäschchen von rothem Plüsch mit gelbem Knövfchen- schloß und einem Inhalte von ca. i» ^l. in Man- »ad Fünfzig» Pfennigstücke», mittelst Tascheudtröstatzlö auf dem Roßplatze, a» 4. dsS. Mt«. Nachmittags. Etwaige Wahrnehmungen über den Verblieb der geftoWne» Sachen oder den Thäter stad ungesönmt bet unserer Lrimimtw «btheilung zur Anzeige »» bringen. Leipzig, am 8. Mai 1684. Das P*lt»ei-A«t »er Stadt vetpztA. Bretschnetder. ^ R.. kkl Arattag den s. M«t diese« Jahre« sollen ft» yorft, rrviere Burg»« di« dieöjöhrige» Gr»»««tz»»ge« unter den im Termin« noch näher vek««» ^ machenden Bedingungen und gegen sosoLtt« VezerhlNNH der Pachtsumm, »ach dem Zuschläge parcelienweis« meistbietend verpachtet »erden. Zusommenknuftr I- Vormiltagö S Uhr an d«, der- offene» Brücke am neuen Schützenhause «nd schloi II. Bormittagö '/»N Uhr an der Leutzsch-Dahrener Brücke. Leipzig, am 1. Mai 1884. De« «ath» Aorst-Depntatto«. vieb-atils-Dekanutmachung. «eftohlen wurden allhier erttalterer Anzeige zufolge: 1) Drei Atnkplatte«, je 28 bi« 30 em im Quadrat und 4 «2 stark, sowie eine Quantität engl. Zinn, 2'/, Kito an Gewicht, aul einer Wcrkstelle in Nr. 4 der Eecburgstraße, in der Zeit von» 1. bi< 28. vor. Mtö.; ^ . 2) ein Portemonnaie von schwarzem Leder, mit Stahlbiigel, enthaltend S Markstück«, riv ZehnteKa»« der 108. königl. sächs. Landk-lolterie. ei« Achtrloo« der drrzogl. Vraunschw. Lotterie, zwei Lettzhanöfchetne und süns Speisemarkeu der Dpeikeonftalt 1. „iS einer Wohnung in Nr. 31 der Johauneögaffe, t» der Nacht vom 27. zum 28. vor. Mt».; 3) eia Paar Hose« vo» schwarzem Tuch, mit einer kleinen Uhr« tasch» und dunklen Knöpfen, — in de« Taschen brsandr» sich ein roth- carrirtc« Taschentuch und ein Leibriemen —, au» einem Garde- robertmmer in Nr. 14 der Teichstraße, vom 27. bi« 28. vor. Mt«.; 4) ein Pvrtemvnnatr von schwarzem Leder, mit weißem Schlößchen, enthaltend ca. SV >l, in Gold- und Silbermüiizrn, sowie ein Lovö der großrn Dikberlottertr »um Besten der Kinderheitstätten in Berlin, mittelst Taschendtedftahlö in einem verkansSlvcal in Nr. 13 der Große» Fleischergaff«. am 28. vor. Mt«. Vormittag«! 8) «in ebensolche« Portrmonnat«, llrin, Mi» Stahlbügel »ud einem Inhalte vo» 4 in kleiner Münze, sowie - Briefmarken 4 10 a». auf gleiche Weift auf dem Marktplätze, am nämliche» Tage Nachmittag«: 6) ein Portemonnaie von braune« Leder» mit gelbem Schlößchen, enthaltend 48 in zwei Doppelkronen, einem Thaler, zwei Zweimarkstücke» und kletner Münze, sowie eine» goldenen Stegelrtn, mtt Platte, in welch» di« Bnchstade» st. 1. riogravirt sind und zwei alle Sooft der Berltn« Silber-Lotterie, an« einer Schlafftnbc t« Bayerischen Bahnhof, vom 28» bi« 29. vor. Mt«.; 7) et» Frauenrock von »rannen, Ripö, et» Paar schwarze und wen,geringelte FrournftrÜmpfe und ein Paar schwarze Zeug, ftirfetetten, au« einer Wohnung t» Skr. 6 der Brandvorwcrkstraße, am 29. vor. Mt«. vormittag«; 8) et» GommorKderzteher von dnvkelbrannem englischen Stoff, mit rtorr Reih» Kntpftn, verdeckter Batterie, Leitc»toschen mit Vati*» > wetßgestretftan Arrmel- »nd schwarzem Schvoßsulter, aul eia.« Gastloeal. tu Nr. 8 der «eichöstruße. au demselben Tag« Mtttag«: nn vrtms PorttmonmN» v«, blauem Plüsch, mit weiße« Büack Mld etnem Inhalt» von 7» ^1. tu drei «raue, »"d »RMelkronea. mittelst T^chendiedttohI« in dem «estaurativnolvrote- tu «r. 22 am Brühl, am 30. v«r. Mt«. Rach, mittag»; ^ SeldtäfchtP» «ttwelßem Schlößchen, . tz?!*",Pf. Mid einen alten aoldeve, Mchg mit Platte, aus gleich, Wiise aus de« Roßplatze, zu tzerftlbrn Zett; « LcSßer« Quantität Brttfedrra. an« einer Wohnung l, R« «tdontrnstraß«, im Laufe der Monate Januar bis Mär, ^ Echlb^, SimmShobel. Doppel- -N» »ügHL ^dn Etemmeiseu ei, iLLUC -L- Goifliier Weg,. am 30. «w. Mtttag,; r"<re°p>atze «, i- ttn^r epozierft-ckr, et». 