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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 15.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454420Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454420Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454420Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Original fehlen die S. 15, 16 der Beil. und die S. 87, 88 u. 95, 96 sind lose und beschädigt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Arbeitskammern und das Handwerk
- Autor
- Krause, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 15.1908 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 103
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 1 1
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 121
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 137
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 2 5
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 153
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 153
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 155
- ArtikelDie Arbeitskammern und das Handwerk 155
- ArtikelA.-H. Benoit's Tourbillon 156
- ArtikelDie Berechnung der Durchschnittszeiten für Reparaturen 158
- ArtikelDas Einrichten des Ankerganges (Fortsetzung) 159
- ArtikelPatentrundschau 161
- ArtikelUhrenhandel (Nepperei) in Hamburg 162
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 163
- ArtikelVereinsnachrichten 164
- ArtikelFachschulnachrichten 164
- ArtikelPersonalien 164
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 165
- ArtikelGeschäftsnachrichten 165
- ArtikelVermischtes 165
- ArtikelFragekasten 166
- ArtikelExport-Verbindungen 167
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 167
- ArtikelBüchertisch 168
- ArtikelPatente 168
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 169
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 3 9
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 201
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 217
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 4 13
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 249
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 5 17
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 285
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 6 21
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) 317
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 7 25
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 337
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 353
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) 369
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 8 29
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 385
- BandBand 15.1908 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 10 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 155 Nebengeschäften durch Beamte Kenntnis. Aus Karlsruhe schreibt man uns hierüber; In letzter Zeit wurden von einem Uhrengeschäft Preislisten mit Musteruhren an Beamte und Bedienstete der Staatsbahnen versandt mit dem Ersuchen, diese Listen gegen ein gewisses Ent gelt zur Gewinnung von Warenabnehmern bei dem unterstellten Personal oder den Amtsgenossen in Umlauf zu setzen. Da das Betreiben von Nebengeschäften den staatlichen Beamten und Be diensteten untersagt ist, warnt die Generaldirektion in einer Be kanntmachung, auf solche Forderungen in irgend einerWeise ein zugehen, da sich dies mit den Dienstpflichten nicht vertragen, sondern gegen bestimmte Dienstvorschriften verstoßen würde, und zwar gegen § 12 der gemeinsamen Bestimmungen für die Beamten, § 3 (15) der Dienstanweisung für die ständigen Arbeiter des Be triebsdienstes und §3 (14) der Dienstanweisung für die ständigen Arbeiter des Magazindienstes in der Kyanisieranstalt. Mit kollegial. Gruß Deutsche Uhrmacher=Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). Alfred Hahn, Vorsitzender. H. Wildner, Schriftführer. Garantiegemeinfdjaft Deutfdjer Uhrmacher (€. V.). Zur Aufnahme hat sich gemeldet: Zum zweiten Male werden veröffentlicht: St. Zakaszewski, Exin i. Posen. Carl Broksch, Landsberg a. W.; Wilh. Leuning, Miehlen; Hans Fuchs, Coburg; W. Vanselow, Landsberg a. W. Die Arbeitshammern unö bas ßanöwerh. Von (T>. Viele Streitigkeiten und Kämpfe um Lohn und Arbeitsbedin gungen der Arbeitnehmer in den letzten 10—20 Jahren haben es bewirkt, daß das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeit nehmern im allgemeinen ein recht gespanntes geworden ist. Die Arbeitnehmer suchten, wo es nur anging, vermittelst ihrer Organi sationen immer weitergehende Forderungen durchzudrücken, Druck erzeugt aber bekanntlich Gegendruck und so wurde das Vorgehen der Arbeitnehmer die Ursache, daß sich auch die Arbeitgeber zu Verbänden zusammenschlossen. Diese Zusammenschlußbewegung der Arbeitgeber hält noch immer an, aber auch die Arbeitnehmer organisationen nehmen fortgesetzt an Mitgliedern und demnach auch an Stoßkraft zu. Nun sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmer organisationen in erster Linie wirtschaftliche Kampf Organisationen und hierin liegt der Grund, weshalb das fortgesetzte Wachsen dieser Organisationen dem Sozialpolitiker, dessen Bestrebungen auf den sozialen Frieden gerichtet sind, zu Befürchtungen Anlaß gibt. Geht es nämlich mit dem Wachstum so weiter, so liegt die Gefahr nahe, daß einmal beide sich gegenüberstehende Organisationen im Vollgefühle ihrer Kräfte und Kampfmittel auf Bestehen oder Ver gehen bekämpfen. Aus einem solchen Kampfe würden sich aber Folgen von unübersehbarer volkswirtschaftlicher und sozialpolitischer Tragweite ergeben; der Kampf würde dem ganzen Volkskörper einen ungeheuren wirtschaftlichen Schaden zufügen, ihn in wirt schaftlicher und sozialer Hinsicht zerrütten und zerklüften. Der Sozialpolitiker sucht da nach einer dem vorbeugenden Einrichtung, durch welche die Gegensätze, die beide Organisationen voneinander trennen, nach Möglichkeit ausgeglichen oder gemildert werden, da mit folgenschwere Interessenkämpfe zwischen beiden Teilen gar nicht zur Entstehung kommen können. Eine solche die Gegen sätze mildernde und ausgleichende Einrichtung sah man in sozial politischen Kreisen nun ursprünglich in den Arbeiterkammern, als staatlicherseits eingerichteten Interessenvertretungen der Arbeit nehmer mit einer ihnen gesetzlich verliehenen Rechtsgrundlage. Man ging dabei davon aus, daß die Arbeitnehmer in ihrem Ar beitsverhältnis von den Arbeitgebern wirtschaftlich abhängig sind und glaubte, daß sie deshalb ihre berechtigten Beschwerden und Wünsche nicht an geeigneter Stelle Vorbringen und mit ihnen nicht durchdringen könnten. In den Arbeiterkammern würden nun, so meinte man, die Arbeitnehmer ihre Wünsche und Beschwerden aussprechen und zur Kenntnis der amtlichen und gesetzgebenden Stellen bringen können. Begründete Beschwerden sollten dann amtlicherseits zur Abstellung gebracht und berechtigte Wünsche staatlicherseits — erforderlichenfalls auf dem Wege der Gesetz gebung — erfüllt werden. Dadurch hoffte man die Arbeitnehmer insoweit zu befriedigen, als sich dies unter gebührender Rücksicht- Rraufe. (Nachdruck verboten), nähme auf die berechtigten Interessen der Arbeitgeber und der Allgemeinheit ermöglichen ließ. Allein diese einseitigen Interessen vertretungen der Arbeitnehmer fanden in sozialpolitischen Kreisen nicht allseitige Zustimmung; man wendete gegen sie ein, daß, da eben nur einseitig die Arbeitnehmer in ihnen vertreten seien, dabei auch nur einseitige Ansichten zutage treten würden und nach dem Beispiel, das die Arbeitnehmer in ihren Körperschaften jetzt geben, vielfach nur unerfüllbare Wünsche und Forderungen der Arbeit nehmer zum Ausdruck kommen könnten, die dann in den Arbeiter kammern bis zum Äußersten verfolgt werden würden. Beschwerden und Wünsche solcher Art könnten, wenn sie den amtlichen Stellen zur Kenntnis gebracht würden, im Hinblick auf die Interessen der Allgemeinheit doch keine Berücksichtigung finden und so würden die Arbeiterkammern ewig unfruchtbar bleiben. Wenn man aber an Stelle von einseitigen Interessenvertretungen der Arbeiter, der Arbeiterkammern, paritätisch aus Vertretern der Arbeit nehmer und der Arbeitgeber zusammengesetzte Kammern, die man als Arbeitskammern bezeichnete, errichtete, dann würden die Beschwerden und Wünsche der Arbeitnehmer ebenfalls zum Aus druck kommen können, jedoch mit dem Unterschiede, daß das ausgleichende Gegengewicht der Arbeitgeber diese Wünsche und Beschwerden auf das richtige Maß zurückführe. Der mehr auf dem Boden der tatsächlichen Verhältnisse stehende Standpunkt der Ar beitgeber könne dann ebenfalls seinen Ausdruck finden und die Beschlüsse dieser Kammern erst mit den tatsächlich bestehenden Ver hältnissen in Einklang bringen. Die Stichhaltigkeit dieser zugunsten der paritätisch zusammengesetzten Arbeitskammern vorgebrachten Gründe waren so schlagend, daß die weit überwiegende Zahl aller Sozialpolitiker sich für Errichtung von Arbeitskammern erklärte. Auch im Reichstage, in dem wiederholt gesetzlich eingerichtete Arbeitnehmervertretungen gefordert wurden, fand dies seinen Aus druck. Dort trat selbst Bebel, der Führer der Sozialdemokratie, für die Errichtung von Arbeitskammern ein, weil er Wert darauf legte, bei deren Beratungen über Arbeitnehmerwünsche auch die Arbeitgeber zur Stelle zu haben, ohne die ja doch die Erfüllung der meisten solcher Wünsche nicht möglich ist. Wie nun der veröffentlichte Entwurf eines Gesetzes über Arbeitskammern zeigt, stehen auch die verbündeten Regierungen im Prinzip auf dem gleichen Standpunkte, denn das paritätische System der Zusammen setzung aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern bildet die Grundlage des Gesetzentwurfes. Dieser ist zur Veröffentlichung gelangt, damit sich, ehe dem Reichstage eine entsprechende Vorlage zugeht, zunächst die an dem Gegenstände beteiligten Kreise dazu äußern können. Für das Handwerk soll nun zwar nach dem Gesetzentwurf die Errichtung
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