1« StA». '^ Nuer grvll- und schwarzwogenen Pierdrdech »rvock» von «erkans-staM» auf de» Roßplatze. am 1. di» ^ 18) rin Paar klein, g.ldea, vhritnoe »t» » »ttru,'« welche einem ,«/.jähriq„W*j„ dar»»,er cm Vieg^thale^ und Neiner Mü?^ioi^Ä7?' Vapmigöluft, den S. April Der Magtftrnt. Nichtamtlicher Theil. Fr»»krrich, Egypten »nd England. * Veit «a» in London bezüglich Egypten« mit de« Eonfevknzjdorfchkage hervorarkreten ist. bat e« nicht an AlNMftß«, «efikhtt. daß in dieser Angelegenheit da« französische Uoßinet aim» ganz- eigenartigen Stankpunct einzunehmen fthtffte. Uefe Vermukbong ist im Lause der letzten M GRnWeit geworde», emer Gewißheit, welche bereit« die Mcko«»Stfch>» Knnse vieifach beschäftigt. Frankreich hat feftw Zustimmung zu dem (Lonfercnzvorschlage Luctimiststtl »er Liiiiirl. Lnttzkrichts. Dien »tag, den 4. Hs«. MtK. von 3 Uhr Nachmittag« an Versteigerung von Möbeln, Kl«itz»»pö> stücken, Wäsche, Hau«- und Küchengeräthschastea. Leipzig, den a. Mai 1884. Vielst, Gerichtsvollzieher, Vtktzichtimr. Di« mit dem SO. Juni d. I. pachtledtg werdende hiesig« Nüthö« und Sclse»krlkrw»rtdschaf1 soll ^ ^ » Donnerstag, he« IS. Mai h. I., aus anderwettr 8*/. Jahre unter den im Termin bekannt 1» macheuden vedinftnnacn aus- Meistgrbot verpachtet «erden. Die Bedingungen liegen zur Einsicht auf hiesiger Gemeinde» vorslaudSrxpeditioa aus, könne» aber auch gegen Erstattung der Lopialien abschriftlich bezogen werde«. Geeignete Bewerber «ollen sich ani genannten Tage Vormittag« 10 Uhr in der Expedition de« Uuterzetchnrten «infinden und nach erfolgter Nachweisuna ihrer VermögenSverhältntsft und nach Vor legung ihrer Zeugaisft ihr« Gebote thun und de» Weiteren ge wärtig zu sein. Bemerkt wird, daß die hiesige RathSkrllerwirthschast sich bisher eines rentabel» Betrieb« zu erfreue» gehabt hat. und daß der neue Erpachter unter Umständen die Pachtung auch sofort nach dem Zu schläge antreten kann. Berka a/Jlm, am 3. Mai 1884. Der Ge«rindevorfta»h. Geist. Vekanntmachliüg. Auf Antrag der Vormünder Kaufmann BeSper'scher Minorennen soll Erbrcguliiungsbalber da» -um Nachlasse de- Genannte» gehörige Erbpachtgehöst nebst Ziegelei Nr. 25 zu Kummer verkauft werken. Wir setzen »un eine» öffentliche» BerkaufStermin au» Dtenötnst. Pr» ro. Mai d. I., Vormittag« 11 Uhr, tm hiesigen Rath hanse an und laden Kaufltkbhaber mit dem Bemerken ein, daß die VertankSbedinanngeu in hiesiger Rathsregiftratur wätirend der Bor- mittagsdureaustunden cinzuiehen, auch abichnstlich gegen Gebühr von dort zn beziehen sind und daß das Verkaufsgrundstück nach zuvvrigcr Meldung beim Vormunde, Herrn Senator Bernhardt hierftlbst, bei welchem auch der Erbpachlcontraet zur Einsicht auSliegt, jederzeit - besichtigt werden kann. Bei annehmbarem Bot findet rin UebrrbotS- termin nicht statt. Beschreibung VrS Grundstück«. Da« zu verkaufende Lrbpachlaehöst, unweit der Berlin-Hamburger Chaussee, eine Stunde von hiesiger Stadt entfernt, hat ein Areal von 21869 HD R. — 46 Hektar 78 Ar 87 O Meter wovon 3134 m,R. »-» 6 Hektar 79 Ar Wiesen. Der Acker ist darilig-^ntü Roggenboden und ist di« ordnung-müßige Bestellung der Wintersaat geschehen, auch sind die nölhigen «irthschaftlicüen Borbercilunge» kür die Sommersaat getroffen. Die sämmtlichen Gebäude, nämlick: da« Wohnhaus, massiv mit Ziegeldach, die WirthsckiaftSgebäud« (l Scheune, 1 Stall «nd 1 Backhaus), von Fachwerk mit Ziegeln und Pappe, die Zieg-letgebäud«: 3 Trsckenscheunen von Fachwerk mit Ziegeln und Papp« uud «in Bock'scher Lanal-Brenn-Osrn. sind tm best", baulichen Zustand« und. excl. jedoch de« «ren.iosen«, mtt 43S40 ^ gegen FenerSgefahr versichert. Die Ziegelei ist u» vollem Betriebe und sind durchschnittlich i» , " letzten Jahren gegen 700000 Stück Mauersteine pro «uwo sabricirt »nd leicht «uv «tt gulent^ffutzen abgclrtzt werden.
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